| |
|
Handy-TV und Gebühren in Grossbritannien |
|
|
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 23. November 2006, 18:17
Aus der findige-Anwälte Abteilung
|
|
|
|
|
P2501 schreibt: "Wer im vereinigten Königreich mit seinem Handy Live-TV empfangen will, muss dafür Gebühren zahlen, wie für ein normales Fernsehgerät. Nicht so schlimm, denn im UK wird die Gebühr — wie in der Schweiz — pro Haushalt erhoben, und ein Akku- oder Batteriegetriebenes Gerät wird dem Haushalt des Besitzers zugerechnet. Normalerweise jedenfalls. Dummerweise gibt es einen Fallstrick: Wenn man das Handy ans Ladegerät angeschlossen hat, gilt es nicht mehr als Batteriegetrieben, sondern als fest angeschlossen. Und damit wird es nicht mehr zwingend der Wohnung des Besitzers zugeschrieben, sondern der Wohnung, zu der die Steckdose gehört. Wer also etwa am Arbeitsplatz sein Handy auflädt, und dabei gleichzeitig TV schaut, macht sich strafbar, wenn die Firma keine Gebühren gelöhnt hat. Kein Scherz, sondern nachzulesen beim Register."
|
|
|
|
< Deutschland: Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung geplant | Druckausgabe | Freier Open Source Client für Google Earth [Update] > | |
|
Diese Diskussion wurde archiviert.
Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
|
|
|
|
|
Von Anonymer Feigling am Thursday 23. November 2006, 19:32 MEW (#1)
|
|
|
|
|
...ob das Handy nicht trotzdem auf Batterie läuft, während einfach gleichzeitig dieselbe Batterie mit Strom wieder aufgeladen wird. Ich habe k/A.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
nein, viel eher wie man das mit vertretbarem Aufwand nachweisen kann? Blöp
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Von Anonymer Feigling am Friday 24. November 2006, 15:17 MEW (#3)
|
|
|
|
|
ist nicht eher der Punkt, dass das Gerät "angeschlossen" ist? Damit ist es halt nicht mehr ein mobiles Gerät, sondern ein ortsgebundenes.
Abhilfe: Mobiltelefon zuhause aufladen!
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Dann müsste man in GB das Handy in Zukunft via Induktion aufladen!
Somit ist es weder "angeschlossen" noch "ortsgebunden"!
Die spinnen, die Briten!
bis bald
Kermit
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Von Anonymer Feigling am Tuesday 05. December 2006, 19:55 MEW (#6)
|
|
|
|
|
ganz recht, die spinnen
es ist nämlich wirklich so wie der erste anonyme feigling geschrieben hat: ein handy bezieht strom auch vom akku, während jener aufgeladen wird.
beweis: versuch ein handy ohne akku einfach nur mit dem ladekabel laufen zu lassen...
btw, ich bezahle keine billag gebühren weil: ich betreibe meine tv-karte nämlich mit einem hundsgewöhnlichen schweizer taschenmesser als antennen-ersatz und besitze sonst keine funktionstüchtige antenne, was laut billag immer noch voraussetzung für die zahlungspflicht ist ^^
damit empfange ich zwar nur etwa 3 sender und diese in lausiger qualität, aber dafür: leckt mich, billag -.-
man sieht, auch die schweizer gesetzgebung ist in diesem punkt nicht unbedingt logisch. kann getrost auch so bleiben, denn der gebührenfresser ist imho sowieso ein dinosaurier, ein steinzeit relikt das endlich abgeschafft gehört. einfach nur noch sf1 öffentlich und alles andere verschlüsselt senden, problem sinnvoll gelöst.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Von Anonymer Feigling am Friday 24. November 2006, 21:16 MEW (#5)
|
|
|
|
|
der hat ganz schnell andere Probleme als Märchensteuer. Das erinnert mich an "Selbstmord ist strafbar, Wiederholungstäter werden mit dem Leben bestraft.".
|
|
|
|
|
|