Die Gesetzesschreiber stellen sich zwar ab und zu mal selbst ein Bein, aber sie sind ziemlich gut dabei, sich mit Biegereien wieder aufzufangen.
Konkret: In der Gerichtspraxis wurde ein Kopierschutz kurzerhand definiert als "Vorrichtung, die eine funktionsfähige 1:1 Kopie auf handelsübliche Datenträger verhindert". Eine CSS-geschützte DVD kann man zwar 1:1 kopieren. Weil aber die Disc-Keys nicht auf die DVD-R geschrieben werden können, ist die Kopie nicht funktionsfähig.
Naja, ausser natürlich bei Playern, die die Keys selbst ermitteln (alle, die libdvdcss verwenden). Aber die dienen wohl eher als Beweis, das CSS nicht effektiv ist. ;-)
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GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.
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