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Von Anonymer Feigling am Thursday 02. March 2006, 13:02 MEW (#5)
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das stimmt. Usenet ist auch nicht so kommerziell wie die Webforen mit ihren blinkenden Bannern und Zensur.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 02. March 2006, 12:13 MEW (#2)
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Sobald sich ein Aasgeier infiziert, wird die ganze Brut getoetet.
Denkt mal drueber nach!
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very tiefsinnig, mein freund. allerdings: wie infiziert sich ein aasgeier? Mir scheint, dass juristen in der neuen art und technik der meinungsäußerung die goldgrube der zukunft wittern. Proles aller Länder, vereinigt euch! btw: gibts das heise-urteil eigentlich irgendwo in geschriebener form? würde sowas in österreich/deutschland greifen?
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ähm: österreich/schweiz, nix deutschland - da greifts ja :)
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eben gibts das nicht. steht ja auch im artikel. das gericht hat die schriftliche begründung noch nicht abgeliefert, das urteil ist daher noch gar nicht rechtsgültig (oder doch? IANAL).
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Von Anonymer Feigling am Thursday 02. March 2006, 15:20 MEW (#19)
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Richtig, denn ansonsten wäre ja auch jeder Hersteller von Papier für alles Schmutzige verantwortlich, das darauf geschrieben wird (zusammen mit den Herstellern von Kugelschreibern).
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Sorry, zwei Tippfehler fallen mir gerade auf:
"Linksparteui" und "kruz".
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Das passiert, wenn man wie Heise Kampagnen startet. Dem Verlag dürfte es recht sein. Schon bei der ersten Meldung von Heise hat Mario Dolzer, Universal Boards GmbH & Co. KG, geschrieben, dass die Berichterstattung von Heise nicht korrekt ist. Zitat dazu: Die vom Portal "heise.de" verbreitete und von anderen Medien abgeschriebene Behauptung, das LG Hamburg habe mit Urteil vom 02.12.2005, Aktenzeichen 324 O 721/05, entschieden, dass der Betreiber eines Forums für rechtsverletzende Beiträge auch ohne positive Kenntnis von solchen Beiträgen hafte, ist falsch.
Weiter heißt es: Wir gehen davon aus, dass der Heise Verlag diese Desinformation bewusst in die Welt gesetzt hat, um Stimmung gegen dieses Urteil zu machen. Auch die heutige Berichterstattung des Heise-Verlages zur Haftung von Forenbetreibern gibt die Entscheidung des LG Hamburg nicht richtig wieder. Das ganze ist hier nachzulesen: http://www.1md.de/stellungnahme.html
Heise macht seit Beginn an Stimmung gegen das Urteil. Über die Gründe will ich nicht spekulieren, es liegt aber nahe, dass man durch eine mediale Kampagne die eigene Niederlage noch ausbügeln will. Alle Umstände, insbesondere wie der vollständige Sachverhalt war und aus welchen Gründen nun die Hamburger Juristen hier eine Haftung bejaht haben, ist bislang unklar. Denn bislang liegen nur mündliche Erklärungen und Stellungnahmen vor. Die schriftlichen Entscheidungsgründe wurden bislang vom Gericht noch nicht verfasst. Insofern ist das hektische Betreiben und die Hysterieverbreitung von Heise das Urteil als Grundsatzurteil zu statuieren nur noch als Kampagne zu titeln.
Nach überwiegender Rechtsprechung haftet ein Forum-Betreiber grundsätzlich erst ab Kenntnisnahme. Dann (!!!!!) ist er jedoch verpflicht, in angemessenem Umfang dafür Sorge zu tragen, dass die vergangenen Rechtsverletzungen nicht erneut auftreten können. In der Grundlagen-Entscheidung »rolex« des BGH sprechen die Richter von »zumutbaren Kontrollmöglichkeiten«, ohne näher zu erläutern, was dies in der Praxis bedeutet. Diese Kontrollmöglichkeiten wollte aber Heise nicht installieren. Heise dazu: Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Durch die irreführende Berichterstattung haben sich nun ein Anwalt dazu hinreisen lassen und nimmt Heises Behauptungen für bare Münze. In der Wirklichkeit haben aber die »Verstöße« der Fprumsbetreiber nichts mit dem Heise-Sachverhalt zu tun. Hier haben nur ein paar Anwälte quer geschlagen.
Seriöserweise müsste Heise nun Ruhe bewahren, schriftliche Entscheidungsgründe abwarten und dann - falls notwendig - meckern. Das ist richtige Weg, nicht umgekehrt wie er im Moment gefahren wird.
