symlink.ch
Wissen Vernetzt - deutsche News für die Welt
 
symlink.ch
FAQ
Mission
Über uns
Richtlinien

Moderation
Einstellungen
Story einsenden

Suchen & Index
Ruhmeshalle
Statistiken
Umfragen

Redaktion
Themen
Partner
Planet

XML | RDF | RSS
PDA | WAP | IRC
Symbar für Opera
Symbar für Mozilla

Freunde
Benutzergruppen
LUG Switzerland
LUG Vorarlberg
LUGen in DE
SIUG
CCCZH
Organisationen
Wilhelm Tux
FSF Europe
Events
LinuxDay Dornbirn
BBA Schweiz
CoSin in Bremgarten AG
VCFe in München
Menschen
maol
Flupp
Ventilator
dawn
gumbo
krümelmonster
XTaran
maradong
tuxedo

 
Spyware-resistentes Eingabefeld: GPL nur für nicht-kommerzielle Nutzung?
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 09. November 2006, 15:23
Aus der Wer-ruft-Harald-Welte-an? Abteilung
Open Source Lado Kumsiashvili schreibt: "Die Micromata Object GmbH hat ihr Produkt TRANSEC für die nichtkommerzielle Nutzung unter GPL veröffentlicht. TRANSEC ist eine JSP-Taglib, die als Ersatz für die Eingabefelder von Passwörtern gedacht ist. Es kann in jeder JSP-Software benutzt werden." Klingt nett, aber Liebhaber freier Software werden da hellhörig: GPL nur zur nicht-kommerziellen Nutzung? Sieht aus, als hätte da jemand die GPL nicht verstanden. Oder gibt's doch irgendwelche juristischen Lücken, die das ermöglichen? Im Sinne der GPL ist es jedenfalls sicher nicht.

Microsofts iPod-Konkurrent spielt keine Musik von MSN | Druckausgabe | Harmonikaspieler verhaftet wegen Copyrightverstoss  >

 

 
symlink.ch Login
Login:

Passwort:

extrahierte Links
  • GNU GPL
  • Lado Kumsiashvili
  • Micromata Object GmbH
  • TRANSEC
  • Mehr zu Open Source
  • Auch von XTaran
  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    Doppellizenz ist GPL konform (Score:2)
    Von dino (neil@franklin.ch.remove) am Thursday 09. November 2006, 15:44 MEW (#1)
    (User #32 Info) http://neil.franklin.ch/
    Sieht aus, als hätte da jemand die GPL nicht verstanden

    Realitaets Check: Die GPL kann nicht nur von Anhaengern der freien Software benutzt werden. Wie jede Lizenz hat sie auch das ganze Potential, etwas absichtlich nur teil-Frei zu machen. Genau das wurde ja auch schon vor langer Zeit den Qt Leuten vorgeworfen, damals als es nur unter freien OSen GPL war, und unter Windows normale Kommerz Lizenz hatte.

    gibt's doch irgendwelche juristischen Lücken, die das ermöglichen

    Solange der Code zu 100% dem gehoert, der die Lizenz am vergeben ist, kann er Lizenzieren wie er will. Da kann er ohne weiteres definieren, dass fuer nicht-Kommerzielle User GPL gilt, und fuer andere etwas anderes. Da hat die GPL nix dazu zu sagen.

    Eine fuer Harald-Welte&Co interessante GPL Violation waer nur, wenn der Entwickler *bestehenden* nur unter GPL herausgegeben Code genommen haette, das erweitert, und dann das Resultat restriktiver lizenziert haette.

    Propaganda Versprechungen sollte nicht als Ersatz fuer juristisches Verstandnis benutzt werden.
    --
    Gewalt ist das letzte verbleibende Mittel dummer Leute ohne andere Perspektive - GPL ist Gewaltandrohung

    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:1)
    Von Allo am Thursday 09. November 2006, 15:52 MEW (#3)
    (User #1379 Info) http://www.yacy-websuche.de
    richtig. aber als nichtkommerzieller user kann ich den gpl code nehmen, und an kommerzielle weitergeben.
    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:1)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Thursday 09. November 2006, 17:23 MEW (#4)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/

    Nein. Für nichtkommerzielle Benutzer steht der Code, den Micromata Object GmbH geschrieben hat, unter der GPL. Für kommerzielle nicht.

    Wieso sollte sich das ändern, wenn du ihren Code nimmst und ihn jemand anderem gibts?


    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:1)
    Von Leonidas am Thursday 09. November 2006, 19:12 MEW (#7)
    (User #2132 Info) http://marek.homelinux.net/
    Des ist in der Tat jetzt eine etwas seltsame Situation: Wir haben eine Software, die unter GPL steht, und sagen wir mal ins Debian main-Repository aufgenommen werden könnte. Aber eigentlich kann sie doch nicht aufgenommen werden, das sie gar nicht frei ist, d.h. man hat nicht das Recht mit der Software alles zu machen was man will (also auch komerzielle Sachen).

