"Aktuelle Situation
Der Antrag für einen Pass oder eine ID wird grundsätzlich bei der Gemeinde gestellt, wobei den Kantonen zusätzliche Erfassungszentren erlaubt sind. Die Gemeinde bzw. das Zentrum leitet den Antrag danach an die kantonale Ausstellungsbehörde weiter.
Die Ausstellungsbehörde prüft, ob der Antrag vollständig und korrekt ist, und ob der Ausweis ausgestellt werden kann. Dabei wird insbesondere auch geprüft, ob die Daten mit früher ausgestellten Ausweisen übereinstimmen, ob die Person mündig ist (falls nein braucht sie die Zustimmung der Eltern bzw. des Vormunds), ob ein bestehender Ausweis hinterlegt oder eingezogen wurde, und ob eine Schriftensperre vorliegt.
Ist alles in Ordnung, so wird der Ausweis angefertigt und zugestellt. Die Ausstellung wird mit allen Ausweisdaten dem FedPol gemeldet. Danach sind die lokalen Kopien der Daten zu vernichten.
Neuerungen
Der Antrag kann nur noch in kantonalen Erfassungszentren erfolgen. Grundsätzlich kann jeder Kanton so viele davon aufstellen, wie er will, aus Kostengründen werden es aber wohl nur einige wenige pro Kanton sein. Identitätskarten können im Zuge einer Übergangsregelung während zweier Jahre nach Inkrafttreten der Änderung auf dem alten Weg beantragt werden.
Die Ausweisgebühren müssen von Gesetzes wegen „familienfreundlich“ sein.
Für die technische Ausrüstung – und ganz allgemein für die Datenerfassung in den Zentren – gibt es klare Vorschriften durch den Bund.
Neu gibt es Regelungen für die Firmen, welche Waren oder Dienstleistungen für die Ausweise erbringen (dazu gehört auch die Chipherstellung). Insbesondere sind sie verpflichtet, nachzuweisen, dass in der geforderten Qualität und Quantität geliefert wird, und der Datenschutz gewährleistet ist.
Quellen: Abstimmungsbüchlein, aktuelles Ausweisgesetz."
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