Veröffentlicht durch Ventilator am Freitag 01. Februar 2008, 15:54
Aus der wichtigen Abteilung
nb schreibt: "In der Vernehmlassung zur Änderung der Urheberrechtsverordnung bezieht sich die SIUG in ihrer Stellungnahme (PDF) (ODT) in erster Linie auf die in Artikel 39b vom revidierten Urheberrechtsgesetz vorgesehene "Fachstelle", die die Anwendung von DRM beobachten soll. Laut Gesetz kann der Bundesrat "vorsehen, dass die Fachstelle Massnahmen verfügen kann", falls "das durch die Schranken des Urheberrechts geschützte öfftentliche Interesse es erfordert". Die Stellungnahme der SIUG zeigt auf, dass diese Bedingung in verschiedener Hinsicht erfüllt ist, und fordert daher, dass der Bundesrat ein entschiedenes Vorgehen der Fachstelle gegen den Missbrauch von DRM vorsehen soll."
"Auch Chaos Computer Club Zürich (CCCZH) und Digitale Allmend haben sich mit einer Stellungnahme engagiert. Darin wird insbesondere eine weite Auslegung des Begriffs des Missbrauchs von DRM-Systemen gefordert. Der CCCZH und die DA fordern diesen Tatbestand als erfüllt anzusehen z.B. generell bei Datenschutzverletzungen, im Falle von KonsumentInnenschutzinteressen oder aber in Fällen, wo die Interoperabilität nicht mehr sichergestellt ist."
Im Idealfall wird die Fachstelle einfach die Botschaft des Bundesrates bestätigen, dass DRM Systeme nämlich kein Kopierschutz im Sinne des Gesetzes seien. Dann wären Massnahmen nicht mal nötig.
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Nicht Kommerz oder Gesetze können OpenSource zerstören, sondern Paranoia und Fanatismus.