P2501 schreibt:
"Aktuelle Situation
Die Ausstellungsbehörden dürfen die erfassten Daten selbst nur für die Ausstellung verwenden. Danach werden die Daten dem FedPol gemeldet, und in einer nationalen Datenbank erfasst. Lokale Kopien müssen gelöscht werden.
Die nationale Datenbank enthält insbesondere:
- sämtliche Passdaten (einschliesslich des Fotos)
- allfällige Änderungen der Passdaten
- wann welche Behörde welchen Ausweis ausgestellt hat
- Einträge betreffend Schriftensperre, Ausweisentzug oder -hinterlegung, etc.
Neben dem FedPol können auch die Ausstellungsbehörden, das Grenzwachtkorps und die Polizei auf die Datenbank lesend zugreifen. Im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens kann ein Auszug auch ausländischen Behörden übermittelt werden. Desweiteren muss die zuständige Ausstellungsbehörde informiert werden, wenn sich ein Grund ergibt, weswegen einer bestimmten Person kein Ausweis mehr ausgestellt werden darf (Schriftensperre etc.).
Die Daten dürfen ausschliesslich für die Ausweisausstellung und für Identitätsabklärungen verwendet werden, sowie für die Meldung des Verlusts eines Ausweises. Mit „Identitätsabklärung“ sind nur Personenkontrollen gemeint, keine Fahndung.
Neuerungen
Zu den Passdaten gehören neu auch die Fingerabdrücke, weswegen sie ebenfalls in der Datenbank erfasst werden.
Polizei und Grenzwachtkorps wird erlaubt, zur Identitätsabklärung auch mit den biometrischen Daten zu suchen, falls sich die betreffende Person nicht ausweisen kann.
Neu darf ein Auszug der Daten weitergegeben werden zwecks Identifizierung der Opfer von Unfällen, Naturkatastrophen und Gewalttaten, sowie von vermissten Personen.
Quellen: Abstimmungsbüchlein, aktuelles Ausweisgesetz."
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