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Würde sich ein Provider strafbar machen, wenn er die Userdaten der IFPI herausgibt? Sehr wahrscheinlich ja schon. Darf er sich aber selbst die Daten beschaffen um den Brief weiterzuleiten oder ist sogar das schon ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz?
Grüsse vom Knochen --
Ein christlich Regiment wird durch nichts mehr verhunzt als durch zu viel sogenannte Justiz. J. Gotthelf
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Das Herausgeben der Daten würde klar gegen das DSG verstossen. Ein Weiterleiten wäre wahrscheinlich Grauzone; wird aber kaum gegen das DSG verstossen, da die Daten dem Provider ja direkt vorliegen.
Ich weiss aber, dass es ISPs gibt die solche Mails oder Briefe an die Kunden weiterleiten. Grundsätzlich muss aber schon ein Gerichtsbeschluss vorliegen um an die Daten ranzukommen. Und auch dann bekommt der Untersuchungsrichter die Adresse und sicher nicht der Kläger (IFPI).
CU
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Von Anonymer Feigling am Saturday 24. December 2005, 15:07 MEW (#3)
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Der Provider und der User haben einen privatwirtschaftlichen Vertrag- ob sich der Provider strafbar macht wird wohl zunächst davon abhängen was in dem Vetrag steht.
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