    Ergo: GPL !=> (daraus folgt nicht) Freie Software.

    Oder hab ich irgendetwas falsch verstanden?
    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:1)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Thursday 09. November 2006, 20:17 MEW (#9)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/

    Ja. Die Software ist nicht unter der GPL veröffentlicht, sondern unter der GPL mit einer zusätzlichen Bedingung.

    Meiner Meinung nach ist sie nicht frei im Sinne von Debian.


    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:1)
    Von Ventilator (ventilator auf semmel punkt ch Semmelmail) am Friday 10. November 2006, 08:22 MEW (#11)
    (User #22 Info) http://www.semmel.ch/
    Ja, nicht frei im Sinne von Debian, aber (und das hoeren die Debianista nicht gern) es gibt noch mehr Software zwischen Server und Client, als nur Debian.
    --
    Hier steht etwas.
    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:1)
    Von Leonidas am Friday 10. November 2006, 18:28 MEW (#18)
    (User #2132 Info) http://marek.homelinux.net/
    Ja, das ist mir schon bewusst. Ich habe nur Debians DFSG als Beispiel für die Definition von frei benutzt. Im großen und ganzen stimme ich nämlich mit den DFSG überein, was frei ist und was nicht. Unter was für einer Lizenz etwas steht ist mir nicht direkt wichtig, solnage es mir solche Freiheiten lässt.

    Und diese Doppellizenz mag zwar teilweise GPL sein, aber frei ist sie dadurch eben nicht. Darauf wollte ich hinaus, danke für die Bestätigung.
    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:2)
    Von P2501 am Sunday 12. November 2006, 14:05 MEW (#20)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Ja, um Himmels willen lest mal, worum es hier überhaupt geht. Der Text auf der Webseite ist etwas unpräzise, aber wenn man genauer nachschaut, wird klar, dass die GPL-Version der Library sehr wohl für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann, solange die Applikation auch GPL ist. Und das ist vollständig DFSG kompatibel.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 09. November 2006, 19:35 MEW (#8)
    Das Problem besteht darin, dass die GPL (Lizenztext) selbst der FSF gehört und nicht frei ist. Man darf die GPL also nicht ohne weiteres ändern, da man dadurch die Urheberrechte der FSF verletzt. Du kannst also keine zusätzlichen Restriktionen anbringen.

    Gibst du Code an jemanden (auch nicht kommerzielle), als GPL frei - was man ja durchaus machen darf, dann haben sie alle Rechte, die sie durch die GPL zugesichert bekommen. D.h. sie können es auch wieder selbst als GPL veröffentlichen.

    Die Frage ist, ob die GPL auch gültig ist, wenn sie selbst eine "Raubkopie" ist, dass heisst wiederrechtlich angepasst wurde. Oder, falls dies nicht der Fall ist, was passiert, wenn sich Lizenzierungsbedingungen gegenseitig ausschliessen.

    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:2)
    Von P2501 am Friday 10. November 2006, 10:08 MEW (#12)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Juristische Texte unterstehen nicht dem Urheberrecht. Wie auch immer. Ich verstehe es (wie jnf auch) so, dass es sich gar nicht um eine "GPL mit Zusatzbedingung" handelt, sondern um eine ganz normale Duallizenz. Der Text auf der Webseite ist einfach ungenau, indem "ClosedSource" mit "kommerziell" gleichgesetzt wird.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 10. November 2006, 11:03 MEW (#14)
    In dem Download steht das hier in der Readme: --- Licensing * To use TRANSEC in a commercial development environment please contact us at transec@micromata.de * GNU General Public License for developing non-commercial or open source applications. ---
    Re: Doppellizenz ist GPL konform (Score:2)
    Von P2501 am Friday 10. November 2006, 11:12 MEW (#16)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Eben. Genau das meinte ich. Im Softwarebusiness gilt eine OpenSource Applikation prinzipiell als Nichtkommerziell. Auch dann, wenn CDs damit verkauft, oder die Applikation indirekt kommerziell genutzt wird (z.B. mit kostenpflichtigem Support). Wenn die Firma also von einem "commercial deveolpment environment" reden, meinen sie damit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Herstellung einer für den Verkauf betimmten ClosedSource Applikation. Und das kann mit der GPL sehr wohl unterbunden werden.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Überinterpretiert (Score:1)
    Von jnf am Thursday 09. November 2006, 15:44 MEW (#2)
    (User #1839 Info)
    Hallo,

    nach einem Blick auf die Webseite gehe ich davon aus, dass die unter 'kommerziell' 'closed source' verstehen. Dann ergibt das ganze auch Sinn.

