wehe schreibt:
Im Markenrechtsstreit um die Verwechslungsgefahr zwischen den
Marken Obelix und MobiliX hat der Beklagte durch Rechtsanwalt
Prof. Dr. Achim Kraemer die Begruendung der Beschwerde gegen die
Nichtzulassung der Revision beim deutschen Bundesgerichtshof eingereicht.
Das neue Revisionsrecht hat dazu gefuehrt, dass nur noch ganz
wenige Revisionen beim BGH zugelassen werden. Die
Zulassungsgruende sind in §543 Abs. 2 S. 1 ZPO n.F. aufgelistet.
Es muessen z.B. Allgemeininteressen - und zwar nachhaltig -
beintraechtigt sein. In der 26 seitigen Begruendung schreibt
Prof. Dr. Kraemer dazu: "Die geschaeftliche Verwendung von
Domain-Namen fuehrt, wie der vorliegende Fall zeigt, schon bei der
Anmeldung des Namens oder Namensteils als Marke zu vorbeugenden
Abwehrmassnahmen der Inhaber prioritaetsaelterer Zeichen, die
Verletzungstatbestaende geltend machen. Besonderen Risiken
unterliegt die Verwendung von Wortmarken, die allgemeinsprachliche
Bestandteile haben, wenn diese, wie hier, mit branchenueblichen
Suffixen oder Praefixen verbunden werden. Werden die Grenzen des
Markenschutzes in diesen Faellen zu weit gezogen, wie es das
Berufungsgericht nach diesseitiger Auffassung tut, so werden schon
durch ausserordentlich bekannte Phantasienamen weite Bereiche des
kennzeichenrechtlichen Sprachgebrauchs bei der Schoepfung von
Wortmarken blockiert." Ausserdem sieht Prof. Dr. Kraemer die
Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.
Im Herbst 2001 hatte Les Edition Albert Rene, als Inhaber der
Markenrechte fuer Obelix, Werner Heuser verklagt. Dieser ist
der Autor der bekannten Website MobiliX (nun TuxMobil). Auf diesen Seiten gibt es Informationen zu UniX auf mobilen Computern. Daher waehlte Werner Heuser eine Domainbezeichnung welche dies in ihren beiden
Wortbestandteilen: "mobil" und "ix" zum Ausdruck bringt. Das
Oberlandesgericht hatte den Begriff Mobilix (im Gegensatz zum
Landgericht Muenchen I) als mit der Marke Obelix
verwechselungsfaehig angesehen.
Mit einer Entscheidung des BGH ueber die Zulassung der
Revision kann Ende 2003 gerechnet werden. Wird diese
zugelassen, ist ein Urteil etwa Ende 2005 zu erwarten. Auf
Anraten seiner Anwaelte Jaschinski Biere Brexl - JBB bietet der Inhaber der Domain MobiliX.org in
dieser Zeit seine Informationen zu Linux auf mobilen
Computern unter dem neuen Namen TuxMobil
an.
Eine erfolgreiche Revision wuerde auch vielen anderen Projekten helfen. Die Liste der von Les Edition Albert Rene mit einem Widerspruch bedachten Marken mit dem Suffix "ix" wird immer laenger. Wegen des hohen Prozessrisikos ist eine Gegenwehr fuer viele nicht moeglich. Dies ist besonders bedauerlich, da die Marke Obelix in den relevanten Marken-Klassen von der Klaegerin anscheinend gar nicht genutzt wird.
Die Dokumentation des Rechtstreites ist online verfuegbar. Auf dem 4. Libre Software Meeting 9./12.7.2003 in Metz(Frankreich) wird Werner Heuser einen Vortrag zum
Rechtsstreit halten.
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