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Hübsche neue Seite, viel Erfolg, Beat und Familie!
Erinnert mich an den Fall in Frankreich mit Milka... :(
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"Einfach mein Kommentar..."
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Menschen:
Flupp
Ventilator
(krümelmonster?)
Die Links hier links in Symlink.ch...
hmm brauchten mal eine Anpassung (?)
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"Einfach mein Kommentar..."
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Und umgekehrt: mit google.ch eingegeben -->
0x1b
gibt ==> jetzt im Moment Platz *drei* international!
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"Einfach mein Kommentar..."
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Hehee, Platz 1.
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Leben - vergiss die Intellektuellen
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du weisst schon was ein bundesgerichtsbeschluss bedeutet?
die frage die ich mir vielmehr stelle ist:
muss ich jetzt wirklich meinen namen als marke eintragen lassen und mir dann mit nem anwaltsbrief meine domain + x000.- erstreiten?
dummheit hat gesiegt
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Von Anonymer Feigling am Saturday 23. April 2005, 18:37 MEW (#7)
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maggi wurde nur so wegen er allgemeinen Bekantheit entschieden, da ich diese klitsche nicht kenne würde ich dir raten es daruf ankommen zu lassen.
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hast du das Urteil auch gelesen?
"Das Zeichen "Maggi" ist nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil berühmt, was der Beklagte zu Unrecht als offensichtliches Versehen beanstandet."
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hmmm... da würde ich aber mal die Rechtsschutzversicherung wechseln... meine würde bei sowas mitmachen (habe gerade angefragt).
Gut, Outils Brabbel oder so gibt's nicht :-)
Gruss
Tobi
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If you think sex is a pain in the ass - try different position.
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Von Anonymer Feigling am Saturday 23. April 2005, 18:09 MEW (#4)
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zu den Dotcom Boom Zeiten konnte man jede Trademark als Domain registrieren und viel Geld machen. Glücklicherweise ist das nun vorbei. Jetzt bekommen die Trademark Besitzer zur Domain, nicht skrupellose Geschäftemacher. So langsam ist das Netz der Netze keine rechtsfreie Zone mehr...sehr fortschrittlich.
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und du bist ein absoluter idiot
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Haben die überhaupt Anspruch auf die Domain? Gemäss den Daten bei Switch.ch ist die Domain rubis-swiss.ch seit 1999 registriert, Deine seit 1997. Also warst Du 2 Jahre früher im Netz vertreten. Wieso haben die Dich nicht schon 1999 kontaktiert? Gibt's da eine Verjährung oder sowas in der Art?
Oder als Kompromiss könntest Du vorschlagen die Seite rubis.ch nur als Weiche zu 0x1b.ch und rubis-swiss.ch nutzen. Quasi neutrales Territorium (und das in der Schweiz ;)).
Nur so ein paar Gedanken...
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ooch... man müsste nur genügend SPAM auf rubis.ch bestellen :-)
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If you think sex is a pain in the ass - try different position.
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Ein Kollege von mir hatte mit seiner Surfseite "aerial.ch" das selbe Problem. Heute gehört die Domain der Aerial Gmbh, die zum Zeitpunkt der Registrierung der Domain durch meinen Kollegen in der Schweiz noch nicht mal ins Handelsregister eingetragen war. Mein Kollege hat die Domain freiwillig abgetreten, er hatte keine Lust auf einen Rechtsstreit.
Seit diesem Vorfall überlege ich mir, meine Domain wavestyle.ch als Marke eintragen zu lassen. Die Domain hat überhaupt nichts mit meinem Realnamen zu tun. Es ist ein reiner Phantasiename. Bisher kenne ich noch keine Firma, die so heisst, aber das kann sich ja schnell ändern. Wahrscheinlich ist der Markenschutz der einzige Weg, die Domain wirklich lange privat behalten zu können. Weiss jemand, was eine Eintragung als Marke kosten würde und wie ich da vorgehen müsste?
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Lohnt sich nicht fuer private, nur schon die simple Eintragung ohne rechtliche Ueberpruefung kostet ~700CHF. Danach kommen dann jeweils die Verlaengerungsantraege, die auch nicht gerade billig sind.
