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Ende des Cablecom Boxenzwangs rückt näher
Veröffentlicht durch Raffzahn am Freitag 12. Juni 2009, 12:19
Aus der ja-was-nu Abteilung
Gesetze P2501 schreibt: "Nach langem hin und her wurde gestern (11.06.2009) vom Ständerat eine Motion verabschiedet, welche bei digitalem Kabelfernsehen den Anbietern verbieten soll, die Kunden auf die eigenen Decoder zu verpflichten. Ausdrücklich nicht vom Verbot betroffen sind PayTV und IPTV."

Der Wortlaut:

Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Verschlüsselung von freien Fernsehkanälen im Grundangebot bei der digitalen Verbreitung in Kabelnetzen verbieten zu können oder, wenn eine Verschlüsselung angewandt wird, um zu gewährleisten, dass die Konsumenten und Konsumentinnen zu angemessenen Bedingungen Empfangsgeräte ihrer Wahl einsetzen können. Dabei ist zu beachten, dass das Anbieten von Fernsehprogrammen über IPTV (Internet Protocol Television) nicht unnötig erschwert wird und Verzerrungen im Wettbewerb zwischen verschiedenen Technologien möglichst vermieden werden.

Faktisch wird dies wohl darauf hinauslaufen, dass beim Kabelfernsehen entweder die Grundverschlüsselung aufgegeben werden muss, oder aber für das Grundangebot CAM Entschlüsselungsmodule zur Verfügung gestellt werden müssen. Für IPTV wird soch wohl gar nichts ändern.

Wenn man sich dann die Reden von der ursprünglichen Motion bis heutedazu durchliest und mit dem Ergebnis vergleicht, merkt man recht schnell wie ein wichtiger Ansatz soweit verwässert wurde bis er (für die Carrier) praktisch folgenlos wird.

Die Piratenpartei ist im Europaparlament | Druckausgabe

 

 
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  • 'Ende des Cablecom Boxenzwangs rückt näher' | Einloggen/Account erstellen | 9 Kommentar(e) | Kommentare durchsuchen
    Schwelle:
    Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.
    Carrier bestrafen mach ja auch wenig Sinn (Score:2)
    Von bones am Friday 12. June 2009, 13:09 MEW (#1)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    IMHO jedenfalls. Mir ist recht, dass die Freiheit des Verbrauchers geschützt wird. Jener muss mit dem TV-Empfangsgerät seiner Wahl irgend ein anständiges TV-Programm empfangen können. Öffentlich-rechtligen, weil die auch als offizielle Informationsmedien der Regierungen dienen (an ihre Bürger im In- und Ausland) oder werbefinanzierte Programme, weil die eine möglichst grosse potenzielle Zuschauerbasis haben müssen um überleben zu können. Andersartige Dinge sollen ruhig weiterhin eine Sache des Marktes sein. IPTV ist z.B. längst nicht so monopolisiert; es gibt bluewin, wilmaa, zattoo, JLC und direkte Streams verschiedener Anbieter. PayTV ist eigentlich das klassische Geschäftsmodell mit Lieferung und Bezahlung einer genaz spezifizierten Dienstleistung. Klar, dass die nur an den zahlenden Kunden geliefert wird und nicht an die ganze Welt.

    Grüsse vom Knochen
    --
    Tiere töten, um zu leben. Menschen sterben, um zu töten.
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]
    Nicht schlecht (Score:2)
    Von Frank-Schmitt am Saturday 13. June 2009, 11:37 MEW (#7)
    (User #1302 Info)
    Wäre nur zu hoffen, das in Deutschland ähnliche Gesetze erlassen werden, denn bisweilen ist DVB-C hier ein ziemlicher Rohrkrepierer, und TV-Geräte mit DVB-C-Empfänger eher die Ausnahme.
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]

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