    Die Formulierung ist auf jeden Fall nicht so, dass hier "die GPL gilt aber nur, wenn" intendiert ist. Vielmehr wird eine kommerzielle und eine nichtkommerzielle Lizenz angeboten und deren Inhalt locker flockig und ein wenig falsch angegeben.

    Sollte die Firma die GPL falsch verstanden haben, dann haben sie Pech gehabt, aber die Vermutung, sie würden eine "GPL, aber mit Einschränkungen" gemeint haben, halte ich für eine Überinterpretation.

    Gruß, -jnf

    Ich glaube, da hat eher jemand ... (Score:1)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Thursday 09. November 2006, 17:31 MEW (#5)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/

    Ich glaube, da hat eher jemand das Urheberreicht nicht verstanden.

    Zitat aus dem Schweizerischen Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
    Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird.

    Im deutschen Gesetz steht es ähnlich (nur nicht so prägnant), ist ja alles eine Sauce dank den EU-Richtlinien und den internationalen Übereinkünften.

    Wenn ich will kann ich auch verlangen, dass mein Code nur dann unter der GPL steht, wenn die Benutzer rote Clownsnasen tragen. Da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.


    Re: Ich glaube, da hat eher jemand ... (Score:3, Informativ)
    Von XTaran (symlink /at/ deux chevaux /dot/ org) am Thursday 09. November 2006, 17:47 MEW (#6)
    (User #129 Info) http://abe.home.pages.de/
    > Wenn ich will kann ich auch verlangen, dass mein Code nur dann unter der GPL steht, wenn die Benutzer rote Clownsnasen tragen. Da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.

    Ja, aber dann darf er es entweder nicht "GPL" nennen oder derjenige mit der Clownsnase darf es jedem weitergeben. Was widerum die Clownsnase nichtig macht.

    --
    There is no place like $HOME
    Re: Ich glaube, da hat eher jemand ... (Score:1)
    Von cricetus am Thursday 09. November 2006, 22:58 MEW (#10)
    (User #68 Info)
    Wo steht das?
    Re: Ich glaube, da hat eher jemand ... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 10. November 2006, 10:47 MEW (#13)
    Das ist doch eigentlich ganz einfach (oder auch nicht). Was die Firma hier gemacht haben könnte (Ich hab es mir nicht im Original durchgelesen.) ist: a) Die GPL um eine Klausel erweitert die besagt, dass es nur für nicht Kommerzielle Nutzung frei ist. Wann ist es aberr per Definition nicht mehr die GPL. oder b) Sie geben ihr Produkt nur an Leute die es nicht Kommerziel benutzen wollen ab aber unter der GPL. Die GPL besagt nun, das man das Programm weitergeben darf, auch für kommerzielle Nutzung! Also so oder so, hat sich hier jemand nicht genau informiert.
    Re: Ich glaube, da hat eher jemand ... (Score:2)
    Von P2501 am Friday 10. November 2006, 11:28 MEW (#17)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Keines von beidem. Ich hab mich mal etwas genauer umgeschaut. Gemäss Frontseite ist die GPL Lizenz gedacht "Für die Entwicklung nicht kommerzieller oder open source Applikationen" auf Basis der Library.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Ich glaube, da hat eher jemand ... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 10. November 2006, 11:05 MEW (#15)
    So jetzt noch mal so, das man es auch lesen kann.

    Das ist doch eigentlich ganz einfach (oder auch nicht). Was die Firma hier gemacht haben könnte (Ich hab es mir nicht im Original durchgelesen.) ist:

    a) Die GPL um eine Klausel erweitert die besagt, dass es nur für nicht Kommerzielle Nutzung frei ist. Wann ist es aber per Definition nicht mehr die GPL.

    oder b) Sie geben ihr Produkt nur an Leute die es nicht Kommerziel benutzen wollen ab aber unter der GPL. Die GPL besagt nun, das man das Programm weitergeben darf, auch für kommerzielle Nutzung!

    Also so oder so, hat sich hier jemand nicht genau informiert.
    Re: Ich glaube, da hat eher jemand ... (Score:2)
    Von Longkong am Saturday 11. November 2006, 08:58 MEW (#19)
    (User #1919 Info)
    Richtig...

    Das Problem ist nun einfach folgendes. Wenn nun ein Benutzer mit roter Clownnase das Produkt nimmt und verändert, darf er es ja nach der GPL neu veröffentlichen...

    Dann kann er eigentlich diese Beschränkung fallen lassen.

    Linux User Group Schweiz
    Durchsuche symlink.ch:  

    Never be led astray onto the path of virtue.
    trash.net

    Anfang | Story einsenden | ältere Features | alte Umfragen | FAQ | Autoren | Einstellungen