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Verkauf von Import-DVDs nur ein bisschen verboten?
Veröffentlicht durch maol am Freitag 26. Juli, 08:34
Aus der schon-mal-eine-Verkäuferin-getroffen-die-draus-kommt? Abteilung
Film, TV P2501 schreibt "Wie mittlerweile bekannt ist, dürfen ab August in der Schweiz keine audiovisuellen Werke mehr veräussert werden, wenn diese nicht vom Urheber im Inland verässert wurden, oder dieser der Veräusserung im Inland zugestimmt hat. So der neue Gesetztestext. Wie ich heute in einem Gespräch mit einer Verkäuferin eines DVD-Ladens erfahren habe, ist aber keineswegs klar, wie das denn nun ausgelegt wird."

"Zunächst einmal gibt es drei verschiedene Interpretationsmöglichkeiten für den Begriff "Werk". Ich erläutere diese mal anhand eines Beispiels: Eine DVD erscheint als RC1 in den USA, und ein Jahr später als RC2 in der Schweiz.

Variante 1: Werk = der eigentliche Film

In diesem Fall dürfen sowohl die RC1-DVD wie auch die RC2-DVD frei importiert und verkauft werden, sobald die RC2-DVD offiziell erschienen ist.

Variante 2: Werk = die Pressung

In diesem Fall darf die RC1-DVD zwar importiert, aber innerhalb der Schweiz nie verkauft werden. Die RC2-DVD dürfte nach ihrem offiziellen Erscheinen frei importiert und verkauft werden.

Variante 3: Werk = einzelne DVD

In diesem Fall dürfen innerhalb der Schweiz nur die DVDs verkauft werden, die vom Rechteinhaber, in der Regel der Generalimporteur, bezogen werden.

Anscheinend rechnet der Laden mit Variante 3. Persönlich halte ich diese Auslegung für fragwürdig, zumal einzelne DVDs normalerweise nicht als Werk, sondern als Werkexemplar bezeichnet werden.

Ausserdem stellen sich manche Geschäfte auf den Standpunkt, dass die neue Regelung nicht für DVDs gilt, zu denen es in der Schweiz überhaupt keinen Rechteinhaber gibt. Juristisch halte ich das für eine Gratwanderung. Jedoch wäre es vernünftig, zumal es sonst keine brauchbare Möglichkeit gäbe, solche DVDs in der Schweiz zu verbreiten. Und das wäre wohl kaum mit der Informationsfreiheit (Bundesverfassung Art. 16) vereinbar."

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    Hehehe... (Score:2, Tiefsinnig)
    Von tr0nix am Friday 26. July, 08:41 MES (#1)
    (User #741 Info) http://www.secuserv.ch
    3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

    Internet ist doch eine allgemein zugaengliche Quelle.. also auch EDonkey.. und was man da runterlaedt sind ja eigentlich auch Informationen... also ist das jetzt geschuetzt durch unsere Verfassung oder wird das wieder durch ein anderes Gesetz zunichte gemacht?
    Verfassung steht zuoberst, theoretisch (Score:1, Informativ)
    Von dino (neil@franklin.ch.remove) am Friday 26. July, 10:26 MES (#4)
    (User #32 Info) http://neil.franklin.ch/
    wieder durch ein anderes Gesetz zunichte

    Das muessten aber andere Verfassungsartikel sein. Such mal nach Artikeln die die Unterstuetzung von Autoren/Erfinder/etc, oder sonstwie gesetzlich erschaffene "erwuenschte" Monopole, erlauben.

    Andere Gesetze duerfen die Verfassung nicht beiseite schieben. Ausser sie haben einen Verfassungsartikel der sie rechtfertigt.

    Zumindest in den US gibt es so einen Verfassungsartikel, ohne den Copyright- und Patentgesetze illegal waeren. Der Artikel war bereits vor 200 Jahren als er geschrieben wurde ein Streitpunkt. Heute wissen wir das er falsch war.

    Naruerlich gilt auch hier, dass Gesetze nur so gut sind wie die Richter die sie auslegen. Und die werden ein "Urheberrecht ist verfassungswidrig" nicht unterstuetzen, weil ihre Vorurteile, dass Urheberrecht noetig ist fuer einen "modernen" Staat, das verhindern.
    --
    Make your code truely free: put it into the public domain

    Re:Verfassung steht zuoberst, theoretisch (Score:2)
    Von P2501 am Friday 26. July, 10:45 MES (#6)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Naja, was du als Urheber kreierst, gilt ja juristisch als dein geistiges Eigentum. Und das Eigentum ist ebenfalls Verfassungsmässig geschützt.

    Insofern sollte es (rein juristisch gesehen!) kein Problem sein, den Umgang mit solchen Werken einzuschränken, solange ein legaler Weg verbleibt, die Informationsfreiheit zu garantieren. Bisher war dies gewährleistet, denn auch wenn ein Werk offiziell in der Schweiz nicht erhältich war, so konnte man es immer noch parallel importieren und verkaufen. Wenn dies künftig nicht mehr möglich ist, so ist die Informationsfreiheit aber nicht mehr gewährleistet. Da die Informationsfreiheit und die Eigentumsgarantie gleichgestellt sind, haben wir hier eine juristische Zwickmühle.


