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Handeln gegen die grundlose Speicherung vom Surfverhalten in DE
Veröffentlicht durch hernani am Dienstag 10. Februar 2009, 23:15
Aus der 1984-entapproximieren Abteilung
Datenschutz Seit einigen Tagen fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dazu auf zum Telefon oder anderen Mitteln der Kommunikation zu greifen, um Bundespolitiker in Deutschland bei ihrer Abstimmung über das ominöse Gesetz "zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (Entwurf) zu beeinflussen. Offensichtlich kommt das Gesetz einmal mehr aus der Feder/Gedankenwelt von Herrn Innenminister Schäuble. Es soll durch Fallstricke die Vorratsdatenspeicherung noch um die Erfassung inhaltlicher Daten für alle möglichen Behörden ergänzen.

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    Schwelle:
    Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.
    § 148 TKG u. § 202a StGB (Score:1)
    Von JacK_McRiDER (symlink.to.jack_mcrider@spamgourmet.com) am Friday 13. February 2009, 18:23 MEW (#1)
    (User #2443 Info)
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
        1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
        2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
            a) besitzt oder
            b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

    (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


    http://dejure.org/gesetze/TKG/148.html

    (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


    http://bundesrecht.juris.de/stgb/__202a.html

    Ist das nicht also Terrorismus?
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]

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