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Nein, die Stellungnahme von Heise ist nur ansatzweise korrekt, denn sie stellt die tatsächliche Lage in ein anderes Licht. Die Instanzgerichte haben den Begriff "zumutbare Kontrollmöglichkeiten" ansatzweise mit Leben erfüllt. So entschied das LG Hamburg im letzten Jahr in zwei Entscheidungen, dass ein Online-Auktionshaus mindestens einen Blacklist-Filter vor der Veröffentlichung schalten müsse, um so Markenverletzung auszuschließen.
Heise müsste also nur einen Blacklistfilter installieren, den sowieso jede brauchbare Forum-Software hat und der den Firmennamen der Firma rausfiltert. Hier hat der Betreiber seine Sorgfaltspflicht massiv verletzt. Fakt ist aber, dass hier nicht um die Durchführung ging, sondern um die Weigerung geltende Rechtssprechung zu befolgen. Fakt ist nun aber auch, dass Heise daraus einen Grundsatzurteil febuierte unter dem Titel: "Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge". Damit deutet der Verlag an, dass der Betreiber für Forenbeiträge haftet. Dem ist aber immer noch nicht so. Ein Forenbetreiber haftet haftet _grundsätzlich_ erst ab Kenntnisnahme. Das war und das ist immer noch so. Eine andere Rechtssprechung dazu gibt es nicht.
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Heise müsste also nur einen Blacklistfilter installieren, den sowieso jede brauchbare Forum-Software hat und der den Firmennamen der Firma rausfiltert. Hier hat der Betreiber seine Sorgfaltspflicht massiv verletzt.
Diese Aussage ist in etwa so sinnvoll wie: "Sie müssten nur die Lichtgeschwindigkeit ändern, dann wäre interstellare Raumfahrt möglich." Solche Filter funktionieren nicht, weil sie Verballhornungen nicht erkennen. Wenn sie andererseits funktionieren würden, so würden sie jegliche Diskussion zu der betreffenden Firma verhindern, wären also unverhältnismässig.
Ein Forenbetreiber haftet haftet _grundsätzlich_ erst ab Kenntnisnahme.
Im Juristendeutsch bedeutet "grundsätzlich", dass die Regelung gilt, solange sie nicht durch eine andere Regelung übersteuert wird. Genau das ist hier der Fall: Weil Heise sich weigert, untaugliche technische Massnahmen gegen illegale Kommentare zu treffen, haften sie für die Kommentare. Die Unterlassung als solche ist nicht strafbar, weil es sich um einen Fall von Kausalhaftung handelt.
--
GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 02. March 2006, 14:33 MEW (#12)
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Sind Sie im Auftrage des Herrn Mario Dolzer unterwegs?
Hochachtungsvoll[1],
Anonymous III.
[1] In Anwalt kann Ihnen die Floskel erklaeren.
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Nein, ein lesender, verstehender und sich nicht einseitig informierender Leser durch ein paar einseitige Links auf einen Marktführer.
Im übrigen ist auch der Herr Dr. Martin Bahr der selben Meinung und rät zur Besonnenheit auf. Zitat: Es wäre absolut verfrüht aufgrund der jetzigen Sachverhaltslage in blinde Panik auszubrechen. Weiter schreibt er: Vielerorts ist zu lesen, dass § 11 Nr.1 TDG von "positiver Kenntnis" spreche und alleine schon deswegen Heise hätte nicht verurteilt werden dürfen. [..] Juristisch ist dies jedoch nicht zutreffend. Auch er ist der Meinung, dass Heise über die Stränge schlägt, auch wenn er es nicht so offen ausspricht wie ich. Auch andere renomierte Anwälte sprechen den selben Tenor: Heise (und nur Heise, wie es aus der mündlichen Verhanldung hervorgeht) haftet - auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge in dem speziellen Fall – nicht generell – weil sich der Verlag weigerte seiner Sorgfaltspflicht nachzugehen.
Was ich damit sagen will, dass die Panikmache/Kampagne die durch Heise losgetreten ist, wohl auch von anderen Seiten beleuchtet werden sollte. Das Urteil koennte in der Tat gefährlich werden - ohne eine Begrünung ist es aber nichts wert und eine pure Propaganda.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 02. March 2006, 15:14 MEW (#18)
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Das wundert mich gar nicht. Schliesslich ist der Bahr der Anwalt von Dolzer.
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Nein, Gravenreuth und Syndikus waren die Anwälte von Dolzer. Bahr vertritt in der Regel Foren-Opfer von Abmahnaktionen, ist in der Regel also die Gegenpartei von Gravenreuth und Syndikus.
