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Schweiz: Urheberrechtsrevision passiert Ständerat
Veröffentlicht durch XTaran am Mittwoch 20. Dezember 2006, 09:27
Aus der Gut-oder-Böse? Abteilung
Gesetze Zum momentan anscheinend bewegensten Thema in der Schweizer Geek-Welt sind bei uns gleich zwei Einsendungen eingegangen. P2501 schreibt: "Nach überraschend langer Diskussion ist der Vorschlag zur Urheberrechtsrevision durch den Ständerat praktisch unverändert abgesegnet worden (siehe Protokoll). Auf die offenen Briefe diverser OpenSource Organisationen (Symlink berichtete) wurde nicht eingegangen."

P2501 weiter: "So, wie der Vorschlag steht, wird die legale Umgehung eines reinen Kopierschutzsystems weitgehend unmöglich sein, wohingegen die Umgehung von DRM-Systemen und die dazu nötigen Werkzeuge uneingeschränkt erlaubt bleiben. Als nächstes muss sich der Nationalrat um die Vorlage kümmern. Er wird dies voraussichtlich in der nächsten Session tun. Zur Erinnerung: Morgen, am 20.12.2006, werden die WIPO Verträge, deretwegen die Revision überhaupt ansteht, 10 Jahre alt."

flyingfischer sieht das ganze dagegen deutlich positiver und schreibt: "Die wichtigsten Beschlüsse im Ständerat: Umgehen des Kopierschutzes für Eigengebrauch gestattet, Herunterladen geschützter Werke zum Eigengebrauch aus dem Internet uneingeschränkt erlaubt dafür im Gegenzug Abgaben auf Leerträger (CD-Roms, MP3-Player etc.), Fernsehsender können gegen Bezahlung einer Pauschale mehr als zehn Jahre altes Material online zur Verfügung stellen, freie Verwendung "verwaister" Werke, Archive dürfen ihre Werke ohne kommerzielles Nutzungsrecht elektronisch erneuern, und zu guter letzt vorübergehende und rein technisch notwendige Vervielfältigungshandlungen bei Providern oder Sendern sind erlaubt... Jetzt heisst es noch hoffen, dass nicht noch der Nationalrat alles wieder umkippt! Eine gute Zusammenstellung und weitere Erklärungen gibts bei Heise."

Wie sieht der Rest der Symlinkschaft die Sache? Eher positiv? Eher negativ? Oder eher mit gemischten Gefühlen?

Auch Menschen schnüffeln in Stereo | Druckausgabe | Recovery von gelöschter Datei sofern noch geöffnet  >

 

 
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    Anmerkung (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 20. December 2006, 09:47 MEW (#1)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Meine Einsendung ist vielleicht etwas gar pessimistisch geraten, daher noch eine Anmerkung: So, wie ich das sehe, erfüllen weder die sogenannten, kopiergeschützten CDs noch das CSS auf DVDs noch das AACS für HDTV, HD-DVD und BD noch die Systeme von iTunes und Co. die Anforderungen, die an einen Kopierschutz gestellt werden, damit er unter das neue Gesetz fällt. Mit anderen Worten: All diese Systeme könnten weiterhin problemlos umgangen werden.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Anmerkung (Score:1)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Wednesday 20. December 2006, 10:58 MEW (#3)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/

    Da bin ich nicht so sicher.

    Im deutschen Gesetz steht etwas von "wirksamen Schutzmassnahmen". Bei unserem aber nur "technische Massnahmen" ohne weitere Bezeichnung, wie gut und wirksam die sein müssen.

    In den Erläuterungen steht zwar dazu: Die technischen Massnahmen müssen aber dazu geeignet sein und eine entsprechende Wirkung entfalten. Die Möglichkeit der Umgehung kann die Eignung und Wirksamkeit der Massnahme allerdings nicht in Frage stellen, sonst wäre das Umgehungsverbot gegenstandslos.

    Im Gesetzestext hat sich das aber nicht niedergeschlagen.


    Re: Anmerkung (Score:2)
    Von maximus (maximus@funghi.nl_remove) am Wednesday 20. December 2006, 11:14 MEW (#5)
    (User #1644 Info)
    Weshalb schreibt den der Tagesanzeiger in seiner heutigen Printausgabe "Gratiskopien zum Privatgebrauch: Kopien sind an sich nicht erlaubt. Wer für sich selbst von einer CD oder einer DVD aber ein Duplikat brennt, tut nichts Illegales. Er kann das auch für seine engere Familie und für gute Freunde erledigen. Wo der private Bereich genau aufhört, werden die Gerichte entscheiden müssen."? Ich interpretiere das so, dass die Kopie unabhängig von der Art und Wirksammkeit des Schutzes erlaubt ist.

