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Aber die Aliens haben doch garkeine Musik, weil deren Gehirne explodieren ja, wenn sie Musik hören.
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Najaaa... ob man das wirklich noch Musik nennen kann? Wobei ja vieles, was heutzutage auf Radio Schwachstrom läft auch nicht mehr wirklich Musik genannt werden sollte. Zum Glück gibts Podcasts mit Alternativen. Vielleicht mach ich mal einen entsprechenden Artikel dazu. -- Hier steht etwas.
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Achja noch was. Ab morgen darf ich 21 Wochen lang den Luftraum überwachen. Vielleicht landet ja mal Alienmusik im Äther. Leider ist alles "geheim" und ich darf nichts aufnehmen, wenn ich keinen Ärger kriegen will. Sonst hätt ich den Aliensound gleich per Feldpost an Symlink geschickt ;-). Ja das ganze ist so "streng geheim", dass man nicht mal weitererzählen darf, was da in den deutschen Talkshows läuft, die man überwachen muss :-).
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Uh, bedeutet dies das pränatale Ende deines RS-Podcasts? Ne, oder? -- Hier steht etwas.
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Auf welcher gesetzlichen Grundlage haben die sich die Rechte gesichert?
-Patent: wohl kaum den Musik ist keine Erfindung.
-Urheberrecht: dazu muß das Werk erstmal existieren in irgendeiner Form also als Audio-Aufzeichnung oder Daten die den Melodieverlauf darstellen. Und selbst dann liegt die Urheberschaft beim Alien das heist wenn es noch nicht / noch nicht lange genug tot ist muß die Rechteverwertung mit ihm bzw seinen Erben abgestimmt werden.
Copyright: Ähnlich dem Urheberecht müste auch hier eine Abstimmung der Verwertung der Aufnahme mit dem Alien oder seine Erben erfolgen. (möglich wäre allerdings eine Rechteabtretung seitens des Aliens).Aber selbst in diesem Fall würde das Copyright / Urheberrecht nur für die Aufnahmen gelten die seti selbst gemacht hat.
Designschutz: Alien Style Musik schützen wäre im voraus möglich allerdings würde dies möglicherweise auch irdische Musik einschließen.
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Von Anonymer Feigling am Monday 06. November 2006, 04:08 MEW (#4)
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Davon dass Du die Ente ernst nimmst, wird sie auch nicht witziger.
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Von Anonymer Feigling am Monday 06. November 2006, 13:36 MEW (#10)
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aber sein Kommentar schon :)
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Wichtig beim Urheberrecht ist: Nach 70 Jahren sind diese Werke gemeinfrei. Stammt die Alienmusik nun also von Galaxien, die weiter als 70 Lichtjahre entfernt sind, ist diese automatisch gemeinfrei, da sich die Signale höchstens mit Lichtgeschwindigkeit ausbreiten.
Aber jetzt weiß ich auch, warum auf Computer demnächst GEZ ist: Das ist Alienrundfunk ;-)
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70 Jahre nach dem *Tod* des Urhebers der Musik. Bei den Aufnahmen ist es aber etwas anderes. Die werden 50 Jahre nach der Austrahlung frei verfügbar (Stichwort: verwandte Schutzrechte).
Dass das heutige Urheberrecht die relativistischen Effekte in der modernen Physik nicht beachtet, kann man verstehen. Nichtsdestrotrotz wird es sicher irgendwann eine Anpassung geben, sonst schiessen die Musikkonzerne Pseudourheber ins All und lassen die mit hoher Geschwindigkeit kreisen und verlängern so künstlich die Dauer des Urheberrechts.
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Das klingt so abwegig, dass ich mir das sogar in Zukunft durchaus vorstellen könnte.
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Von Anonymer Feigling am Monday 06. November 2006, 23:19 MEW (#13)
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Ich kann mir sogar vorstellen, dass Sony/BMG sein "Künstler" in Zukunft auf unbestimmte Zeit künstlich am Leben erhält bis sich es sich nicht mehr lohnt.
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Oh, stimmt eigentlich. Das hatte ich nicht mal bedacht. =:-) -- Hier steht etwas.
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