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Von Anonymer Feigling am Thursday 14. September 2006, 08:31 MEW (#1)
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...Kundennamen und Adressen von Teilnehmern des elektronischen Lastschriftverfahrens... Dazu benötigt man ein Konto und das IST eine Beziehung mit der Bank. Das Bankgeheimnis wurde also ganz klar verletzt!
Das soll wohl Schadensbegrenzung sein oder was?
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Von Anonymer Feigling am Thursday 14. September 2006, 13:07 MEW (#6)
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Nene ich arbeite bei ner Bank. Es darf nicht bekannt gegeben werden, wer Kunde ist. Du kannst ja mal an einen Schalter gehen und sagen du willst auf das Konto von Herr Y.X einzahlen. Sie werden dir sagen, dass du die Bankverbindung wissen musst.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 14. September 2006, 21:39 MEW (#8)
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Ne ist mir nicht klar. Ich hatte nie eine kaufmännische oder sonstige bankmässige Ausbildung.
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bei einer bank vielleicht schon, bei der post nicht... das stichwort lauter "Kontoverzeichnis" (im Menü Services beim yellownet.) Ob's heute endlich opt-in ist kann ich leider nicht sagen, vor einiger zeit wars noch opt-out.
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Ich fand das bisjetzt immer eine sehr nützliche Funktion wenn ich bekannten was überweisen wollte...
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Nicht ganz richtig... LSV-Teilnehmer gehen Verträge mit der SIC (Swiss Interbank Clearing) ein und bekommen eine LSV-Kennung (5 Buchstaben und Zahlen). Abgesehen davon, dass die Liste der LSV-Teilnehmern der ZKB nicht heisst, dass die entsprechenden Firmen auch Konti bei den ZKB haben, ist die Information über eine LSV-Teilnahme etwa so vertraulich wie die Liste der Firmen, die am Paynet teilnehmen.
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Es ist die Rede von Personendaten, für eine solche Liste der "Teilnehmer" wie du dies schilderst, wären wohl kaum Personendaten nötig...
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