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online kostet es chf600.
verlaengerungsantraege, welche alle 10 jahre gestellt werden muessen kosten chf700 wie die papiernene eintragung
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Was ist eigentlich mit Konsumentenorganisationen. Geben die keinen Rat oder Schutz?
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Von Anonymer Feigling am Saturday 23. April 2005, 19:50 MEW (#12)
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Wann wurde denn die Marke Rubis in der Schweiz
als solche beantragt/eingetragen,
hast Du möglicherweise ältere Rechte an dem Namen ?
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Von Anonymer Feigling am Saturday 23. April 2005, 20:52 MEW (#14)
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Firmen, die nichtmal fähig sind, valide Webseiten zu machen (validation result) und die andere Leute mit Abmahnungen gängeln sollte man schlicht und einfach boykottieren.
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Von Anonymer Feigling am Saturday 23. April 2005, 22:21 MEW (#15)
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Mit dem IE6 geht die Seite problemlos?! Vielleicht musst du dir einen "validen" Browser zulegen?
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Von Anonymer Feigling am Sunday 24. April 2005, 00:54 MEW (#16)
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IE6 ist invalid. Schau Dir die Krücke doch mal an! Kann nicht mal Popups blocken. Pipe-Lining sucht man da auch vergebens.
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Von Anonymer Feigling am Sunday 24. April 2005, 01:08 MEW (#17)
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bitte SP2 installieren :-)
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Ja, und dann schmiert eclipse ab, die kiste hat 2x so lange zum starten. lotus notes startet nach einem hibernation zyklus nicht mehr und man muss erst neu booten... zum glück arbeite ich nur in der firma an windows maschinen.
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Von Anonymer Feigling am Sunday 24. April 2005, 14:53 MEW (#28)
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ob ie oder nicht. die seite ist invalid. das sieht man ja an der w3c seite!! nur weil die seite korrekt dargestellt wird, heisst das noch nicht das sie valid ist.
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Ich würd mich mal fragen wieviele andere Firmen du dann boykottieren müsstest, wird wohl nicht so einfach sein das durch zu halten :)
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Naja, was mich eigentlich fast mehr stört als das die seite net w3c valid ist (was ja eigentlich egal ist wenn sie richtig dargestellt wird), das sie Frames benutzt. Frames können noch so valid sein, sie sind unangenehm für die Benutzer.
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naja... Boykottieren ist gut... ich glaube nicht, dass Du schonmal was von denen gekauft hast, oder?
Ich boykottier jede Woche die Firma Bucherer, weil ich mir keinen neuen Militärlaster kaufe :-)
Gruss
Tobi
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If you think sex is a pain in the ass - try different position.
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Schade und besorgniserregend, diese Abmahnung. Ich frage mich, ob man nicht von Gewohnheitsrecht zugunsten von Rubischons sprechen kann, wenn ein Inhaber einer Marke eine Domain während 8 Jahren seit Registrierung der Domain nicht beansprucht? Kennt sich da jemand aus? IANAL.
Wenn diese Abmahnung durchkommt, würde das ja bedeuten, dass eine Domain, welche nicht explizit durch eine eigene Marke oder einen eigenen Firmennamen geschützt ist und kein Allgemeinbegriff (auto.ch) usw. ist, jederzeit und auch nach vielen Jahren "gestohlen" werden kann (Markenschutz gilt in der CH AFAIK 10 Jahre und ist verlängerbar). Kann die SIUG diesen Fall vielleicht als Präzedenzfall vors Bundesgericht bringen?
Was ist die beste Strategie zum Schutz vor solchen Klagen?
* Rechtsschutzversicherung deckt das nicht
* Rechtslage zurzeit unklar
* Für jede eigene Domain eine Schutzmarke registrieren? Teuer.
* Nur eine Allgemeinbegriffs-Domain registrieren? Die meisten sind schon weg.
Bleibt zu hoffen, dass nicht nur das Umbiegen von Google und anderen Suchmaschinen übrig bleibt.
