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Ehrlich gesagt erstaunt mich das jetzt nicht. Wenn ich mein Auto nicht abgeschlossen herumstehen lasse bekomme ich in Deutschland auch eine Busse. Wie das in der Schweiz ist weiss ich jetzt grad nicht, aber wenn die Versicherung dahinter kommt bezahlen die im Schadenfall auch weniger bis gar nichts. Und: Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht. -- Hier steht etwas.
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Ist beim Auto in der Schweiz dasselbe. Geht hier sogar noch weiter. Wenn du den Autoschlüssel so rumliegen lässt, das z.B. deine Kinder leicht herankommen, machst du dich haftbar für eventuelle Unfälle.
Ich finde das, prinzipiell, okay. Mit WPA/WPA2 stehen heute sichere Lösungen zur Verfügung, die in kleineren Umgebung eine sichere Authentifizierung via PSK ermöglichen, und in grösseren Umgebungen eine Authentifizierung mittels 802.1x.
Auch ist korrekte Konfiguration kein Problem für jeden mit Interesse und grundlegendem Wissen.
Das mit der Gratis-WLAN Nutzung kann man ja durch eine einfache Registrierung ermöglichen...
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Der Grundsatz ist i.O. Wer eine potenziell riskante Technologie unbedingt einsetzen will, obwohl er sie nicht im Griff hat, soll die Konsequenzen dafür tragen helfen. Das darf dann auch gerne mehr kosten als es gekostet hätte, einen Profi anzustellen.
Die Frage ist, was bei Sicherheitslücken passiert. Hoffentlich eine praxisgerechte Lösung; in der Auto-Analogie reicht ja auch das Abschliessen, obwohl Autotüren auch ohne Schlüssel relativ leicht zu öffnen sind und, bei älteren Modellen zumindest, es dem Profi auch leicht fällt, ohne Schlüssel abzufahren.
Grüsse vom Knochen --
Ein christlich Regiment wird durch nichts mehr verhunzt als durch zu viel sogenannte Justiz. J. Gotthelf
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wenn mein Router kein WPA kann, und ich WEP nehme ... bin ich strafbar?
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 31. October 2006, 13:55 MEW (#5)
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Wenn du dein Auto offen herumstehen lässt, verstösst du gegen einen bestimmten Artikel (ich such ihn jetzt nicht raus), der ausdrücklich besagt, dass man dafür eine Ordnungsbusse in einer bestimmten Höhe kriegt, selbst dann, wenn man ihn fahrlässigerweise hat stecken lassen.
Wenn du dein WLAN offen laufen lässt, verstösst du aber gegen *keinen* Geesetzesartikel. Deshalb kannst du dafür auch nicht gebüsst werden. Autovergleiche sind für Rechtsfragen selten ein guter Ratgeber, da der Gesetzgeber für Autofahrer kilometerlange Extraregelungen getroffen hat, die für die übrigen Rechtsgebiete nicht anwendbar sind.
Die Familie ist *zivilrechtlich* zur Verantwortung gezogen worden, d.h. der Eigentümer der Urheberrechte hat sie verklagt und sie hat Schadenersatz zahlen müssen. Zivil- und Strafrecht sind was komplett anderes.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist ein häufig missverstandener Satz. Wer eine Tat vorsätzlich begeht, ohne zu wissen, dass die Tat im Gesetz mit Strafe bedroht ist, kann sich damit nicht herausreden. Wer eine Tat begeht (zum Beispiel, indem er am Flughafen versehentlich einen anderen gleichaussehenden Koffer mitnimmt, anstatt den eigenen), ohne dies zu wissen oder unwissentlich Gehilfe (zum Beispiel, weil sein WLAN ungesichert ist) ist, kann dagegen *nicht* strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hier schützt Unwissenheit tatsächlich vor Strafe.
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Hiaa, mein lieber, Gesetze lassen sich auch aendern und damals, als die Klausel mit dem Auto aufgenommen wurde gabs vermutlich noch nicht einmal Internet. -- Hier steht etwas.
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 31. October 2006, 18:16 MEW (#8)
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Gesetze lassen sich ändern, ja. Aber solange die Gesetzeslage wie heute ist, gilt noch das alte Recht. Ausserdem gibt es für die Klausel beim Auto einen guten Grund: Wenn Unbefugte Auto fahren, kann dies zu schweren Unfällen führen. Deswegen müssen die Besitzer von Autos besonders gut aufpassen. Wenn ein WLAN-Router von Unbefugten gebraucht wird, führt dies schlimmstenfalls zu Urheberrechtsverletzungen. Das kann man durch nachträgliche Bezahlung von Urheberrechtsabgaben wieder gutmachen. Aus diesem Grund wird es für WLAN und PCs wohl nie eine Regelung wie beim Auto geben.
