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Deutschland: "Analoge Lücke" im Urheberrecht gerichtlich bestätigt
Veröffentlicht durch XTaran am Mittwoch 19. Juli 2006, 08:42
Aus der ätschebätsch Abteilung
Gesetze flyingfischer schreibt: »Ein Gerichtsentscheid in Deutschland bestätigt eine Gesetzeslücke wonach Softwareprogramme, die digitale Musikdateien am Audioausgang der Soundkarte aufnehmen, keinen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) darstellen.: Es liegt insbesondere kein Verstoß gegen § 95a UrhG vor, der das Umgehen von "wirksamen technischen Maßnahmen" zum Kopierschutz verbietet. DRM-System seien keine wirksame technische Maßnahme, um analoge Kopien zu vermeiden. Sie zielen eben gerade nicht darauf ab, eine analoge Kopie der Dateien zu verhindern, sondern wollen lediglich digitale Dateien "verwalten". Ein Kopierschutz mit dem Ziel, eine analoge Kopie zu verhindern, wäre letztlich auch nicht realisierbar, da das analoge Signal zumindest mit einem externen Gerät, etwa einem Mikrophon, aufgefangen werden kann. Für Geräte innerhalb des PC müsse deshalb dasselbe gelten. (Gelesen im Heise-Newsticker.)" Das Urteil selbst ist leider noch nicht online.

Software Freedom Day am 16. Sep. 2006 | Druckausgabe | ETH setzt auf Überwachungskameras  >

 

 
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    Konkrete Software dennoch illegal (Score:2)
    Von blindcoder (symlink@scavenger.homeip.net) am Wednesday 19. July 2006, 08:59 MEW (#1)
    (User #1152 Info)
    Es gilt zu beachten, dass die im konkreten Fall verwendete Software dennoch gegen das UWG (Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoesst, da es speziell fuer Napsters Nutzungsverhinderung zugeschnitten ist.

    Lektion: Unterstuetzt einfach Napster, FoulPlay und das WMA Gesocks und alles ist gut.
    Re: Konkrete Software dennoch illegal (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 19. July 2006, 13:27 MEW (#3)
    Ich kenne die Software zwar nicht und hasse Scammer sowie Trittbrettfahrer, aber das Urteil erscheint mir alles andere als positiv. Das Verfahren ist also legal, die Umsetzung aber nicht? Das ist doch pervers. Aber etwas anderes bin ich von Juristen auch gar nicht mehr gewohnt.
    Re: Konkrete Software dennoch illegal (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 19. July 2006, 13:40 MEW (#4)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Verfahren und Umsetzung sind legal. Der Richter war lediglich der Meinung, dass die Software nicht speziell auf Napster zugeschnitten sein darf, weil man damit Napster einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffe. Das Programm müsste also universell sein.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Konkrete Software dennoch illegal (Score:1)
    Von Barachiel (barachiel.REMOVE -AT- gmx DOT net) am Wednesday 19. July 2006, 14:57 MEW (#5)
    (User #1629 Info) http://aszlig.net/~thorium/
    Ich finds toll wenn sich die Justiz gegen die Gegenseitige Integration von Software stellt.
    Zwar darf OOo Adobe PDFs generieren und denen damit einen "unfairen Wettbewerbsvorteil" verschaffen, aber wenns ums Urheberrecht geht, da hört der Spass auf.
    Ist doch einfach idiotisch
    --
    Quidquid est, timeo parvus mollis et dona ferens!
    Re: Konkrete Software dennoch illegal (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 19. July 2006, 15:18 MEW (#7)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Wenn ich aus OO PDFs erzeuge, so ist das bestenfalls etwas Werbung, aber kein Wettbewerbsvorteil für Adobe. Es wäre ein Wettbewerbsvorteil, wenn man zur Betrachtung den Acrobat Reader kaufen müsste. Aber erstens ist der gratis, und zweitens gibt es alternative Reader.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Konkrete Software dennoch illegal (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 19. July 2006, 15:15 MEW (#6)
    Ja und? Alles außer Napster ist doch illegal oder nicht? Wo bekomme ich denn sonst DRM-verseuchte Dateien her? Ok, iTunes gibt es auch noch, aber das ist ja ein böses Monopol. Napster sollte doch froh sein, dass jemand indirekt für ihren Schrott Werbung macht. Wie sollte man die Software sonst auch an den Mann bringen? Was DRM oder WMA ist, weiß ein Großteil der Zielgruppe doch gar nicht. Die fragt sich nur wie sie den Müll auf CD oder ihre MP3-Player bekommt.

    Das scheint mir mal wieder juristische Wortklauberei, die eine Ermahnung aber keine Klage berechtigt. Wieso kann man als Dritter überhaupt dafür verklagt werden, einem anderen einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen? Dann müssten aber einige Firmen und wohl auch der Staat verklagt werden. Man bedenke z.B. Microsoft und Telekom, die ihre Märkte aus wohlbekannten Gründen beherrschen.

    Wenn ich als Softwarehersteller aber nur Windows unterstütze, obwohl es heutzutage vergleichsweise trivial ist, diesselbe Software auch für andere Betriebssysteme anzubieten, dann werde ich dafür doch auch nicht belangt.

    Und DSL bekommt man in Deutschland fast auch nur, wenn man T-DSL der Telekom nutzt. Anderenfalls muss man den Glauben wechseln oder der Preis wird schnell 3-stellig. Die ganzen ISPs müssten also auch dafür belangt werden, dass sie nicht auch andere DSL-Anschlüsse zulassen.
    Re: Konkrete Software dennoch illegal (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 19. July 2006, 15:28 MEW (#8)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Ja und? Alles außer Napster ist doch illegal oder nicht? Wo bekomme ich denn sonst DRM-verseuchte Dateien her? Ok, iTunes gibt es auch noch, aber das ist ja ein böses Monopol.

    <ironie> Tags vergessen.

    Das scheint mir mal wieder juristische Wortklauberei, die eine Ermahnung aber keine Klage berechtigt.

    Den Eindruck habe ich allerdings auch. Wobei Microsoft, Telecom und der Staat betreffend Wettbewerbsverzerrung auch schon mehrfach juristisch oder politisch belangt wurden.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    wo wir... (Score:1)
    Von gravedigga (lukas(dot)bischof(at)gmail(punkt)com) am Wednesday 19. July 2006, 09:51 MEW (#2)
    (User #1779 Info)
    ...wieder bei den guten alten kassetten wären. wenigstens die gerichtsbarkeit ist noch nicht ganz außer kontrolle geraten

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