symlink.ch
Wissen Vernetzt - deutsche News für die Welt
 
symlink.ch
FAQ
Mission
Über uns
Richtlinien

Moderation
Einstellungen
Story einsenden

Suchen & Index
Ruhmeshalle
Statistiken
Umfragen

Redaktion
Themen
Partner
Planet

XML | RDF | RSS
PDA | WAP | IRC
Symbar für Opera
Symbar für Mozilla

Freunde
Benutzergruppen
LUG Switzerland
LUG Vorarlberg
LUGen in DE
SIUG
CCCZH
Organisationen
Wilhelm Tux
FSF Europe
Events
LinuxDay Dornbirn
BBA Schweiz
CoSin in Bremgarten AG
VCFe in München
Menschen
maol
Flupp
Ventilator
dawn
gumbo
krümelmonster
XTaran
maradong
tuxedo

 
Heise vs. Musikindustrie die Zweite
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 28. Juli 2005, 17:13
Aus der Wir-bleiben-dabei Abteilung
Gesetze hnaz schreibt: "Nach dem gerichtlichen Beschluss hinsichtlich des Rechtsstreits zwischen Heise und der Musikindustrie — Heise berichtete über Kopiersoftware mit Link zum Hersteller (Symlink berichtete) — und der anschliessenden Berufungseinlage beider Seiten, hat das Münchner Landgericht beide Anträge abgelehnt und die vorherige Instanz bestätigt: Der Artikel sei rechtlich in Ordnung, jedoch musste der Link entfernt werden. Die Musikindustrie verlangte die vollständige Entfernung des Artikels, Heise fand sich im Recht auf Pressefreiheit eingeschränkt, so die Berufungsanträge. Die Gerichtskosten fielen auf beide Parteien zurück. Hier der Bericht von Heise selbst." Auch Golem berichtet.

Swisscom: SMS aus Festnetz ab August | Druckausgabe | KDE 3.4.2 Bugfix Release veröffentlicht  >

 

 
symlink.ch Login
Login:

Passwort:

extrahierte Links
  • Golem
  • Heise
  • hnaz
  • Rechtsstreits
  • Symlink berichtete
  • Bericht von Heise
  • Golem berichtet
  • Mehr zu Gesetze
  • Auch von XTaran
  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    CSS (Score:2)
    Von Seegras am Friday 29. July 2005, 09:02 MEW (#1)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Beim sogenannten Content Scrambling System (CSS) der DVD handelt es sich nicht um einen Kopierschutz (da ich offensichtlich die DVD 1:1 problemlos kopieren kann), sondern um einen Abspielschutz. Dasselbe gilt für den Ländercode.

    Als solcher dient er zur Marktkontrolle der Abspielgeräte, und fällt nicht unter den Artikel 95a. Dasselbe gilt für den Ländercode.

    Allerdings knackt AnyDVD auch noch 3 Verfahren die deutlich Kopierschutzmassnahmen sind -- laut Slysoft allerdings keine "wirksamen" im Sinne von Art. 95a ;)
    --
    -- "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    Re: CSS (Score:2)
    Von P2501 am Friday 29. July 2005, 13:09 MEW (#2)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Die Gesetzesschreiber stellen sich zwar ab und zu mal selbst ein Bein, aber sie sind ziemlich gut dabei, sich mit Biegereien wieder aufzufangen.

    Konkret: In der Gerichtspraxis wurde ein Kopierschutz kurzerhand definiert als "Vorrichtung, die eine funktionsfähige 1:1 Kopie auf handelsübliche Datenträger verhindert". Eine CSS-geschützte DVD kann man zwar 1:1 kopieren. Weil aber die Disc-Keys nicht auf die DVD-R geschrieben werden können, ist die Kopie nicht funktionsfähig.

    Naja, ausser natürlich bei Playern, die die Keys selbst ermitteln (alle, die libdvdcss verwenden). Aber die dienen wohl eher als Beweis, das CSS nicht effektiv ist. ;-)


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Linux User Group Schweiz
    Durchsuche symlink.ch:  

    Never be led astray onto the path of virtue.
    trash.net

    Anfang | Story einsenden | ältere Features | alte Umfragen | FAQ | Autoren | Einstellungen