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Wird Kopierschutzknacken in der Schweiz gestattet?
Veröffentlicht durch Ventilator am Sonntag 09. April 2006, 10:21
Aus der im-Dienste-der-Wissenschaft Abteilung
Zensur Powlo schreibt: "Laut einem Newsartikel bei Heise soll in der Schweiz möglicherweise das Kopierschutzknacken für Privatkopien erlaubt werden. Zwar soll, ähnlich wie in Deutschland, das Knacken kategorisch illegal sein, jedoch im Rahmen der Privatkopie oder wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der hier vorhandenen und betreffenden Gesetze weiterhin möglich und auch straffrei sein."

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    Warum dann Kopierschutz? (Score:1)
    Von Barachiel (barachiel.REMOVE -AT- gmx DOT net) am Sunday 09. April 2006, 10:59 MEW (#1)
    (User #1629 Info) http://aszlig.net/~thorium/
    Wenn man privat Kopien anfertigen darf, aber nicht, um die Kopien dann gewerblich zu vertreiben - wieso braucht es dann überhaupt noch einen Kopierschutz? Das ist doch genau das, was das Urheberrecht schon abdeckt - private Kopien sind ok, dürfen aber nicht vertrieben werden.
    --
    Quidquid est, timeo parvus mollis et dona ferens!
    Re: Warum dann Kopierschutz? (Score:1)
    Von Kulty am Sunday 09. April 2006, 11:23 MEW (#2)
    (User #1440 Info)
    Ein Kopierschutz wird ja nicht von gesetzlicher Seite her vorgeschrieben (was ja eben unnötig wäre), sondern von den Firmen die das Produkt vertreiben eingesetzt. Diese sind weiterhin, egal ob legal oder illegal, nicht daran interessiert, dass überhaupt Kopien ihrer Produkte hergestellt werden.

    Ist die Schlussfolgerung dann; anstatt das Knacken zu legalisieren sollte man das Schützen verbieten?
    Mehr Kopierschutz (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 09. April 2006, 12:55 MEW (#4)
    Eben, Arbeitsbeschaffung fuer Politiker und Anwaelte. Die haben ja sonst nix zu tun. Fuer uns Techniker ist das auch ganz gut, dann gibt's mehr technische Behinderungen zu bauen. Die Urheber bekommen Geld fuer jede Kopie und zusaetzlich von Kopiergebuehren und Leermedienabgaben. Auch der Konsument hat nur Vorteile. Er weiss naemlich, dass er sich seine CD auf den MP3-Spieler kopieren duerfte. Aber das waere ja moralisch verwerflich, auch wenn's gesetzlich erlaubt ist. Deshalb kauft er sich die Musik einfach nochmal ueber's Internet, dann haben sogar die Musikverkaeufer im Internet ein Einkommen. Alle profitieren und leben gluecklich bis sich ihr Herzschrittmacher an einem Lizenzproblem verschluckt.
    Re: Mehr Kopierschutz (Score:1)
    Von ItaloRaver am Monday 10. April 2006, 16:26 MEW (#17)
    (User #2032 Info)
    wenn ich ein Song auf CD habe Kauf ich den sicher nicht noch mal im Netz, dan wir der als MP3 auf den PC gezogen und dan auf den Player. Und wenn ich ein Song im Internet kaufe, dan wandle ich den auch in eine MP3 um, und die Original fliegt wider. Da könne die von mir aus Hüpfen wie sie wollen.
    Aber... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 09. April 2006, 12:54 MEW (#3)
    Nach meiner Lesart soll jedoch die Verbreitung der entsprechenden Knacksoftware verboten sein. Also nichts mehr mit Schweizer Servern, welche die entsprechende Linuxsoftware zum betrachten von geschützten Inhalten bereitstellt.
    Re: Aber... (Score:1)
    Von Apophis am Sunday 09. April 2006, 17:48 MEW (#7)
    (User #1018 Info) http://www.apophis.li
    Und ich hab es so gelesen das man das Produkt zwar vertreiben darf, es aber nicht bewerben.
    Re: Aber... (Score:2)
    Von P2501 am Monday 10. April 2006, 09:36 MEW (#13)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Nein, dass dachte ich zuerst auch. Wenn man aber die Artikel über die Strafbestimmungen in der Revision anschaut, wird schnell klar, dass jeglicher Vertreib und Import verboten werden soll. Das einem Besitz und Nutzung erlaubt bleibt, wenn sie nicht zu Erwerbszwecken erfolgt, ist vor diesem Hintergrund nicht wirklich hilfreich.

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Seit wann ist denn das verboten? (Score:2)
    Von Longkong am Sunday 09. April 2006, 15:31 MEW (#5)
    (User #1919 Info)
    Das ganze ist eine Einschränkung der Rechte, kein Ausbau!
    Mir ist unbekannt, dass das Umgehen von Kopierschutzmassnahmen in der Schweiz derzeit nicht legal ist. Im Gegenteil, ein Kopierschutz ist eigentlich illegal, er widerspricht URG Art. 24II, welcher Sicherungsexemplare explizit erlaubt, und es verbietet dies vertraglich wegzubinden...

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a24.html
    Re: Seit wann ist denn das verboten? (Score:1)
    Von Daniel Baumann (daniel.baumann@panthera-systems.net) am Sunday 09. April 2006, 15:49 MEW (#6)
    (User #1400 Info) http://people.panthera-systems.net/~daniel-baumann/
    Nein. Kopierschutz umgehen ist nach wie vor in der Schweiz voellig legal.