    Den entsprechenden Artikel gibt es auch online: http://www.tagi.ch/dyn/news/schweiz/700406.html
    Re: Anmerkung (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 20. December 2006, 11:24 MEW (#7)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Es ist generell eine Ausnahme vorgesehen, dergemäss jedes Kopierschutzsystem umgangen werden darf, wenn dies zum Eigengebrach (einschliesslich Privatkopie) geschieht. Jedoch darf die dafür benötigte Soft- oder Hardware weder importiert noch hergestellt noch verteilt werden, was die Ausnahme ad absurdum führt.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Anmerkung (Score:2)
    Von maximus (maximus@funghi.nl_remove) am Wednesday 20. December 2006, 11:29 MEW (#9)
    (User #1644 Info)
    Ich stelle die betrefende Software weder her, noch importiere ich sie. Ich verteile sie auch nicht...

    Wenn ich z.B. das DeCSS-Paket für meine Distribution von einem Schweizer Mirrorserver heruntelade, habe ich ja nichts illegales getan und habe meine Software doch. Ich habe sie nicht hergestellt(habe ja decss nicht programmiert), nicht importiert (Das hat der Mirrorbetreiber gemacht) und verbreiten tu ich sie ja auch nicht (ich installiere sie ja nur auf meinem Rechner, verteilen tuts der Mirrorbetreiber).

    So kann ich diese Ausnahme legal nutzen. Oder sehe ichdas falsch?
    Re: Anmerkung (Score:3, Informativ)
    Von P2501 am Wednesday 20. December 2006, 11:38 MEW (#10)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Aber der Mirrorserver kann und wird dichtgemacht werden, wenn die Film- und Musikindustrie davon erfährt. Klar, über P2P, Darknets und ähnliche Kanäle wird man immer drann kommen, aber das ist meines Erachtens keine befriedigende Lösung.

    So lange die Industrie allerdings darauf besteht, mit ihren Systemen den Kunden so weit wie möglich einzuschränken, stellt sich die Frage ohnehin nicht, da solche Systeme keinen gesetzlichen Schutz geniessen.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Anmerkung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 20. December 2006, 12:08 MEW (#12)
    DeCSS ist doch Schnee von gestern. Das braucht kein Mensch mehr.
    Re: Anmerkung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 20. December 2006, 13:44 MEW (#16)
    wie schaust du denn verschlüsselte DVD's unter Linux?
    Re: Anmerkung (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 20. December 2006, 13:56 MEW (#18)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Sicher nicht mit DeCSS. Der ist nämlich keine Umgehung, sondern eine freie Implementation von CSS, und als solche nicht region free. Zumindest vlc, xine, mplayer und ogle nutzen DVDCSS, welches tatsächlich eine Umgehung ist.

    Allerdings war hier DeCSS wohl lediglich als Stellvertreter für alle möglichen Packete zur Umgehung von Kopierschützen gedacht.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Anmerkung (Score:2)
    Von maximus (maximus@funghi.nl_remove) am Wednesday 20. December 2006, 14:16 MEW (#19)
    (User #1644 Info)
    > Allerdings war hier DeCSS wohl lediglich als Stellvertreter für alle möglichen Packete zur Umgehung von Kopierschützen gedacht.

    Richtig. So habe ich das gemeint.
    Re: Anmerkung (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:4:2c0:9fff:fe1a:6a01]) am Thursday 21. December 2006, 02:12 MEW (#24)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    CSS ist kein Kopierschutz.

    CSS ist ein (nicht sonderlich wirksamer)
    Abspielschutz.