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Ich würde das auch nicht einfach akzeptieren, zumindest die Unkosten müssten übernommen werden.
Zum Beispiel Adressen: Die kann man eigentlich nicht schützen. Wenn ich in einem (Firma)-Gebäude wohne, darf ich in meiner Adresse eine entsprechende Zeile angeben. Domänen sind für mich Adressen. Es gibt eine Vielzahl solcher Möglichkeiten.
Ich hatte vor einiger Zeit auch so einen Fall und konnte mich von wegen Gewohnheitsrecht (5 Jahre Nutzung oder so) durchsetzen.
Wenn dieses Vorgehen zur Praxis werden sollte, würde ich dagegen mit Euch auf die Strasse gehen!
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/58943
Ist das nicht genau ein gleicher Fall, nur eben in de?
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Ja, das seh ich auf jeden Fall auch so...
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"Das Gericht bewertet damit das Recht am eigenen Namen höher als das an einem Produktnamen."
Dies sollte eigentlich Praxis sein...
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maggi.com ist eine .com Adresse und ist für mich noch weitgehend nachvollziehbar, dass die der Maggi gehören soll. Ein .ch-Adresse ist ja eine Länderadresse und von daher sollte da doch schon ein unterschied gemacht werden, nicht? In UK gibst ja die .co.uk-Adressen, wenn einer so eine asu diesem Grund abtreten müsste, könnte ichd as auch nachvollziehen, aber das? *kopfschüttel*
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Gewohnheitsrecht könnte funktionieren.. Ja item, ich fühl mich ja mit discordia.ch einigermassen sicher. Soll mir jemand vorrechnen dass eine Marke Vorrang vor einer Religion/Göttin habe. Hat schon bei giechischen Helden nicht funktioniert: ajax.org.
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"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
-- Lao Tse
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maggi.com funktioniert gar nicht und www.maggi.com ist ein automatische Weiterleitung auf www.nestle.com. Dies ist eine allgemeine Einstiegsseite und hat nichts mit Maggi zu tun.
Denen sollte man die Domain wegen Missbrauchs wieder wegnehmen.
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Von Anonymer Feigling am Sunday 24. April 2005, 15:04 MEW (#29)
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Die haben doch gar kein Anspruch auf diese Domain, da ihr HR-Eintrag ganz klar nicht Rubis (AG|SA) ist sondern
Outlis Rubis SA
daher haben sie imho, ianal gar keinen HR bedingten Anspruch auf diese Seite.
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Von Anonymer Feigling am Sunday 24. April 2005, 17:01 MEW (#32)
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es geht hier um die registrierte Handels- und Fabrikationsmarke "Rubis", nicht den HR-Eintrag
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Von Anonymer Feigling am Sunday 24. April 2005, 16:41 MEW (#30)
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Ist es nicht höchste Zeit, dass die Rechtsgrundsätze, die in der realen Welt gelten, endlich auch im Internet ihre Anwendung finden? Die Firma Outils Rubis hat keine Abmahnung geschickt, sondern den Rubischons gegenüber ihre Eigentumsrechte am Namen Rubis geltend gemacht. Diese entspringen nicht dem HR-Eintrag, obwohl dieser nebenbei gesagt schon seit 1961 besteht. Das HR schluckt nämlich wie Switch alles, was angemeldet wird, ohne eine rechtliche Überprüfung. Outils Rubis ist aber seit 1991 Eigentümerin der Marke Rubis. Die Rubischons haben also 1997 ihre Domain auf einen geschützten Markennamen angemeldet. So sehr es schmerzt, nach 8 Jahren die Domain wieder abgeben zu müssen, die Lage ist wohl ziemlich eindeutig.
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Von Anonymer Feigling am Sunday 24. April 2005, 17:40 MEW (#34)
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Aber dann sollte auch das Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden können!
Stell dir mal vor, Google hätte keinen Firmennamen und keine Markenrechte gesichert. Dann könnte nun MSN plötzlich kommen, rasch die Marke "Google" für sich registrieren, die Domain verlangen und alle Besucher von Google.com auf die eigene Search Engine umleiten. Das kann doch nicht richtig sein! Gewohnheitsrecht würde bedeuten, dass die meisten Netizens Google.com nach 10 Jahren Gebrauch ohne Widerspruch nun mal mit Google assoziieren und nicht mit MSN und deshalb Google mehr Anrecht auf Google.com hat als MSN.
