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Sieht aus, als hätte da jemand die GPL nicht verstanden
Realitaets Check: Die GPL kann nicht nur von Anhaengern der freien Software benutzt werden. Wie jede Lizenz hat sie auch das ganze Potential, etwas absichtlich nur teil-Frei zu machen. Genau das wurde ja auch schon vor langer Zeit den Qt Leuten vorgeworfen, damals als es nur unter freien OSen GPL war, und unter Windows normale Kommerz Lizenz hatte.
gibt's doch irgendwelche juristischen Lücken, die das ermöglichen
Solange der Code zu 100% dem gehoert, der die Lizenz am vergeben ist, kann er Lizenzieren wie er will. Da kann er ohne weiteres definieren, dass fuer nicht-Kommerzielle User GPL gilt, und fuer andere etwas anderes. Da hat die GPL nix dazu zu sagen.
Eine fuer Harald-Welte&Co interessante GPL Violation waer nur, wenn der Entwickler *bestehenden* nur unter GPL herausgegeben Code genommen haette, das erweitert, und dann das Resultat restriktiver lizenziert haette.
Propaganda Versprechungen sollte nicht als Ersatz fuer juristisches Verstandnis benutzt werden. --
Gewalt ist das letzte verbleibende Mittel dummer
Leute ohne andere Perspektive - GPL ist Gewaltandrohung
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richtig. aber als nichtkommerzieller user kann ich den gpl code nehmen, und an kommerzielle weitergeben.
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Des ist in der Tat jetzt eine etwas seltsame Situation: Wir haben eine Software, die unter GPL steht, und sagen wir mal ins Debian main-Repository aufgenommen werden könnte. Aber eigentlich kann sie doch nicht aufgenommen werden, das sie gar nicht frei ist, d.h. man hat nicht das Recht mit der Software alles zu machen was man will (also auch komerzielle Sachen).
Ergo: GPL !=> (daraus folgt nicht) Freie Software.
Oder hab ich irgendetwas falsch verstanden?
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Ja, nicht frei im Sinne von Debian, aber (und das hoeren die Debianista nicht gern) es gibt noch mehr Software zwischen Server und Client, als nur Debian. -- Hier steht etwas.
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Ja, das ist mir schon bewusst. Ich habe nur Debians DFSG als Beispiel für die Definition von frei benutzt. Im großen und ganzen stimme ich nämlich mit den DFSG überein, was frei ist und was nicht. Unter was für einer Lizenz etwas steht ist mir nicht direkt wichtig, solnage es mir solche Freiheiten lässt.
Und diese Doppellizenz mag zwar teilweise GPL sein, aber frei ist sie dadurch eben nicht. Darauf wollte ich hinaus, danke für die Bestätigung.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 09. November 2006, 19:35 MEW (#8)
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Das Problem besteht darin, dass die GPL (Lizenztext) selbst der FSF gehört und nicht frei ist. Man darf die GPL also nicht ohne weiteres ändern, da man dadurch die Urheberrechte der FSF verletzt. Du kannst also keine zusätzlichen Restriktionen anbringen.
Gibst du Code an jemanden (auch nicht kommerzielle), als GPL frei - was man ja durchaus machen darf, dann haben sie alle Rechte, die sie durch die GPL zugesichert bekommen. D.h. sie können es auch wieder selbst als GPL veröffentlichen.
Die Frage ist, ob die GPL auch gültig ist, wenn sie selbst eine "Raubkopie" ist, dass heisst wiederrechtlich angepasst wurde. Oder, falls dies nicht der Fall ist, was passiert, wenn sich Lizenzierungsbedingungen gegenseitig ausschliessen.
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Von Anonymer Feigling am Friday 10. November 2006, 11:03 MEW (#14)
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In dem Download steht das hier in der Readme:
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Licensing
* To use TRANSEC in a commercial development environment
please contact us at transec@micromata.de
* GNU General Public License for developing non-commercial or open source applications.
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Hallo,
nach einem Blick auf die Webseite gehe ich davon aus, dass die unter 'kommerziell' 'closed source' verstehen. Dann ergibt das ganze auch Sinn.
Die Formulierung ist auf jeden Fall nicht so, dass hier "die GPL gilt aber nur, wenn" intendiert ist. Vielmehr wird eine kommerzielle und eine nichtkommerzielle Lizenz angeboten und deren Inhalt locker flockig und ein wenig falsch angegeben.
Sollte die Firma die GPL falsch verstanden haben, dann haben sie Pech gehabt, aber die Vermutung, sie würden eine "GPL, aber mit Einschränkungen" gemeint haben, halte ich für eine Überinterpretation.
Gruß, -jnf
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> Wenn ich will kann ich auch verlangen, dass mein Code nur dann unter der GPL steht, wenn die Benutzer rote Clownsnasen tragen. Da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.
Ja, aber dann darf er es entweder nicht "GPL" nennen oder derjenige mit der Clownsnase darf es jedem weitergeben. Was widerum die Clownsnase nichtig macht.
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There is no place like $HOME
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Von Anonymer Feigling am Friday 10. November 2006, 10:47 MEW (#13)
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Das ist doch eigentlich ganz einfach (oder auch nicht). Was die Firma hier gemacht haben könnte (Ich hab es mir nicht im Original durchgelesen.) ist:
a) Die GPL um eine Klausel erweitert die besagt, dass es nur für nicht Kommerzielle Nutzung frei ist.
Wann ist es aberr per Definition nicht mehr die GPL.
oder b) Sie geben ihr Produkt nur an Leute die es nicht Kommerziel benutzen wollen ab aber unter der GPL.
Die GPL besagt nun, das man das Programm weitergeben darf, auch für kommerzielle Nutzung!
Also so oder so, hat sich hier jemand nicht genau informiert.
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Von Anonymer Feigling am Friday 10. November 2006, 11:05 MEW (#15)
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So jetzt noch mal so, das man es auch lesen kann.
Das ist doch eigentlich ganz einfach (oder auch nicht). Was die Firma hier gemacht haben könnte (Ich hab es mir nicht im Original durchgelesen.) ist:
a) Die GPL um eine Klausel erweitert die besagt, dass es nur für nicht Kommerzielle Nutzung frei ist. Wann ist es aber per Definition nicht mehr die GPL.
oder b) Sie geben ihr Produkt nur an Leute die es nicht Kommerziel benutzen wollen ab aber unter der GPL. Die GPL besagt nun, das man das Programm weitergeben darf, auch für kommerzielle Nutzung!
Also so oder so, hat sich hier jemand nicht genau informiert.
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Richtig...
Das Problem ist nun einfach folgendes. Wenn nun ein Benutzer mit roter Clownnase das Produkt nimmt und verändert, darf er es ja nach der GPL neu veröffentlichen...
Dann kann er eigentlich diese Beschränkung fallen lassen.
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