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Von Anonymer Feigling am Wednesday 30. November 2005, 15:58 MEW (#1)
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Es geht hier schlicht und einfach um die Verwaltung von Spitalbetten: Wo sie sind, wann sie zuletzt gereinigt wurden, etc.
Was soll daran datenschutzrechtlich bedenklich sein?
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 30. November 2005, 20:37 MEW (#5)
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Sobald über die RFID-Daten auf die Person, die im Bett liegt geschlossen werden kann, handelt es sich um Personendaten. Dann ist das Ganze datenschutzrechtlich relevant, ansonsten problemlos.
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Maaannnnnn, jede einzelne Meldung ueber RFID, die ich in den letzen Wochen/Monaten gelesen habe - manche sinnvoll, manche weniger - steht ueberall dabei: Datenschutzrechtlich bedenklich?
Koennten wir bitte einfach mal davon ausgehen, dass NICHT jeder exabyteweise Daten ueber jeden Schnauferer, den wir machen, sammlet?
Mich kaesen Sachen wie elektronische Fussfesseln fuer Kindergaerten genauso an wie euch, aber bitte... Muss man denn jetzt RFID immer gleich reflexhaft mit Datenkraken in Verbindung setzen?
Vielen Dank.
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Du hast es erfaßt. Ich dachte zwar, die Abteilung wäre deutlich genug, aber offensichtlich ist sie doch zu dezent. :-)
Ich hab die Submission deswegen genommen, gerade um die Leute darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht nur datenschutzrechtlich bedenkliche RFID-Anwendungen gibt. Allerdings hatte ich darauf gesetzt, daß alleine die Frage danach schon den entsprechenden Denkprozeß anstößt. Aber offensichtlich kam diese Intention nicht ganz so rüber...
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There is no place like $HOME
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Na endlich mal eine sinnvolle Anwendung. Noch ein kleiner Hinweis an alle die datenschutzrechtliche Bedenken haben: Um unerkannt durch das Krankenhaus zu kommen, müsst ihr einfach das Bett im Zimmer lassen und es nicht mehr durch die Gegend schieben...
-- Case
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