Wenn sich die deutschen Gerichte in Zukunft vermehrt an der Rechtssprechung des LG Hamburg orientieren, werden die Hersteller von WLAN-Routern wohl schnell dazu übergehen, Router auf den Markt zu bringen, die nicht mehr defaultmässig ungeschützt laufen, denn sie werden es sich wohl kaum lange leisten können, Produkte zu verkauen, bei denen man gleich mal schadenersatzpflichtig wird, wenn man sie bloss zuhause einsteckt. Damit wäre das Problem dann ohnehin gelöst.
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Wenn sich die deutschen Gerichte in Zukunft vermehrt an der Rechtssprechung des LG Hamburg orientieren, werden die Hersteller von WLAN-Routern wohl schnell dazu übergehen, Router auf den Markt zu bringen, die nicht mehr defaultmässig ungeschützt laufen, [...]
Das einzige was praktikabel wäre, ist ein default-Passwort... dann sind wir wieder gleich weit.
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 01. November 2006, 13:50 MEW (#13)
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Quark mit Soße. Kein Gerät braucht Default-Passwörter. Solange keine Passwort gesetzt ist, darf ein Gerät nur Zugang zum Setup geben. Falls der Hacker schneller ist, nutzt ihm das nicht viel, weil der Besitzer das Passwort dann ja nicht kennt und einen Hard-Reset ausführen wird. Solange das Gerät nicht komplett wireless ist, sondern über einen Ethernet-Port oder ähnliches verfügt, hat die Konfiguration einzig und allein über dieses Interface zu erfolgen.
Wenn Hersteller meinen, sie müssten einer ganzen Serie dasselbe Default-Passwort geben, dann sind sie einfach nur Stümper und sonst gar nichts. Leider machen das auch Hersteller von nicht ganz billigen Geräten bei denen die 50 Cent Kostenaufwand für Passwort setzen plus Aufkleber dem Kunden nun wirklich nicht auffallen. Wer BWL verseucht ist, der findet Geiz eben geil. Kunden dagegen sind im Allgemeinen *nicht* geizig, sondern wollen etwas *preiswertes*.
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 01. November 2006, 18:02 MEW (#14)
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Naja, ich habe im WWW schon Dienstleistungen gesehen, die man erst voll benützen kann, wenn man ein eigenes Passwort gesetzt hat. Bei WLAN-Routern sollte das eigentlich auch möglich sein. Bevor ein Passwort gesetzt ist, ist das WLAN schlicht deaktiviert und der Zugang nur über Ethernet oder serielle Konsole möglich. Das sollte softwaremässig nicht allzu kompliziert realisierbar sein.
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Wenn du dein Auto offen herumstehen lässt, verstösst du gegen einen bestimmten Artikel (ich such ihn jetzt nicht raus), der ausdrücklich besagt, dass man dafür eine Ordnungsbusse in einer bestimmten Höhe kriegt, selbst dann, wenn man ihn fahrlässigerweise hat stecken lassen.
Doch. Der heisst in juristendeutsch entweder "grobfahrlässigkeit" oder "mangelnde Sorgfaltspflicht".
Wenn Du Deine Wohnung offen lässt und darin geklaut wird ist es Dein Problem.
Wenn Du Deine Wohnung offen lässt und jemandem so ermöglichst, eine Straftat gegen Deine Nachbarn auszuführen ist das mangelnde Sorgfaltspflicht.
Dito beim Auto. Da ein Verkehrsmittel nach dem Strassenverkehrsgesetz so gesichert sein muss, dass niemand daran rummanipulieren kann (also keine Handbremse o.ä. lösen kann) machst Du Dich automatisch strafbar, wenn Du Deine Sorgfaltspflicht verletzt.
Dito bei WLAN & Co - wenn auch nicht strassenverkehrsrechtlich geregelt.
