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"streicht SWITCH per 1. März 1006 die Registrierungsgebühr"
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Bekomm ich nun die Registrierungsgebür für die ganzen Domains rückwirkend zurück? Da kauf ich mir ja gleich mal die Telefonmaus von. --
Quidquid est, timeo parvus mollis et dona ferens!
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Nope. Gilt IIRC nur für Domains, die nach dem 28. Februar 2006 registriert werden. Wer warten kann sollte also warten...
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There is no place like $HOME
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Er spricht vom Tippfehler im Artikel.
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 17. January 2006, 21:47 MEW (#9)
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Geld zurück?
SWITCH schreibt, die Preissenkung werde durch ein neues System möglich, das schon seit Anfang Oktober laufe. Aha, wieso bezahlt man denn erst ab Anfang März weniger? Und wann endlich bezahlt man weniger an Jahresgebühren? Die Preise für .com etc. zeigen, was faire Preise sind, zumal dort jeweils noch x Dienstleistungen inbegriffen sind...
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Dafür behält man die äusserst lukrative Praxis bei, eine Domainweitergabe (Halterwechsel) als "Neuregistrierung" gelten zu lassen, und Fr. 35.- zu kassieren, auch wenn die Domain bspw. gerade erst vor einem Monat bezahlt wurde.
Seeeehr kundenfreundlich, und, so wie ich das bisher ausmachen konnte, auch ziemlich einzigartig...
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Ja in Deinem Fall kann ich das auch durchaus nachvollziehen. Vielleicht hätte man da gar noch eine Sondersteuer erheben sollen...
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 17. January 2006, 21:45 MEW (#8)
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Du hättest deine Domain schlicht auch behalten können anstatt vor einem harmlosen Anwaltsbrief zu kuschen, nicht? :->
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 17. January 2006, 21:07 MEW (#7)
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Ich dachte die Begruendung fuer die Registrierungsgebuehr war mal, dass dies Domaingrabber davon abhalten solle, massenhaft Domains zu reservieren.
Finde ich einleuchtend, da so vermutlich viele Domainspekulanten abgeschreckt werden. Falls man eine Domain ueber laengere Zeit besitzt kann man den Initialbetrag ja auf die Jahre verteilt abschreiben, dann faellt das nicht mehr so ins Gewicht ;-)
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