symlink.ch
Wissen Vernetzt - deutsche News für die Welt
 
symlink.ch
FAQ
Mission
Über uns
Richtlinien

Moderation
Einstellungen
Story einsenden

Suchen & Index
Ruhmeshalle
Statistiken
Umfragen

Redaktion
Themen
Partner
Planet

XML | RDF | RSS
PDA | WAP | IRC
Symbar für Opera
Symbar für Mozilla

Freunde
Benutzergruppen
LUG Switzerland
LUG Vorarlberg
LUGen in DE
SIUG
CCCZH
Organisationen
Wilhelm Tux
FSF Europe
Events
LinuxDay Dornbirn
BBA Schweiz
CoSin in Bremgarten AG
VCFe in München
Menschen
maol
Flupp
Ventilator
dawn
gumbo
krümelmonster
XTaran
maradong
tuxedo

 
Nationalrat nimmt Motionen zum Verbot von "Killerspielen" an
Veröffentlicht durch hernani am Donnerstag 04. Juni 2009, 21:30
Aus der Probleme-falsch-anpacken Abteilung
Gesetze P2501 schreibt: "In der aktuellen Sondersession zur Revision des Strafrechts stehen auch zwei Motionen betreffend sogenannter Killerspiele zur Diskussion. Während die erste Motion 07.3870 lediglich eine gesetzliche Verankerung der bisherigen „ab 16“ und „ab 18“ Einteilungen verlangt, geht die zweite Motion 09.3422 wesentlich weiter."

P2501 schreibt weiter:

"Im Wortlaut:

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es erlaubt, die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen zu verbieten, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.

Somit wird ein absolutes Verbot, auch für Erwachsene, auf eine doch sehr breit gefasste Auslegung des Begriffs Killerspiel verlangt, die unter Umständen sogar simple Schachprogramme erfassen könnte.

Beide Motionen wurden vom Nationalrat angenommen. Als nächstes werden sie vom Ständerat in einer der kommenden Sessionen behandelt. Lehnt der Ständerat ab, so wird die Motion in ein Postulat umgewandelt, d.h. die Umsetzung wird für den Bundesrat freiwillig. Da er bereits im Vorfeld mitgeteilt hat, dass er ein absolutes Verbot für unsinnig hält, wäre die zweite Vorlage wohl vom Tisch. Nimmt der Ständerat hingegen an, wäre der Bundesrat gezwungen, ein Gesetz auszuarbeiten. Dieses ausgearbeitete Gesetz kann danach vom Parlament immer noch verändert oder fallen gelassen werden, und auch ein Referendum wäre allenfalls noch möglich."

CfP: OpenExpo 2009 Winterthur | Druckausgabe

 

 
symlink.ch Login
Login:

Passwort:

extrahierte Links
  • P2501
  • 07.3870
  • 09.3422
  • P2501
  • Mehr zu Gesetze
  • Auch von hernani
  • 'Nationalrat nimmt Motionen zum Verbot von "Killerspielen" an' | Einloggen/Account erstellen | Kommentare durchsuchen
    Schwelle:
    Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.

    Linux User Group Schweiz
    Durchsuche symlink.ch:  

    Never be led astray onto the path of virtue.
    trash.net

    Anfang | Story einsenden | ältere Features | alte Umfragen | FAQ | Autoren | Einstellungen