    Ich bin BSDler, ich darf das!
    Dieser Platz zu vermieten!
    Re: Anmerkung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 21. December 2006, 06:44 MEW (#25)
    Das trifft auch auf jeden "Kopierschutz" von Audio-CDs zu. Im Nachhinein muss man sich ja fragen, ob Bandsalat nicht ein Feature war und ob Vinyl-Platten kaputt gehen müssen oder ob das nicht per Design geschieht. Der Bande traue ich alles zu.
    Re: Anmerkung (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 21. December 2006, 11:27 MEW (#29)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    CSS ist ein Kopierschutz im weiteren Sinne: Er hindert Otto Normalverbraucher daran, Kopien anzulegen, weil man dazu erst mal den Zugangsschutz knacken muss. Nach Gesetz würde dass reichen, um die Umgehung zu verbieten. Nun hat CSS aber derart schwere Designfehler, dass man ihm getrost die gesetzlich erforderliche Eignung absprechen kann, und zudem werden mit CSS die region codes durchgesetzt, was ebenfalls die Anforderungen verletzt.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Anmerkung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 20. December 2006, 23:51 MEW (#23)
    Doch, darf sie. Allerdings wie schon erwähnt nur zum Gebrauch im privaten Rahmen. So ist die Ausnahmeregelung zu verstehen.
    Re: Anmerkung (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 21. December 2006, 09:59 MEW (#27)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Okay, das kann man so interpretieren. Somit wäre die Beschaffung der Tools für den Eigengebrauch, auch aus dem Ausland, kein Problem. Es verbleibt aber ein Problem mit der Distribution. Die wäre nur legal, wenn man garantieren oder zumindest sicher davon ausgehen könnte, dass die Tools nicht für illegitime Zwecke eingesetzt werden.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Anmerkung (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 20. December 2006, 11:17 MEW (#6)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Doch, das hast du anscheinend überlesen. Art 39a Abs. 2 lautet:

    Als wirksame technische Massnahmen im Sinne von Absatz 1 gelten Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die dazu bestimmt und geeignet sind, unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhindern oder einzuschränken.

    Anzumerken ist, das der gesetzlich erlaubt Eigengebrauch niemals unerlaubt im Sinne dieses Artikels ist. Weiter ist "dazu bestimmt" auszulegen als "ausschliesslich dazu bestimmt", d.h. es dürfen keine über das Urheberrecht hinausgehende Einschräkungen mit dem Kopierschutz erzwungen werden. Dazu ein Zitat aus der Botschaft:

    Der Umgehungsschutz ist zudem darauf beschränkt, unerlaubte Verwendungen von geschützten Werken oder Leistungen zu verhindern. Mit unerlaubten Verwendungen sind in Übereinstimmung mit den Vorgaben von Artikel 11 WCT und Artikel 18 WPPT solche gemeint, die das Gesetz den Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern vorbehält. Das bedeutet insbesondere, dass der Schutz von technischen Massnahmen gegenüber den Schutzschranken keine überschiessende Wirkung haben kann.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Anmerkung (Score:1)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Wednesday 20. December 2006, 12:22 MEW (#13)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/
    Doch, das hast du anscheinend überlesen. Art 39a Abs. 2 lautet:

    Verdammt, ich hatte eine alte Vorlage im Netz gefunden, nicht die aktuelle.

    Dort steht es tatsächlich drin. Dann ändert sich wirklich nicht viel diesbezüglich.


    Re: Anmerkung (Score:1)
    Von Ventilator (ventilator auf semmel punkt ch Semmelmail) am Wednesday 20. December 2006, 18:05 MEW (#22)
    (User #22 Info) http://www.semmel.ch/
    Ja, da schöpft man als schweizer Bürger wieder neue Hoffnung, dass es doch noch einen Funken Vernunft im Bundeshaus gibt.
    --
    Hier steht etwas.
    hmm weis nicht recht (Score:1)
    Von heni2000 am Wednesday 20. December 2006, 10:43 MEW (#2)
    (User #1796 Info)
    Was ist eigentlich mit dem Gemeint?
    "vorübergehende und rein technisch notwendige Vervielfältigungshandlungen bei Providern oder Sendern sind erlaubt"

    Also bis auf das die abgaben erhöht/erweitert werden ändert sich nichts was man nicht schon vorher durfte oder?
    "Schweizer Urhebergesez - Ich weiss werum" ;)


