'Neues Urheberrecht tritt in Kraft' | Einloggen/Account erstellen | 7 Kommentar(e) |
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Ist eigentlich eine technische Massnahme, die mit einem kleinen Tool ausgehebelt werden kann, nicht automatisch unwirksam und fällt folglich nicht unter's Gesetz? Und dann gibt es noch das Zeug wie CSS, das ja für die Durchsetzung von Regionencodes erfunden wurde (Abspielschutz gewissermassen) und *nicht* als Kopierschutz.
Tja, bis das geklärt ist würde ich natürlich ebenfalls die Programme aus der DB nehmen. Wer hat schon Lust, gleich mal der zu sein, an dem das neue Gesetz ausgiebig getestet wird!
Spannend wird, ob jetzt geklagt wird oder ob die, welche klagen könnten, sehr genau sehen, dass sie längst nicht immer eine Chance hätten und deshalb lieber mit FUD die Leute zur Selbstzensur treiben.
Grüsse vom Knochen --
Tiere töten, um zu leben. Menschen sterben, um zu töten.
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Ich denke, es könnte unter den (heutigen) Umständen schwierig werden, das Gesetz vernünftig durchzusetzen.
Aus: Diesem Tagi-Artikel: «jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.» Zählen MySpace-, Facebook-, was-auch-immer-Freunde dazu? Ich freue mich schon mal darauf, dass es eine Freundschaftsnorm geben wird ;)
Es ist verboten Programme und Anleitungen zur Umgehung des Kopierschutzes ins Netz zu stellen aber vielleicht haben Hierzulande ja auch die illegalen Primzahlen wieder ein revival.
Der Absatz b.3 im Art 69a schliesst meiner Ansicht nach auch ein Hintertürchen auf: "Auf Antrag der in ihrem Schutz verletzten Person wird mit Busse bestraft, wer
vorsätzlich und unrechtmässig:
Vorrichtungen, Erzeugnisse oder Bestandteile herstellt [...], oder sonst wie verbreitet [...] oder Dienstleistungen erbringt,
die:
[...]
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen nur
einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben, oder
3. hauptsächlich hergestellt, [...] werden,
um die Umgehung wirksamer technischer Massnahmen zu ermöglichen
oder zu erleichtern;"
Es scheint also völlig in Ordnung, wenn ich in alle meine Programme noch ein Extrafeature einbaue, damit ein Kopierschutz umgangen werden kann. Kann man vielleicht alle CD-Ripper & Co. einfach in einem "Backup-Bundle" zusammenfassen und dann ist das ok? Dann ist ja per definition der Hauptzweck das Erstellen des Backups und das Umgehen des Kopierschutzes reines Mittel zum Zweck.
Für die die es interessiert:
Bundesgesetz
über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Bundesbeschluss
über die Genehmigung von zwei Abkommen
der Weltorganisation für geistiges Eigentum und
über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes
ich verfolge die weitere Entwicklung auf jeden Fall gespannt. Ach ja damit mich keiner zu Wörtlich nimmt: IANAL ;) --
You live and learn; or you don't live long.
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