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Verstösst Novell gegen die GPL? |
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Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 15. Februar 2007, 00:42
Aus der Juristisches-Rätselraten Abteilung
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Anonymer Feigling schreibt: "Ein Teil der Lizenzvereinbarung von Novells SLES verbietet das Disassemblieren der Binärprogramme. Das sollte doch völlig überflüssig sein - schließlich sind ja 95% von SLES GPL-lizensierte Programme. Da sollte der Sourcecode ja beiliegen. Denn wenn die angeboteten Binaries nicht aus den mitgelieferten Sourcen kompiliert wurden, verstösst Novell ja gegen die GPL."
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Als ob die Welt nicht wichtigeres zu tun haette als in so einen Text Widersprueche hineinzuinterpretieren. Ist doch wohl ein klarer Fall.
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Daran wird die freie Software letztlich zu Grunde gehen, an den ganzen Fundies, die hinter jedem Buchstaben den Feind vermuten.
In diesem Artikel kommt speziell zum Tragen, dass einerseits auf die Einhaltung von Lizenzen (der GPL) gepocht wird, andererseits dann aber angeprangert wird, dass andere Lizenzen ungueltig seien etc. Eine Linuxdistribution enthaelt aber auch Software, die nicht unter GPL ist. Und sei dies nur solche, die BSD lizenziert ist oder halt wie im vorliegenden Falle proprietaer von Novell.
Warum sollte eine Firma ueberhaupt die GPL akzeptieren, wenn die GPL-Fundies anderes auch nicht tolerieren?
-- Jeden Tag eine gute Tat. Jeden Tag ein Solaris nach Linux migrieren!
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Von Anonymer Feigling am Thursday 15. February 2007, 09:28 MES (#5)
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Sounds like someone didn't read the whole agreement:
"Your license rights with respect to
individual components accompanied by separate license terms are defined by those terms; nothing in this
Agreement shall restrict, limit, or otherwise affect any rights or obligations You may have, or conditions to
which You may be subject, under such license terms.
"
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Von Anonymer Feigling am Thursday 15. February 2007, 03:02 MES (#2)
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Funktioniert objdump -d dann für diese Dateien nicht? Disassemblieren zu verbieten ist ja nun reichlich lächerlich, falls das wörtlich zu verstehen ist und nicht für "auseinandernehmen" steht, was auch immer das dann hieße.
Das ist genauso sinnvoll wie ein Kopierschutz der Sorte "is so".
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Von Anonymer Feigling am Thursday 15. February 2007, 08:36 MES (#4)
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nicht erlaubt != nicht funktionieren
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Von Anonymer Feigling am Thursday 15. February 2007, 11:21 MES (#7)
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Rechtsstaat != Einschränkung dessen, was ich in meinen 4 Wänden machen darf, ohne jemandem zu schaden.
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Diese Disassemblierverbote sind in der Schweiz nur beschränkt gültig, weil URG Art 21:
1 Wer das Recht hat, ein Computerprogramm zu gebrauchen, darf sich die erforderlichen Informationen über Schnittstellen zu unabhängig entwickelten Programmen durch Entschlüsselung des Programmcodes beschaffen oder durch Drittpersonen beschaffen lassen.
2 Die durch Entschlüsselung des Programmcodes gewonnenen Schnittstelleninformationen dürfen nur zur Entwicklung, Wartung sowie zum Gebrauch von interoperablen Computerprogrammen verwendet werden, soweit dadurch weder die normale Auswertung des Programms noch die rechtmässigen Interessen der Rechtsinhaber und -inhaberinnen unzumutbar beeinträchtigt werden.
--
"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
-- Lao Tse
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Von Anonymer Feigling am Monday 19. February 2007, 19:43 MES (#9)
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in D ähnliche Rechtslage: § 69e des (Bundes-) Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
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