    _.:"Es nützt nichts seine Sorgen in Alkohol zu ertränken, denn Sorgen sind gute schwimmer.":._
    Re: hmm weis nicht recht (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 20. December 2006, 10:59 MEW (#4)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Mit der erwähnten Erlaubnis will man verhindern, dass jemand für die Daten z.B. im Routercache belangt wird.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: hmm weis nicht recht (Score:2)
    Von maximus (maximus@funghi.nl_remove) am Wednesday 20. December 2006, 11:26 MEW (#8)
    (User #1644 Info)
    Anderes Beispiel: Wenn der TV-Sender vor Ort eine Sendung aufzeichnet und sie dann zur Ausstrahlung mittels Ü-Wagen an den Sender übermittelt, existiert die SSendung ja auch doppelt. Erstens ist da die MAZ im Ü-Wagen und zweitens die "Empfangs-MAZ" im Sender. Das ist z.B. "technisch notwendig", weil man ja nicht einfach die MAZ im Ü-Wagen atomisieren kann und nachher im Sender wieder materalisieren ;-) Noch funktioniert der Startrek-Transporter nicht ;-)
    Wissenschaftsfeindliche Schweinerei (Score:2)
    Von Seegras am Wednesday 20. December 2006, 12:08 MEW (#11)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Das hier gilt immer noch:

    http://seegras.discordia.ch/Blog/?p=6


    -- "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    Re: Wissenschaftsfeindliche Schweinerei (Score:3, Lustig)
    Von P2501 am Wednesday 20. December 2006, 12:26 MEW (#14)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Das siehst du nun wieder zu negativ. Die von dir beanstandeten Punkte sind auf den US-DMCA gemünzt. Mit dem hat die hiesige Revision des Urheberrechts glücklicherweise praktisch gar nichts zu tun.

    Nicht, das ich über die neue Regelung glüclich wäre. Aber so, wies jetzt steht, kann ich damit leben.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Wissenschaftsfeindliche Schweinerei (Score:2)
    Von maximus (maximus@funghi.nl_remove) am Wednesday 20. December 2006, 14:19 MEW (#20)
    (User #1644 Info)
    > Nicht, das ich über die neue Regelung glüclich wäre. Aber so, wies jetzt steht, kann ich damit leben.

    Ja, ich auch. Ich meine, dass das was ich im Moment tue durch das neue Gesetz gedeckt ist, folglich habe ich auch kein Problem damit. Klar, es könnte besser sein (kann es das nicht immer?), aber wenn ich andere Länder betrachte, bin ich mit unserem Gesetz doch recht glücklich...
    Re: Wissenschaftsfeindliche Schweinerei (Score:2)
    Von Seegras am Thursday 21. December 2006, 09:55 MEW (#26)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Nein, die sind auf das WIPO-Papier und einen Entwurf zum Schweizer URG gestützt.

    Aber schlecht bleibt schlecht, auch wenn es hätte schlimmer kommen können. Und einen Frosch kocht man indem man die Temperatur langsam anhebt, und genau so einer Temperaturerhöhung ist das. Oder hat irgendjemand schon mal davon gehört dass das URG weniger restriktiv und Konsumentenfeindlich geworden wäre, in den letzten 50 Jahren?

    -- "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    Re: Wissenschaftsfeindliche Schweinerei (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 21. December 2006, 11:04 MEW (#28)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Nun, das URG hat sich praktisch gar nicht geändert, ausser der Einführung der Sonderregeln für Software, und dem leidigen Thema der Schutzfristen. Und faktisch ändert sich mit der neuen Regelung auch nichts. Die Vorwürfe in deinem Blog kann ich jedenfalls aufgrund des aktuellen Gesetzesvorschlags nicht nachvollziehen.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Abgabe (Score:1)
    Von Sensemann am Wednesday 20. December 2006, 12:58 MEW (#15)
    (User #798 Info)
    Da man jetzt ja dann auf den mp3 player ne abgabe bezahlen muss kann man demzufolge auf musik kaufen verzichten.
    ich zahl doch ned zweimal ne abgabe....

    idioten...
    Re: Abgabe (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 20. December 2006, 13:48 MEW (#17)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Naja, du hast dann ja zwei Exemplare des Musikstücks: Eines auf CD oder PC, und eines auf dem MP3-Player. Die Gebühr ist für das zweite Exemplar. Das ist wie bei der Leermediengebühr auf MC, DAT, MD, CD und DVD.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Fragwürdige Änderung (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 20. December 2006, 14:19 MEW (#21)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Habe im Protokoll doch noch eine Änderung entdeckt, die keine Sinn macht:

    Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, zum Gebrauch Überlassen, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die:
    a. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung technischer Massnahmen sind; oder
    b. abgesehen von der Umgehung technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder
    c. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung technischer Massnahmen zur ermöglichen oder zu erleichtern.