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If you think sex is a pain in the ass - try different position.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 02. November 2006, 00:27 MEW (#16)
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Nein, du verwechselst Zivil- mit Strafrecht. Im Strafrecht gibt es keine generelle "mangelnde Sorgfaltspflicht." Fahrlässig begangene Taten sind nur dann strafbar, wenn es explizit im Gesetz erwähnt ist (also z.B. fahrlässige Körperverletzung). Wenn dir die Wohnung geleert wird, weil du sie offen hast stehen lassen, kriegst du dafür keine Busse, allerdings wird die Versicherung nicht den ganzen Schaden bezahlen. Die Versicherungsfrage ist rein zivilrechtlich, die Strafverfolgungsbehörden haben damit nichts zu tun.
Wenn du dein Auto nicht richtig sicherst, machst du dich strafbar, weil es ein Gesetz gibt, das besagt, dass du gebüsst wirst, wenn du dein Auto nicht richtig sicherst. Für WLANs, offene Wohnungen usw. gibt es aber *kein* solches Gesetz, somit machst du dich auch nicht strafbar.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 02. November 2006, 07:50 MEW (#17)
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Ich finde, es ist schon grobfahrlässig morgens überhaupt aufzustehen. Man bedenke einfach mal, was für Gefahren außerhalb des Betts lauern und wieviel Schaden man anrichten kann, wenn man so da draußen herumwandelt. Nee, danke ohne mich. Ich bleib im Bett. Das ist nämlich völlig legal.
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 01. November 2006, 13:35 MEW (#12)
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Doch tut sie. Wenn ich das Passwort für meine Platte nicht mehr weiss, dann schützt mich das sehr wohl und andere auch.
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 31. October 2006, 13:43 MEW (#4)
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So, wie es in der Netzwoche steht, hat es sich wohl kaum abgespielt. Der Redaktor, der die Meldung geschrieben hat, verwechselt ziemlich sicher zivilrechtliche Haftbarkeit und strafrechtliche Schuld. Für eine strafrechtliche Schuld bräuchte es einen Gesetzesartikel, der ausdrücklich festhält, dass eine bestimmte Tat strafbar ist und der Beschuldigte müsste die Tat vorsätzlich (wissentlich und willentlich) begangen haben, es sei denn, im Gesetz ist ausdrücklich festgehalten, dass auch fahrlässige Begehung strafbar sei. Der Vergleich mit dem Autoschlüssel funktioniert da nicht, weil für das Steckenlassen des Autoschlüssels ein solcher Gesetzesartikel eben existiert, für offene WLANs dagegen nicht. Die Folge einer strafrechtlichen Verurteilung sind Ordnungsbusse, Haft, Busse, Gefängnis, Zuchthaus und dazugehörige Nebenstrafen.
Bei der zivilrechtlichen Haftung sieht es anders aus. Hier genügt es grob gesagt, wenn durch eigene Fahrlässigkeit ein anderer auf widerrechtliche Weise einen Schaden erleidet, es ist also nicht wie im Strafrecht notwendig, dass ein Gesetzesartikel den konkreten Fall explizit festhält. Die Folge einer zivilrechtlichen Verurteilung ist die Auflage, das Verhalten, das andere schädigt in Zukunft zu unterlassen (d.h. den WLAN-Router zu sichern oder abzustellen) sowie Schadenersatz.
Leider werden Zivil- und Strafrecht in IT-Fachzeitschriften immer mal wieder durcheinander gebracht.
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 31. October 2006, 17:07 MEW (#6)
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Keine Panik. Bisher hat erst das Landgericht entschieden. Und den Präzedenzfällen nach zu schliessen, wird der Bundesgerichtshof anderer Meinung sein.
In der Schweiz kann man folgendermassen argumentieren: Das Netz ist absichtlich offen, um einen öffentlichen, kostenfreien Dienst anzubieten (Mitgliedschaft bei OpenWireless, FreiFunk oder als Linus bei Fon hilft). Demzufolge handelt es sich um einen Missbrauch einer korrekt betriebenen Dienstleistung. Somit ist der Tatbestand der Beihilfe nicht gegeben, und man ist auch nicht Schadenersatzpflichtig.
Ein gewisses Risiko beim Betreiben eines offenen AP besteht trotzdem: Bei ausreichender Indizienlast oder genügender Schwere des Vergehens könnte die Staatsanwaltschaft auf die Idee kommen, eine Hausdurchsuchung zu beantragen. Dann sind alle Computer und Datenträger erst mal weg.
IANAL
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GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.
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Von Anonymer Feigling am Friday 03. November 2006, 00:34 MEW (#18)
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...oder einen Contentindustrie Manager
mit dessen WLan munter raubgesaugt oder Kinderpornos
geblasen werden, wird das erst so richtig interessant.
Gespannt, Anonymer Feigling
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