    Re:Verfassung steht zuoberst, theoretisch (Score:2)
    Von boos am Friday 26. July, 14:42 MES (#10)
    (User #446 Info)
    Nun die Frage ist aber berechtigt, ob geistiges Eigentum = materielles Eigentum. Die Eigenschaften von materiellem Eigentum und geistigem Eigentum sind unterschiedlich. So verlierst du dein materielles Eigentum wenn du es verkaufst. Geistiges Eigentum, welches in digitaler Form vorhanden ist, kann vervielfältigt werden und eine Version bleibt bei Dir. Dieser fundamentale Unterschied gilt es zu beruecksichtigen.
    Der Begriff "Eigentum" bei geistigem Eigentum versucht nun plötzlich zu unterstellen, dass man es besitzen kann und es deshalb gleich wie materielles Eigentum behandelt werden soll. Dies kann aber in Frage gestellt werden...
    Re:Verfassung steht zuoberst, theoretisch (Score:1)
    Von maNic am Friday 26. July, 17:07 MES (#12)
    (User #341 Info)

    Der Unterschied zwischen Materie und Information ist das zentrale Problem bei der ganzen IP (Intellectual Property) Diskussion.

    Information in digitaler Form lässt sich billig und verlustlos von jedem Individuum kopieren. Das einzige was man braucht, ist ein Informationsduplikator (lies: Computer).

    Materie lässt sich nur in Sci-Fi Romanen duplizieren, der Materie-Duplikator ist bis jetzt nicht erfunden. Was in die Nähe kommt, ist industrielle Produktion. Massenware ist deshalb viel billiger als individuell hergestellte.

    Was die Musikbranche verzweifelt versucht, ist die in der Materie-Welt geltenden physikalischen Gesetze (materielle Güter werden alt, gehen kaputt, ...) mittels juristischen Tricks (oder technischen Tricks, die mit juristischen Mitteln geschützt werden müssen) auf die Informations-Welt zu übertragen.

    Im End-Effekt geht es also darum, dem Computer das Kopieren zu verbieten. Aber das ist fast das gleiche, wie wenn man die Verwendung von Rädern beim Bau von Maschinen verbieten möchte.

    Die Idee, nur durch das Monopolisieren der Berechtigung, Kopien anzufertigen Geld zu verdienen, ist von gestern. Geschäftsmodelle, die auf dem Verkauf von Standard-Software-Lizenzen beruhen, sind dem Untergang geweiht. Adapt or Die.

    maNic

    Re:Hehehe... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 26. July, 17:47 MES (#13)
    Falsch...

    Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

    1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

    2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

    3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

    4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.

    Mit anderen Worten: Deine "Grundrechte" sind absolut wertlos. Sonst hätten wir nicht so viele Meinungsäusserungsdelikten. Auf jedem Fall haben Gesetze Vorrang über die Verfassung, denn der BGer kann ja keine Gesetze anullieren, also deine Grundrechte sind in der Tat rein theoretisch.

    Re:Hehehe... (Score:2)
    Von P2501 am Monday 29. July, 09:18 MES (#15)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Nein, nein und nochmals nein. Die Verfassung steht prinzipiell über den Gesetzen. Das Bundesgericht kann zwar Gesetzesartikel nicht aufheben. Es kann aber bestimmen, dass ein Gesetz nicht Verfassungskonform ist, und demzufolge nicht angewendet werden darf (ist auch schon vorgekommen).

    Der von dir erwähnte Artikel dient dazu, das ein Konflikt zwischen Grundrechten auf Gesetzesebene gelöst werden kann. Die Einschränkungen, wann solche Gesetze aufgestellt werden dürfen sind ziemlich streng, denn es müssen alle vier Absätze erfüllt sein.

    Die von dir erwähnten Meinungsäusserungsdelikte sind ein gutes Beispiel. Hier kollidiert ein Grundrecht, nämlich die Meinungsäusserungsfreiheit, mit einem anderen. Entweder mit dem Schutz vor Diskriminierung, oder mit dem Schutz der Menschenwürde (je nachdem, ob es um Rassismus oder um Verleumdung geht).


    Import und Verkauf (Score:1)
    Von Bros am Friday 26. July, 09:12 MES (#2)
    (User #812 Info)

    So wie ich die Sache verstehe, spielt's für mich als Privatperson sowieso keine Rolle. Ich kann übers Netz eine DVD vom Ausland ordern, diese also importieren, und für mich in meinem bescheidenen Heim anschauen (oder als Schreibunterlage verwenden, etc.)

    Das Problem der Interpretationsfreiheit des genannten Gesetzes (im Volksmund auch Gummiparagraph genannt), tritt ja erst auf, wenn ich die DVDs zum gewerbsmässigen wiederverkauf importieren möchte.

    Vielleicht müsste ich meine Konti bei Amazon, CDNOW, etc. wieder vermehrt aktivieren...

