'Gesetz zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs' | Einloggen/Account erstellen | 5 Kommentar(e) |
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Das Kleingedruckte:
Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat.
Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.
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"Die Totalrevision zielt nicht darauf mehr, sondern besser überwachen zu können. Gleichzeitig werden Bestimmungen eingeführt, die den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen."
Dies klingt soweit für mich in Ordnung oder hab ich was verpasst?
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Zum beispiel, dass die sog. "randdaten" nun nicht mehr nur 6 monate, sondern 12 monate aufbewahrt werden sollen, oder dass es neu strafbestimmungen gibt, die personen eine strafe androhen, welche ihrer überwachungspflicht nicht nachkommen (z.B. logs nicht aufbewahren).
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