P2501 schreibt weiter: "Im Wortlaut:
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es erlaubt, die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen zu verbieten, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.
Somit wird ein absolutes Verbot, auch für Erwachsene, auf eine doch sehr breit gefasste Auslegung des Begriffs Killerspiel verlangt, die unter Umständen sogar simple Schachprogramme erfassen könnte.
Beide Motionen wurden vom Nationalrat angenommen. Als nächstes werden sie vom Ständerat in einer der kommenden Sessionen behandelt. Lehnt der Ständerat ab, so wird die Motion in ein Postulat umgewandelt, d.h. die Umsetzung wird für den Bundesrat freiwillig. Da er bereits im Vorfeld mitgeteilt hat, dass er ein absolutes Verbot für unsinnig hält, wäre die zweite Vorlage wohl vom Tisch. Nimmt der Ständerat hingegen an, wäre der Bundesrat gezwungen, ein Gesetz auszuarbeiten. Dieses ausgearbeitete Gesetz kann danach vom Parlament immer noch verändert oder fallen gelassen werden, und auch ein Referendum wäre allenfalls noch möglich."
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