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Deutschland: Vorratsdatenspeicherung ist Gesetz |
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Veröffentlicht durch XTaran am Mittwoch 26. Dezember 2007, 22:57
Aus der sprachlosen Abteilung
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Robert schreibt: "In Deutschland ist die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten der Telekommunikation für das erste Gesetz: Bundespräsident Horst Köhler hat das entsprechende Gesetz unterschrieben, welches der Bundestag am geschichtsträchtigen 9. November 2007 beschloss, so dass ab dem 1. Januar 2008 mit der Vorratsdatenspeicherung begonnen werden kann. Die gesetzliche Grundlage dafür soll eine EU-Vorgabe sein, laut der vorgesehen ist, dass sämtliche Verbindungsdaten, die bei der Telekommunikation anfallen, für sechs Monate bei den Providern gespeichert werden müssen; dies sind Telefonnummern von Gesprächsteilnehmern, Emailkontakte und beim Mobilfunk zusätzlich der Standort des Gesprächsteilnehmers. Gegen das Gesetz sind mehrere Verfassungsbeschwerden von Bürgerrechtlern und Oppositionspolitikern geplant." Golem hat weitere Details zu den geplanten Verfassungsbeschwerden.
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< RadioTux Dezember 2007 online | Druckausgabe | SCO(X) aus dem NASDAQ geflogen > | |
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… ist eine gute Idee. Soweit ich das nämlich vor kurzem mitbekommen hatte, kann es gut sein, dass die Vorratsdatenspeicherung fürs Bundesverfassungsgericht keine Eilsache ist.
Diesen etablierten „Regierungsstil“ halte ich übrigens für demokratieschädlich: Ein Gesetz, welches offensichtlich verfassungsrechtlich problematisch ist, wird trotzdem erst einmal verabschiedet, damit es zumindest so lange in Kraft ist, bis es durch ein Gericht gekippt wird. Damit setzt man sich selbstherrlich über Bedenken, die man ausräumen könnte, hinweg und hinterlässt (bewusst?) beim Bürger den Eindruck, dass man außerhalb der Rechtsordnung steht.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 27. December 2007, 13:05 MEW (#4)
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Noch schlimmer finde ich den Umgang mit dem Grundgesetz. Es ist ja keineswegs so, dass die Politiker sich vom BVerfG überzeugen lassen, falsch gehandelt zu haben. Im Gegenteil sie sagen dann ganz offen, dass man wohl das Grundgesetz anpassen müsse. Das ist vermutlich ja auch der eigentliche Sinn hinter den Testballons "Kinderrechte im Grundgesetz" (als ob Kinder keine Menschen wären) und "IT-Sicherheit per Grundgesetz" (als ob man Sicherheit per Jura verordnen könne). Man möchte damit die Unantastbarkeit des Grundgesetzes aufweichen und so präventiv Kritikern für zukünftige Änderungen Luft aus den Segeln nehmen. Im Zweifel behauptet man einfach wider besseren Wissens, die EU hätte das so entschieden und EU-Recht stehe nunmal über Staatenrecht.
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Verfassungs- und Staatsschutz observieren stattdessen diejenigen, die sich für die Verfassung und den Erhalt der Demokratie einsetzen.
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... und verkaufen die 'gewonnenen' Daten gleich an den meistbietenden, um die teure Überwachung zu finanzieren ?
paulb
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Glaube ich nicht, aber wenn man einmal das Vertrauen in den Staat verloren hat …
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"...Telefonnummern von Gesprächsteilnehmern, Emailkontakte und beim Mobilfunk zusätzlich der Standort des Gesprächsteilnehmers..."
Das sind aber vieeel Daten und auserdem nicht wirklich aussagekräftig. Wenn jemand über einen offenen W-Lan-Zugang eine Straftat begeht, kann man noch so viele Daten haben, der eigengtlich schuldige bleibt im Dunkeln. Was ist mit skype etc... Für mich bleiben da viele Fragen offen und ich werde bei Gelegenheit diesen Gesetzestext doch mal genauer anschauen müssen. --
Unterwegs symlinken? iPod Touch machts möglich. http://www.markusgraf.ch
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Von Anonymer Feigling am Thursday 27. December 2007, 14:22 MEW (#6)
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Wieso Webspace? So schlimm wie die Sache ist, eins wird oft missverstanden: Mit der Speicherung von Verbindungsdaten sind keine TCP-Verbindungen gemeint, sondern die Verbindung KundeISP. Auch werden keine Inhalte gespeichert. Wenn man das nicht verstanden hat, zieht man beim Argumentieren schnell den Kürzeren.
Wie man hier auch lesen kann: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/78/86/lang,de/
"Dagegen sind Anbieter von Webseiten, Webspace (Hosting), Foren und Chat-Diensten nicht betroffen."
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Alleine die Verbindung KundeISP kann schon delikat genug sein, gerade bei „value added services“.
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Auch Privatpersonen sind zur Speicherung verpflichtet, etwa wenn sie kostenlos einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst anbieten.
Wenn es nur die ISPs wären. Nun müsste ich, wenn ich in DE wohnen würde, mein Logfiles des Routers für mindestens 6 Monate behalten? Nun ja, gegen das ist ja nichts ein zu wenden, solange ich nicht "jede" TCP-Verbindung einzeln aufzeichnen muss. Wenn ich lediglich aussagen muss, MAC-Adresse war von dann bis dann in meinem Netz, dann ist dies für Private ja noch möglich. Aber sind den die Router per default so eingestellt, dass dies gelogt wird? (Bin kein Hardware-Netzwerk-Profi)
Aber damit ist das Problem noch nicht beseitigt. Erstens kann ich mein Netz mit WEP, WPA etc. schützen, was aber noch keine Garantie gegen ein ein Eindringen ist. Zweitens können MAC-Adressen und IP-Adressen gefälscht werden. Oder sehe ich das Problem falsch?
Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor!
--
Unterwegs symlinken? iPod Touch machts möglich. http://www.markusgraf.ch
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Soweit ich das verstanden habe, muss man e-mail zustellen nur, falls man sie angenommen hat.
Wenn ich dagegen meinen angepassten filternden smtp-proxy in die postfix/master.cf reinhänge, der gleich im SMTP-Dialog die Annahme mit einer Meldung verweigert, sollte das zulässig sein.
http://www.zq1.de/~bernhard/code/spampd/spampd
"554 rejected email message as spam with 10.268 points"
Dann komm ich etwa auf 10000 abgelehnte Nachrichten pro 850 zugestellter emails - und da ist immernoch (teilweise markierter) Spam bei, da ich die Abweisungsschwelle etwas höher gesetzt habe.
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Von Anonymer Feigling am Friday 28. December 2007, 14:52 MEW (#11)
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> Und vergiss nicht, dass man in Deutschland Spam
> zustellen muss *logfilesaufbläh*
Das ist falsch:
In .de existiert eine Zustellungspflicht: Wird eine Nachricht vom Mailserver akzeptiert, muss diese auch ans 'Postfach' ausgeliefert werden.
Allerdings darf der Mailserver die mail auch abweisen.
Die deutsche Rechtssprechung setzt eigentlich nur das RFC durch.
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