Klar, hier wurde bei der Registrierung nicht recherchiert und eine Domain registriert, obwohl die Marke schon registriert war. Aber Rubis müssten ihre Domain nach der Logik der Rechtsprechung auch dann abgeben, wenn die Marke erst vor wenigen Tagen registriert worden wäre. Beides Mal widerspricht das meinem Rechtsempfinden, das erste Mal wegen dem Gewohnheitsrecht, das zweite Mal, weil dies grundsätzlich jedem passieren kann und auf diese Art statt Firmen und Markeninhabern halt Domainbesitzer erpressbar werden. Letzteres funktioniert so:
1. Man warte, bis eine Privatperson eine möglichst bekannte, tolle Seite aufgebaut hat, z.B. ein bekanntes Portal mit Kleinanzeigen, eine bekannte Community Site usw.
2. Man registriere eine Schutzmarke und klaue damit die Domain
3. Man leite die Besucher auf ein eigenes Portal um oder baue das Portal bzw. die Community Site nach
4. Profitiere!
Oder: Stell dir vor, es gäbe einen Herr Rubis und er wäre ein Politiker, der für den Regierungsrat kandidiert und eine bekannte Wahlkampfshomepage für sich aufgebaut hat. Da könnte morgen sein Gegenkandidat einfach die Marke "Rubis" registrieren, die Domain wegschnappen und mit "Hier wird gebaut! Ihr Regierungsratskandidat." faktisch stilllegen, bis die Wahl vorbei ist. Oder die Besucher auf seine eigene Wahlhomepage umleiten. Herr Rubis hätte so oder so einen grossen Schaden zu verkraften.
Ich finde es viel schlimmer, wenn einem etwas weggenommen wird, das man jahrelang aufgebaut hat, als wenn z.B. eine Domain halt nicht mehr zu haben ist, weil sie jemand anders vorher registriert hat. Es sollte von Fall zu Fall eine faire Rechtssprechung gefunden werden statt ein Pauschalurteil zu fällen. Die Absicht, ob Domain Grabbing gemacht wird, der Konkurrenz geschadet wird oder eine Domain redlich genutzt wird, sollte entscheidend sein!
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Von Anonymer Feigling am Sunday 24. April 2005, 18:33 MEW (#35)
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Dein Rechtsempfinden und das geltende Recht sind vielleicht zwei verschiedene Dinge. Die Rubischons können als einziges geltend machen, dass sie die Domain während 8 Jahren gebraucht haben, mehr nicht. Sie heissen nicht einmal Rubis, sondern Rubischon, deshalb stimmt das Beispiel mit dem Politiker nicht. Ein solcher Fall wäre einiges komplizierter, weil dann nicht Gewohnheitsrecht gegen Markenrecht, sondern Namen gegen Marke stehen würde. Wenn eine Firma es versäumt, ihre Rechte zu sichern, vielleicht weil sie das Geld für einen Anwalt reut, ist das ihr Problem, und wenn es Google versäumt hätte, umso schlimmer (übrigens: ratet mal, weshalb Microsoft so viele Dinge schützen lässt!). Vor ein oder zwei Jahren gab es den Fall dieses Kaffehändlers Ferrari, erinnerst Du Dich? Weil er seinen Namen nie schützen liess, arbeitet er heute unter einem anderen Label. Klar ist es schade, wenn einem etwas weggenommen wird. Es gab einmal ein Land, das nannte sich Deutsche Demokratische Republik. Bei seiner Gründung wurden alle Häuser beschlagnahmt und unter der Bevölkerung neu verteilt. Als das Land nach 44 Jahren pleite ging, wurden die Grundbücher wieder hervorgeholt und viele mussten aus ihren vier Wänden ausziehen. Die einen fanden es schade, die anderen nicht, je nachdem. Das Eigentumsrecht steht halt höher als das Gewohnheitsrecht.
