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Was muss ein Arbeiter zahlen, der auf der Baustelle Lieder pfeifft? xD
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Von Anonymer Feigling am Monday 12. February 2007, 22:01 MES (#2)
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Bauarbeiter pfeifen nie. Mit angesetzter Bierflasche kann man nicht pfeifen.
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...und dass der IFPI die Qualität der Interpretation egal ist hat sie hinlänglich bewiesen - in jeder nur erdenklichen Hinsicht.
Grüsse vom Knochen --
Ein christlich Regiment wird durch nichts mehr verhunzt als durch zu viel sogenannte Justiz. J. Gotthelf
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Ehrlich gesagt kann ich Restaurants nicht ab, die dich mit "Musik" zudroehnen. Da waers schon mal gut, wenn jemand etwas dagegen unternimmt.
Allerdings sollte das dann eher unter dem Deckmantel der Klangverschmutzungsprophylaxe stattfinden. -- Jeden Tag eine gute Tat. Jeden Tag ein Solaris nach Linux migrieren!
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Welches Recht hat die IFPI überhaupt? Ist die von irgendwem beauftragt? Sie verlangen (oder verlangten?) auch von Web-Radios Gebühren - und zwar anscheinend völlig unabhängig davon, ob die überhaupt Musik spielen. vgl. http://www.dw-world.de/dw/article/0,1564,1463324,00.html unter dem Zwischentitel "Hohe Gebühren: In den USA und der Schweiz erfolglos".
Ein Bekannter hat vor fast genau einem Jahr ein Webradio aufgezogen (kommerziell, mit Abonnenten etc.) und soviel ich weiss hat er die Rechnungen von der IFPI einfach mal ignoriert (nach Besprechung mit seinem Anwalt). Eingetrieben haben die den Betrag anscheinend bis heute nicht. Sie hatten vielleicht keine Lust, das vor Gericht klären zu lassen, denn dort wären sie in dem Fall unweigerlich gelandet.
Ich gebe die Adresse gerne weiter, wenn jemand auch so ein Projekt hat und sich informieren will, wie die Sache dann letztlich ausgegangen ist. Das Webradio sendet jedenfalls noch.
Grüsse vom Knochen --
Ein christlich Regiment wird durch nichts mehr verhunzt als durch zu viel sogenannte Justiz. J. Gotthelf
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Eben. Wer sein eigenes oder freies Material sendet bezahlt folglich weder an die IFPI noch an die SUISA.
Was ist denn von der Aussage "Bei Nationaler sowie Internationaler POPMusik die du auch im Radio hörst wirst du um die Gebühren der Swisa sowie dem IFPI nicht herumkommen." auf http://www.radioplay.ch/forum.asp?todo=viewthread&id=321 zu halten? Hier geht es um Material, wo die Vertriebsrechte in der Tat bei IFPI-Mitgliedern liegen. Können die aber wirklich zusätzlich zu den SUISA-Gebühren nochmals Geld verlangen? Das ist doch eindeutig doppelt kassiert, da die SUISA ebenfalls für die Rechteinhaber einzieht. Allerdings ist doppelt kassieren nicht unbedingt verboten.
Grüsse vom Knochen --
Ein christlich Regiment wird durch nichts mehr verhunzt als durch zu viel sogenannte Justiz. J. Gotthelf
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Ich stelle fest (äussere den Verdacht), die IFPI versucht gewerbsmässig mit unlauteren Mitteln (Drohungen) DJs und Restaurants dazu zu bringen Ihnen Geld abzugeben.
SR 311 Art 156 Erpressung
1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Handelt der Täter gewerbsmässig oder erpresst er die gleiche Person fortgesetzt, so wird er mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Passt perfekt. Die IFPI ist vermutlich also eine kriminelle Vereinigung. Würde bitte die Polizei einschreiten und ein Gericht das untersuchen?
--
"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
-- Lao Tse
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 14. February 2007, 15:43 MES (#15)
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Die DJs sollen einfach behaupten, sie hätten die Bombe. Dann lässt man sie auch in Ruhe.
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Die IFPI Briefe gibt es nun auch online oder im Blog kommentiert.
Der Vertrag ist durchaus lesenswert...
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