    IANAL, vielleicht liege ich auch falsch. Wenn jemand mehr oder es besser weiss, bitte ich um Aufklärung?!

    CU,
    Bros


    Re:Import und Verkauf (Score:1)
    Von rca (rca =at= spin =dot= ch) am Friday 26. July, 09:34 MES (#3)
    (User #419 Info)
    Ich glaube Du liegst richtig, genau das gleiche sagt auch der nette Verkäufer im CD/DVD/Game-Occasionsladen am Bahnhof Oerlikon :)

    Bei ihm kommt aber ein neues Problem dazu: Darf er gebrauchte RC1-DVDs verkaufen? Gesetzlich ist das noch eine Grauzone.
    Re:Import und Verkauf (Score:2)
    Von P2501 am Friday 26. July, 10:30 MES (#5)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Ja, der Import ist grundsätzlich immer erlaubt. Es geht nur um den Verkauf von Importware (siehe auch Artikelüberschrift).

    Was mich stört, ist, dass nicht alle die Möglichkeit haben, im Ausland zu bestellen. Erscheinen die DVDs in der Schweiz nicht, so haben diese Personen praktisch keine Möglichkeit, die Titel legal zu erwerben.

    Wird die Regelung liberal umgesetzt (also Variante 1 und Ausnahme bei Werken ohne schweizerischen Rechteinhaber), so habe ich kein grosses Problem damit. Allerdings ergibt sich, egal wie es umgesetzt wird, auf jeden Fall eine loose-loose Situation. Es ist nämlich kaum anzunehmen, dass die Kinobesuche deswegen zunehmen werden. Aber für die Kunden ist es ein Ärgerniss, und der DVD-Absatz dürfte gesamthaft darunter leiden. Nur die professionellen Raubkopierer könnten an der Sache gut verdienen.


    Re:Import und Verkauf (Score:1)
    Von Bros am Friday 26. July, 13:50 MES (#8)
    (User #812 Info)

    Nicht alle haben die Möglichkeit im Netz die Ware im Ausland zu bestellen, da hast Du sicher recht. Es sollte aber (egal welche Variante umgesetzt wird) möglich sein, dass ich zu einem Händler gehen kann und beim ihm explizit ein Exemplar bestelle. Dann kann ich's so auslegen, dass ich es selbst bestellt habe, und etwas mehr Kosten für shipping und handling zahle. Mögicherweise nicht mal die.

    Auf jedem Fall scheint mir in diesem Fall irgendwo ein bischen Lobbyarbeit dahinter, da's für den Endkunden "nur" ein wenig aufwendiger wird, für die Händler aber doch eine rechte Bürde darstellt.

    CU,
    Bros


    Re:Import und Verkauf (Score:2)
    Von P2501 am Friday 26. July, 13:56 MES (#9)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Diese Variante der Umgehung habe ich auch schon gehört. Leider ist auch hier nicht klar, ob es erlaubt sein wird. Sobald der Händler nämlich eine Marge einbehält, und sei es auch nur eine Aufwandsentschädigung, ist es prinzipiell bereits ein Handel. Ohne eine solche Marge wird aber wohl kaum ein Händler irgendwas bestellen wollen.


    Re:Import und Verkauf (Score:1)
    Von Bros am Friday 26. July, 16:08 MES (#11)
    (User #812 Info)
    Ausser er verbucht diese Aufwände auf das Marketing- und Werbebudget, Kundenservice. Wäre sicher keine schlechte Variante, ausser wenn die Aufwände zu gross würden...
    So oder so... (Score:1)
    Von Anonymer Feigling am Friday 26. July, 13:37 MES (#7)
    ich werde mich an ein rechtlich so fragwürdiges und umstrittenes Gesetz nicht halten und lasse es auch auf einen Prozess ankommen.

    Es ist doch offensichtlich, dass es hier nicht um den Schutz von geistigem Eigentum geht (der auch ohne dieses Gesetz gewährleistet ist), sondern nur um eine staatlich abgesegnete Marktsegmentierung und Wettbewerbsbehinderung.

    Ein staatlicher Eingriff in die persönliche Freiheit der Bürger und die Wettbewerbsfreiheit, der sich kaum rechtfertigen lässt. Erst recht nicht, wenn die EU mit gutem Beispiel vorangeht und beispielsweise nun Parallelimporte im Automobilbereich zulässt.
    Re:So oder so... (Score:1)
    Von Seegras am Saturday 27. July, 11:50 MES (#14)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Korrekt. Das Gesetz ist wirklich nur ein Schlag in die Eier der Händler. Offensichtlich wollen die Gelddrucker der MPAA die Händler kontrollieren.

    Lizenz zum Gelddrucken: Analogie dafür, dass eine Branche Gesetze produziert und per Lobbying von der nichtsahnenden Legislative umsetzen lässt die der Branche ein freies Einkommen garantieren.

    Wenn man unsere Parlamentarier danach Fragen würde warum sie dem zugestimmt haben würden sie wohl in Erklärungsnot geraten.
    --
    "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse

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