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Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber die Sache müsste man doch durch ein Gericht prüfen lassen.
1. .ch != .com
2. könnte mann aus ZGB Art. 728 folgern, dass eine Domain eine bewegliche Sache wäre (man kann Sie ja von DNS Server zu DNS Server "bewegen), insofern kann der Kläger nicht mehr nach 8 Jahren kommen und Anspruch anmelden, nachdem er so lange geschwiegen hat.
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Von Anonymer Feigling am Monday 25. April 2005, 22:38 MEW (#51)
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Nein, eine Domain ist keine bewegliche Sache. Bewegliche Sachen kann man anfassen.
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Schlagt denen doch eine Portalseite vor, auf der beide Pages verlinkt sind. Da würden doch beide Parteien profitieren...
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Wesshalb sollten sie darauf eingehen, sie sitzen am längeren Hebel, haben die besseren Karten und das Bundesgericht auf ihrer Seite.
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Kulanz?
Menschenliebe?
Werbung etc.
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Irre viel Spam bekommen: Huahua! *böseGedankenheg* Wenn ich Flupp wär würd ich da mal noch ein bisschen in Newsgroups schreiben mit den Adressen und vielleicht auch noch der Business Horizon mailen oder so. =:->
-- Scientology sagt Dir nicht alles - www.xenu.ch
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Von Anonymer Feigling am Monday 25. April 2005, 01:56 MEW (#42)
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siehe heise artikel http://www.heise.de/newsticker/meldung/58943
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Ich habe mal gelesen, dass der Anspruch an den Rechten eines Markennamens verloren geht, wenn man ihn nicht durchsetzt. Allerdings war das nicht in der Schweiz (glaub es war USA), aber vieleicht gibt es bei uns ja auch so eine Klausel. So im Sinne von wenn rubis.ch ein paar Jahre geduldet wurde, besteht kein Anspruch mehr darauf. Vieleicht lohnt es sich mal einen Anwalt der sich im Markenrecht auskennt zu fragen.
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Beat, du arbeitest doch an der ETH, oder? Schon mal daran gedacht, dich von der Rechtsberatungskommission von Uni und ETH beraten zu lassen?
Infos @ http://www.unizh.ch/rebeko/.
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Sprachs, und kriegt so ein komisches Mail zum Thema "Fan Policy". Mehr Infos .
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"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
-- Lao Tse
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Ich halte es für fraglich, ob der maggi BuGe Entscheid hier 1:1 "übernommen" werden kann. Maggi gilt als "berühmte Marke", rubis ganz sicher nicht. In den Erwägungen des BuGes hat die "berühmte Marke" ziemliches Gewicht... wenn das wegfällt, ...
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Wie viele Chancen hat man mit solchen Argumenten durchzukommen? 30%? 50%? Auf alle Faelle ist ein Risiko. Ein - fuer uns - untragbares Risiko. Anwaelte lassen sich Risiken zu aehnlichen Honoraren bezahlen, wie dies bei uns Informatiker in den Boomjahren der Fall war. Also rechnen wir kurz 100 - 200 Stunden, vielleicht 200.- pro Stunde. Macht lockere 10'000.- - 20'000.-. Dazu die Gerichtskosten, Entschaedigung fuer den Anklaeger und die Tatsache, danach allenfalls innert wenigen Tagen migrieren zu muessen.
Dass das ganze ein unkalkulierbares Risiko darstellt zeigt schon die Tatsache, dass unsere Rechtsschutzversicherung kein Interesse daran hat, den Fall zu uebernehmen.
Wir koennen uns das schlicht nicht leisten. Und ich hoffe, Du kannst das so akzeptieren...
I saw screens of green, red messages too, then came blue, shubidu And i think to myself, what a wunderful world
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Wie wär's mit einer kleinen Strafaktion? Wenn genügend Teilnehmer auf die Rubis Homepage verlinken, dann hat die Firma überhaupt nichts von ihrem Raubzug.
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Kann sich lohnen, sucht mal so:
"outils rubis" OR rubis.ch
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