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Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene in Kraft
Veröffentlicht durch Ventilator am Sonntag 02. Juli 2006, 13:49
Aus der befreite-Dokumente Abteilung
Gesetze Hernani Marques Madeira schreibt: "Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ), welches ausschliesslich auf Bundesebene für Informationsfreiheit sorgt - wenn auch mit Ausnahmen, trat gemäss Art. 23 dessen Verordnung gestern - am 1. Juli 2006 - in Kraft. Dies hat bereits eine Medienmitteilung des EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) am 24.05.2006 angekündigt."

"Somit erhält jeder Bürger das Recht Einsicht in Dokumente des Bundes zu werfen, was die Funktionsweise des Staates transparenter gesalten wird. Auch Kopien können angefordert werden.

Dabei ist zu beachten, dass in der Schweiz bis anhin das Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt galt; ab heute erfolgt die Inversion, es gilt das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt. Es bedarf keiner speziellen Begründung, weshalb ein Dokument eingesehen werden soll. Die Bürger sollen somit mehr Vertrauen in den Staat erhalten und informierter sein.

Auf Kantonsebene kennen die Kantone Bern, Genf, Jura und Solothorn vergleichbare Gesetze. Vorreiter dabei ist der Kanton Bern, der seit 1995 mit Erfolg Einsicht in amtliche Dokumente gewährt.

Am ehesten vergleichbar aber ist das Gesetz mit dem Deutschen Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches in der Bundesrepublik seit dem 1. Januar rechtskräftig ist. Das IFG hat zur Aufschaltung der Plattform befreite-dokumente.de geführt, welche vom CCC e.V. und dem FoeBuD e.V. geführt wird.

Für die Schweiz haben nun der Chaostreff Zürich sowie Trash.net die Initiative ergriffen einen ähnlichen Dienst, obwohl technisch rein statisch soweit, anzubieten, der angelehnt an das deutsche Projekt den Namen befreite-dokumente.ch trägt.

Beide Projekte haben zum Ziel die jeweiligen Dokumente kostenlos anzubieten, da in beiden Staaten für die Einsicht Gebühren anfallen können, die abhängig vom Suchaufwand ein Dokument zu finden, hoch ausfallen können. Zusätzlich wirken die Plattformen entlastend auf die Bundesstellen, welche die Dokumente erstellt oder erhalten haben, da diese nur noch darauf verweisen müssen."

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    Neu?? (Score:1)
    Von tiCo am Sunday 02. July 2006, 21:01 MEW (#1)
    (User #1716 Info)
    Hallo, naja, ich arbeite selber in der Informatik der Verwaltung - ich frage mich nur gerade was an dem jetzt neu sein soll? Es gibt (und gab) oeffentliche Daten, wie z.B unsere Löhne, Organisation, Personalwesen, Projektlisten etc. Und es gibt "geheime" Sachen wie z.B Sozialdatenbanken, EWK, Strafregister. Ich sehe da keine Änderung weil das war so und wird so bleiben. Die Schweiz war schon immer recht transparent mit einer gewissen Limite, diese Limite ist nach dem Sprichwort "Deine Freiheit hört dort auf wo die des anderen anfängt" definiert.

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