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Ich find
#1 -> 1md.de witzig:
wieso ? -> Weil das eine einzige Täuschung von "Kunden" ist ?
Ich weiss nicht, aber in RL wäre da ne Klage wegen "irreführung" von Kunden kaum zu umgehen. (bin nicht Jurist, ist nur eine persönliche Vermutung)
#2 -> Die Stellungsnahme
wieso ? -> Weil mich "Adobe (R) GoLive (c) 6" so Nett begrüsst.
Am liebsten schmeissen wohl Leute mit Dreck um sich, die sich's gewohnt sind darin zu suhlen ;-)
Ich verweise auf Pos. 4, und markiere diesen Post ausdrücklich als zynisch, weltfremd und kritisch. Damit is Symlink nicht haftbar trotz Kenntnisnahme (Verweis wiederum aus Pos. 4)
*lach*
Ich find die Welt irgenwie kurlig ^^
Keine Panik - alles wird gut ;-)*
*dieser Satz hat keinerlei Urherberrechtliche ansprüche, da der Inhalt in andere Aussage darstellt, als Vergleichbare "Sätze" im WWW... (man beachte den Smiley ;-)
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Shame on you, Mr.Bush !
-- Michael Moore (Bowling for Columbine)
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Mal angenommen ich kauf bei der Firma XYZ eine Eierlegende Wollmilchsau (EWMS). Ich gehe nach Hause, möchte die EWMS benutzen und merke das man mir ein altes Schaaf angedreht hat.
Wenn ich meine Erfahrungen nun in einem Forum bekannt mache, ist das Geschäftsschädigend und der Betreiber des Forums muss den Beitrag löschen. Ist das so richtig? Also darf man irgendwie im Internet nicht über schlechte Erfahrungen beim Einkauf reden.
Was ist wenn ich in meinem persönlichen Blog darüber schreibe. Darf ich das oder nicht?
Ich verstehe nicht wieso so etwas überhaupt verboten werden kann. Wenn ich schreiben würde "Die Firma XYZ ist Scheisse und dort arbeiten nur ein Haufen Betrüger" ist das doch nur meine Meinung. Wenn ich aber schreibe "Die haben mich betrogen und ein Schaaf als EWMS verkauft." Dann ist das nicht nur eine Meinung sondern eine Tatsache.
Irgendwie ist da die Meinungsfreiheit verloren gegangen. Oder ist es so, dass man wohl eine freie Meinung haben kann, diese aber für sich behalten muss?
Vor ein paar Wochen hiess es überall "Wir im Westen sind die grössten. Bei uns gibt es die freie Meinungsäusserung." Sind wir wirklich so viel besser?
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Von Anonymer Feigling am Friday 03. March 2006, 11:06 MEW (#26)
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Ich finde nicht, dass ein Forumsbetreiber fuer Meinungen Dritter in seinem Forum verantwortlich gemacht werden kann. Allerdings sind solche "Erfahrungsberichte" fuer kleine Unternehmen schon ein Problem. Die sich beschwerenden Leute nutzen so ein Posting offensichtlich als Ventil um mal Dampf abzulassen. Teilweise wird da auch *sehr* deutlich uebertrieben. Ich habe schon Verrisse gelesen ueber Unternehmen bei denen ich selbst Kunde bin, die ich absolut nicht nachvollziehen konnte. Da die wenigsten Kunden oeffentlich im Internet Lobreden schreiben, kann ein einzelner Verriss eines noch recht unbekannten Unternehmens sicherlich wirtschaftlichen Schaden verursachen. Manchmal frage ich mich auch, ob da nicht vielleicht die Konkurrenz ein bisschen mit Schlamm wirft.
Zum Thema DVR: Da waren einige wohl auch sehr blauaeugig bzw. liessen sich die Katze im Sack andrehen. Wer sich das Angebot nicht vor dem Kauf genauer ansieht, keine AGBs liest und Kuendigungen nicht per Einschreiben schickt, der wird oefter auf die Nase fallen.
Egal, was fuer ein Sauladen DVR sein mag, wenn ich so etwas lese, koennte ich kotzen:
"Meiner Meinung nach, sind solche Mitarbeiter von speziellen Psychologen geschult worden, denn ihre Ueberredungskunst ist phaenomenal."
Da frag ich mich doch, ob solch labile Personen keine Gefaehr fuer die oeffentliche Ordnung darstellen. Natuerlich ist "sich dumm stellen" nur eine Taktik um Mitleid zu erregen - hoffe ich zumindest.
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