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LUG darf Linux nicht im Namen führen |
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Veröffentlicht durch maol am Montag 10. Februar, 12:15
Aus der Paradoxon Abteilung
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Wie die LUG Augsburg auf Linux-Community berichtet, wurde es der in Gründung befindlichen LUG Wilhelmshaven untersagt, Linux als Bestandteil des Vereinsnamen zu haben, da "eine Einwilligung des Betreibers bezüglich des Namensrechts vorzulegen ist". Sogar die Beamten wissen also schon, dass LinuxTM ein geschütztes Markenzeichen ist.
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Sehe ich das richtig, dann könnte also theoretisch die LUGS verhindern, dass es weitere Linux User Groups in der Schweiz gibt, die das Wort Linux enthalten?
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Dazu müsste eine Statutenänderung her.
Ausserdem, DANN käme wohl Widerstand, und den kann sich die LUGS gar nicht leisten. Sowas läge auch völlig neben der Interessen der LUGS. --
auch die Zehe ist ein Laufwerk
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Naja, in Deutschland hatte das IIRC auch mal jemand versucht und mußte das Markenzeichen dann an Linus abgeben. Weiß die Details aber auch nicht mehr.
Und was Linus damit macht, naja... Siehe den Streit um die Linux Chicks.
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Einer der Gnutella-Klone heißt Gnutoka, und ich frag mich, wann Gnusspli rauskommt...
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Das ist ja nicht das gleiche. Das Gericht, das den Verein anerkennen muss macht das halt nicht gerne, wenn es gleich hinterher noch Ärger geben kann.
Also... keine Panik!
Grüsse vom Knochen
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Als wir vor ein paar Jahren einen Verein gründeten gingen wir folgendermaßen vor:
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zum Finanzamt und die (vorläufige) Satzung auf Gemeinnützigkeit prüfen lassen:
Die zuständige Finanzbeamtin half uns die Satzung so zu ändern das es mit der Gemeinnützigkleit keine
Probleme gab. Dem Finanzamt ist der Name total egal, wichtig ist nur die Satzung mit dem Vereinszweck.
(Schüler-/Studentenhilfe, Völkerverständigung, sportliche Ertüchtigung, Kleintiere züchten...).
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zum Amtsgericht wegen des Vereinsnamens:
Beim Amtsgericht haben wir nach dem Vereinsregister gefragt und vorgesprochen ob es Bedenken gegen
unseren Vereinsnamen gab. Am Anfang gab es Bedenken das unserer Name zu kommerziell und zu arg nach
Universität oder Fachhochschule klingt. Dann argumentierten wir das laut Satzung nur Mitglieder einer
Hochschule Mitglieder bei uns sein dürfen und das es eine Vertiefungsrichtung eines Fachbereichs bei uns
gab der allen Studenten bekannt ist und es so zu keinen Mißverständnissen kommen könnte. Der zuständige
Beamte hatte dann keinerlei Bedenken gegen unseren Vereinsnamen und bestätigte uns das auch schriftlich. :-)
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Erst als alles geklärt war hielten wir unsere Gründungssitzung ab und gründeten uns "offiziell".
Mein Tip:
Zum Amtsgericht gehen und mit den Leuten reden! Ja, auch Beamte sind Menschen! Ich war nämlich selber mal einer ;-).
Dort erklären was das Vereinsziel ist.
Im Fall der LUG WHV ist das (IMHO):
1. ein lockerer Zusammenschluss von Anwendern des Betriebssystem GNU/ Linux ,
2. die sich regelmäßig treffen ,
3. keinen kommerziellen Absichten bzw. Gewerbe nachgehen [Gemeinnützigkeitsaspekt!!!] und
4. die Mitglieder helfen sich gegenseitig bei der Benutzung und Bedienung von Anwendungen,
Konfiguration von Server-Applikationen bis hin zur Programmierung.
[Fett und kursive Passagen wurden von der Seite der LUG WHV übernommen.]
Was vielleicht auch noch helfen könnte wäre der Hinweis auf die zunehmende Verbreitung von Linux
und der "Dienst an der Öffentlichkeit" (=Gemeinnütziger Aspekt) der durch den kostenlosen Support und Training
geleistet wird. Auch das es in vielen anderen Städten, und Ländern regionale LUGs gibt
die alle das selbe Ziel verfolgen. Die LUG WHV könnte auch noch auf andere existierende
Usergroups wie z.B. die SAP-Usergroups oder die Oracle-Usergroups... hinweisen, wegen geduldeter Benutztung des jeweiligen Markennamens.
Andererseits, wenn man von dem Beamten liest:
Ich treffe eine Einzelfallentscheidung auf Basis der mir vorliegenden, rechtlichen Grundlagen.
Eine Entscheidung anderer Stellen ist dabei ohne Belang...
könnte man es mit einem kleinen Fürsten zu tun haben der seine Macht andere gerne spüren läßt. :-(
Laut linux-verband.de
Der Linuxverband, die German-UNIX-Usergroup (GUUG), sowie Linux-International (LI) haben sich zusammen
mit dem Patentanwalt Rainer Feldkamp erfolgreich für die Beilegung des Streites um das »LINUX«-Warenzeichen
eingesetzt. Die Marke »LINUX« wurde während der GUUG-Jahrestagung am 17.9.1997 an Linus
Torvalds übertragen.
ist der "Eigentümer der Marke Linus Torvalds. Im "schlimmsten Falle" müsste Linus erklären,
dass er der Benutzung seiner Marke "Linux" zustimmt.
Hilfreichen Quellen (bei heise.de):
"Linux" bald nicht mehr frei? [14.09.1999]
Live: Einspruch gegen "Linux"-Wortmarke [15.09.1999]
Linux: Streit um Markennamen beigelegt [17.09.1997]
andere weniger wichtige Quellen:
Linux-Warenzeichen: Erneuter Streit [02.09.1997]
Streit um Linux-Warenzeichen beigelegt [22.08.1997]
NoSuchGuy -- "In keinem Bereich menschlicher Leistungen sind so schlechte Ergebnisse erzielt worden wie in der Politik!"
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