    Je nachdem, was du danach mit dem Werk machst, mag dann legal oder illegal sein, aber das reine Umgehen des Kopierschutzes ist voellig legal.
    Re: Seit wann ist denn das verboten? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 09. April 2006, 19:08 MEW (#8)
    Welcher Artikel auf admin.ch betreffend "Kopierschutz umgehen = legal" formuliert das?

    Re: Seit wann ist denn das verboten? (Score:1)
    Von Daniel Baumann (daniel.baumann@panthera-systems.net) am Monday 10. April 2006, 06:46 MEW (#10)
    (User #1400 Info) http://people.panthera-systems.net/~daniel-baumann/
    Gibt es (natuerlich) keinen, weil es eben nicht verboten ist.
    Re: Seit wann ist denn das verboten? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 10. April 2006, 09:33 MEW (#12)
    Die Schlussfolgerung daraus wäre, dass auf admin.ch _nur_ beschrieben steht, was verbouten ist. Schon der von dir gepostete Artikel (bzw. Satz darin) widerspricht deine Aussage: "Um die Erhaltung des Werks sicherzustellen, darf davon eine Kopie angefertigt werden. Ein Exemplar muss in einem der Allgemeinheit nicht zugänglichen Archiv aufbewahrt und als Archivexemplar gekennzeichnet werden." Hier wird eher weniger ein Verbot formuliert. Nochmals, mir geht es um Aufklärung, damit ich weiss, wo und dass es geschrieben steht in diesem Wirrwarr von Interpretations- möglichkeiten. :)
    Re: Seit wann ist denn das verboten? (Score:2)
    Von P2501 am Monday 10. April 2006, 09:41 MEW (#14)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Die Erlaubnis der Sicherheitskopie wurde explizit für Software eingeführt, weil dort die Erlaubnis der Privatkopie nicht gilt. Der Artikel, den du suchst, ist URG Art. 19 (siehe mein anderer Kommentar weiter unten).

    Übrigens wurde in einem Urteil des Bundesgerichts klargestellt, dass man zwar eine Erlaubnis zur Sicherheitskopie bzw. Privatkopie hat, aber kein Recht darauf. Somit sind Kopierschutzsystem nicht illegal.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Seit wann ist denn das verboten? (Score:2)
    Von P2501 am Monday 10. April 2006, 09:30 MEW (#11)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Ja, der Artikel ist falsch formuliert. Es müsste eigentlich heissen, dass Kopierschutzknacken zur Erstellung von Privatkopien nicht verboten wird (im Unterschied zum Kopierschutzknacken für illegale Zwecke). Der entsprechende Gesetzestext im aktuellen Recht ist URG Art. 19 Absatz 1, Punkt a (eine Kopie gilt auch als Werknutzung).

    Jedoch will das Gesetz, so wie der Vorschlag jetzt lautet, Hard- und Software verbieten, deren "hauptsächlicher" Zweck die Umgehung eines Kopierschutzes ist. Das wird ne riesige Rechtsunsicherheit geben. MPlayer/Mencoder zum Beispiel kann Filme und DVDs abspielen, kodieren und konvertieren. Es ist unter anderem auch möglich, verschlüsselte DVDs in unverschlüsselte DIVX-AVIs umzuwandeln. Ist das jetzt die hauptsächliche Funktionalität?

    Allerdings ist hier noch überhaupt nichts entschieden. Zunächst einmal kommt die Revision jetzt vors Parlament (frühestens in der Sommersession), und dort kann sie noch massiv abgeändert, zur Überarbeitung zurückgewiesen, oder sogar ganz fallengelassen werden. Und wenn die Revision durchs Parlament durch ist, besteht immer noch die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Seit wann... (Score:1)
    Von poeloq am Monday 10. April 2006, 01:58 MEW (#9)
    (User #2192 Info)
    ...heisse ich nicht mehr Poeloq sondern powlon?! Autsch.
    Verkehrt (Score:2)
    Von Seegras am Monday 10. April 2006, 14:23 MEW (#15)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Es geht hier nicht um einen Rechteausbau, im Gegenteil, es geht um eine Einschränkung des allgemeinen "Rechtes zum Reverse Engineering zum Zweck der Interoperabilität".

    Mehr dazu habe ich hier geschrieben: Urheberunrecht

    -- "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    Re: Verkehrt (Score:2)
    Von P2501 am Monday 10. April 2006, 15:04 MEW (#16)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Jein. Nach dem aktuellen Vorschlag ist es prinzipiell erlaubt, zwecks Reverse Engineering einen Kopierschutz zu knacken. Aber es bleibt das leidige Problem mit dem Teilverbot der dafür nötigen Tools.

    Man sollte das Gesetz, wenn es schon unbedingt nötig ist (internationale Verpflichtungen und so), dahingehend abändern, das die Tools nur dann illegal sind, wenn sie kommerziell importiert, vertrieben, angeboten etc. werden. Erstens verhindert man damit so einige, juristische Fallgruben, und zweitens lässt sich der nichtkommerzielle "Handel" ohnehin nicht kontrollieren. Und in dieser Form wäre das Gesetz immer noch EU-konform.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Terrorismus ist auch erlaubt (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 11. April 2006, 20:09 MEW (#18)
    wenn man schneller als die Polizei ist.

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