'Nicht nur der Informatik-Branche schaden Patente' | Einloggen/Account erstellen | 15 Kommentar(e) |
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Von Anonymer Feigling am Saturday 06. February 2010, 18:40 MEW (#1)
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Es stimmt nicht, dass Landwirte die Samen der von ihnen erworbenen Pflanzen nicht mehr benützen dürfen, es gilt in der Schweiz das Landwirteprivileg: Art. 35a PatG. Der Behauptung der Erklärung von Bern, die lautet: "Landwirte dürfen ihr Saatgut aus der Ernte nicht mehr zurückzubehalten" steht das Patentgesetz entgegen, das lautet: "Landwirte, die durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung in Verkehr gebrachtes pflanzliches Vermehrungsmaterial erworben haben, dürfen das im eigenen Betrieb durch den Anbau dieses Materials gewonnene Erntegut im eigenen Betrieb vermehren.". Die Erklärung von Bern argumentiert in diesem Fall unehrlich, weil sie falsch über die bestehende Gesetzeslage informiert.
Ein wichtiger Grund, wieso Bauern moderne Pflanzensorten nicht mehr selbst nachzüchten können, ist, dass in der Regel F1-Hybriden verwendet werden. Dies sind Kreuzungen zwischen zwei unterschiedlichen Eltern. Da so sehr unterschiedliches Genmaterial in die Pflanze gelangt, ist sie in der Regel robuster und hat einen höheren Ertrag. Die Samen dieser Pflanze haben diese guten Eigenschaften aber nicht mehr, da sich nach den mendelschen Regeln diese Eigenschaften in den nachfolgenden Generationen verwischen. Um F1-Hybriden herzustellen, ist ein ziemlicher Aufwand notwendig, da bei der Herstellung des Saatguts darauf geachtet werden muss, dass es nicht zu einer Selbstbestäubung kommt (diese Samen wären dann keine Hybriden). Diesen Aufwand kann ein Bauer nicht selbst tragen.
Rechtlich gesehen bestünde für die Bauern auch kein Hindernis, klassisches nicht hybridisiertes Saatgut einzusetzen, bei dem sie nicht aufwendig F1-Hybriden produzieren müssen. Der Grund dafür, dass die Bauern trotzdem lieber die teureren F1-Hybriden der Agrarkonzerne einsetzen, ist eben, dass der Mehrertrag die höheren Kosten mehr als aufwiegt.
Es gibt durchaus Gründe, wieso man das Patentrecht kritisch beurteilen müsste. Wer unehrlich argumentiert, wie in diesem Fall die EvB, riskiert aber, die Glaubwürdigkeit zu verlieren.
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[ Beantworten
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Von Anonymer Feigling am Monday 15. February 2010, 23:12 MEW (#14)
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Da die EvB in diesem Beitrag etwas kritisert wird, möchte ich kurz erwidern:
Eine andere Replik hat schon das wesentliche gesagt. Bei unserer Kritik geht es nicht in erster Linie um die Schweiz. Es gibt viele Länder, in welchen die Bauern patentiertes Saatgut überhaupt nicht nachbauen dürfen. Die USA ist nur das berühmteste Beispiel. Aber auch in der Schweiz ist nicht alles so rosig wie es aussieht. Anaolog dem Sortenschutzrecht wird auch mit dem Patentrecht in der Schweiz der Nachbau stark eingeschränkt.
So darf ich nur Arten nachbauen, welche auf einer Liste stehen, die vom Bundesrat verabschiedet wurde (auf der Liste befinden sich jedoch wichtige Arten wie Kartoffeln oder Weizen). Bei allen anderen ist der Nachbau verboten.
Zusätzlich ist der Nachbau auf Saatgut beschränkt welches vom eigenen Hof stammt. Der Tausch von Saatgut zwischen Bauern ist somit verboten.
Und die Möglichkeit des Nachbaus beschränkt sich auf "Erntegut". Die Verwendung von anderem Vermehrungsmaterial welches zum Beispiel bei Früchten, Beeren oder den meisten Gemüsen vewendet wird (wo man nicht mit dem Erntegut vermehrt)ist prinzipiell verboten. Soweit ist es also nicht her mit der Freiheit des Nachbaus in der Schweiz.
Aber natürlich führen die Patente auch zu anderen Problemen. Eines der grössten, ist das kleine und mittlere Züchter einen erschwerten Zugang zum Züchtungsmaterial haben. Deshalb wehren sich immer mehr Züchter gegen Patente auf Saatgut.
Grüsse
François Meienberg, EvB
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[ Beantworten
| eine Stufe hinauf
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