    Nach Punkt b wäre jede Software oder Dienstleistung ohne wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen vom Verbot betroffen, auch wenn sie mit Kopierschutzsystemen überhaupt nichts zu tun hat. Das kann wohl kaum die Absicht sein.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    kopiersch(m)utz (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 21. December 2006, 17:13 MEW (#30)
    als eigentlich ist die sache doch ganz einfach. wenn ein kopierschutz nicht vor dem kopieren schützt, ist es auch kein kopierschutz. wozu es also noch gesetze gibt die definieren wann ein kopierschutz ein kopierschutz ist und wann man ihn umgehen darf ist für mich eine lachnummer. (oder regelt das gesetz, wann ich aus einer ausbruchsicheren zelle ausbrechen darf, wann ich in eine firewall hacken darf, ne bombe durch die sicherheitskonrolle bringen darf?) ist doch wahr...
    Re: kopiersch(m)utz (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 21. December 2006, 18:02 MEW (#31)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    oder regelt das gesetz, wann ich aus einer ausbruchsicheren zelle ausbrechen darf, wann ich in eine firewall hacken darf, ne bombe durch die sicherheitskonrolle bringen darf?

    Ja, ja und ja. Ersteres allerdings nur, wenn die Zelle dem Staat gehört.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: kopiersch(m)utz (Score:2)
    Von bones am Thursday 21. December 2006, 22:20 MEW (#32)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Da ist die Regel sogar ziemlich strikt, weil wohl nicht einmal davon abhänig, ob z.B. die Zelle dazu geeignet ist, einen Gefangenen zurückzuhalten. Wenn ein Vollzugsbeamter ein Viereck auf den Boden zeichnet und dem Gefangenen verbietet, dieses zu verlassen, ist es wohl juristisch auch ein normaler Ausbruch, wenn der das dann trotzdem tut. Wände baut man nur, um der mündlichen Anweisung etwas Nachdruck zu verleihen; juristisch gesehen wohl eher eine unterstützende Massnahme.

    Grüsse vom Knochen
    --
    Ein christlich Regiment wird durch nichts mehr verhunzt als durch zu viel sogenannte Justiz.
    J. Gotthelf
    Re: kopiersch(m)utz (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 22. December 2006, 04:04 MEW (#33)
    Da könnte man ja ne Menge Geld sparen.

    Im Gesetz steht aber wohl nicht, dass der Häftling nur im Gefängnis verweilen muss, wenn es ausbruchsicher ist und ein Recht auf einen Privatausflug gibt es auch nicht.
    Re: kopiersch(m)utz (Score:2)
    Von P2501 am Friday 22. December 2006, 09:11 MEW (#34)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Wie kommst du überhaupt auf "ausbruchsicher"? Deine Grundvoraussetzung ist schon falsch. Ein Kopierschutz bleibt ein Kopierschutz, wenn man einen Weg findet, ihn zu knacken. Genau wie eine Firewall eine Firewall bleibt, auch wenn man sie durchbricht, oder wie eine Zelle eine Zelle bleibt, wenn ein Ausbruch daraus gelingt.

    Im Gesetzesvorschlag steht zwar, dass der Schutz dazu geeignet sein muss, illegitime Nutzungen (also vor allem illegitime Kopien) einzuschränken oder zu verhindern. "Geeignet" heisst in diesem Fall aber nur, dass der Schutz überhaupt für diesen Zweck nutzbar ist, und nicht, dass er unknackbar sein muss.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: kopiersch(m)utz (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 22. December 2006, 22:14 MEW (#35)
    Geeignet ist in diesem Zusammenhang ein absolutes Nullwort. Entweder der Schutz funktioniert oder er tut es nicht. Was das Vorhandensein eines Schutzes damit zu tun haben soll, ob man etwas darf oder nicht, leuchtet nicht ein. Entweder ich darf Daten kopieren und dann hindert mich nichts auf der Welt daran, oder ich darf es nicht. Ob mich letzteres hindert oder stört, ist eine Frage.

    Das Problem mit Juristen im Allgemeinen ist, dass sie erstens zuviel Kokain konsumieren und zweitens, dass sie denken, sie könnten Tatsachen annullieren, indem sie etwas umformulieren. Schade dass das Kartellamt nicht mal das ganze Juristenpack sprengt, aber das sind nunmal selbst Juristen.

    In anderen Ländern (Türkei, Thailand) hat wenigstens das Militär noch Verstand und putscht diesen Müll weg. Schade dass die gesamte westliche Welt zu einem Haufen Schmarotzer und Versager verkommen ist. Scotty, beam me up!

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