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Ist das Anstiftung zu einer Straftat, wenn ich in Deutschland jemanden beauftrage, herauszufinden, ob mein Computersystem sicher ist?
Als Schweizer könnte ich das eigentlich ausprobieren. Deutschland müsste dann ein Rechtshilfegesuch stellen... das könnte man dann hier in der Presse breitschlagen (am besten jetzt, kurz vor den eidgenössischen Wahlen; das wäre ja ein Fressen für alle Nationalisten, Ausländerfeinde und Boulevardblätter!).
Grüsse vom Knochen --
Tiere töten, um zu leben. Menschen sterben, um zu töten.
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Von Anonymer Feigling am Monday 03. September 2007, 15:54 MEW (#2)
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nach längerem suche kam ich dann endlich auf diese Seite:) hehe
und nun find ich den Link hier :) danke nachträglich *schneller war* hrhr
schöne tag
dave
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Von Anonymer Feigling am Monday 03. September 2007, 16:00 MEW (#3)
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So funktioniert das nicht. Das Gesetz ist allein dazu da, unbequeme Zeitgenossen aus dem Weg zu räumen, denen man sonst nichts anhängen kann. Außerdem hat man es so leichter Bundestrojaner zu verteilen.
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Wenn der Bundestrojaner passwortgeschützt ist wird das Entfernen desselben von seinem PC wohl zur Straftat... Überhaupt wäre noch interessant, ob das auch bei Daten greift, die einem von dritten unbemerkt auf den eigenen Computer kopiert wurden, denn eigentlich ist man doch auch nicht befugt, diese dann auszuspähen um herauszufinden, wie sie hinein gekommen sind...
Grüsse vom Knochen --
Tiere töten, um zu leben. Menschen sterben, um zu töten.
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Dann bist du auch nicht befugt, eine verschlossene Kiste aufzubrechen, die ein "Besucher" bei dir in der Wohnung versteckt hat? (Unter der Annahme er hat sie nicht vergessen sondern "vergessen".)
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Gute Frage. Und vor allem - wie weist Du dem anderen nach, dass da irgend eine Absicht dahinter war und er das nicht wirklich einfach nur bei Dir vergessen hat (sogar wenn's eine Atombombe war)?
Grüsse vom Knochen --
Tiere töten, um zu leben. Menschen sterben, um zu töten.
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Von Anonymer Feigling am Monday 03. September 2007, 18:09 MEW (#5)
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Frage ist ob dann nicht auch der Bundestrojana nach StGB § 202b eine Stafbare handlung ist?
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Das ist einfach nicht mehr schön, was da mit dem deutschen Recht angestellt wird. An Hand dieses Beitrags sieht man ja, was nötig ist um sich nicht Strafbar zu machen.
Mit Sicherheit haben die Herren Politiker nur an diese Pösen "Hackertools" wie in Matrix oder dergleichen gedacht … oder an eine Sicherstellung das Schwachstellen für den Bundestrojaner vorhanden sind. Mein Motto: Jedem das seine
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