Fragt sich warum eine unkommerzielle Webseite den Namen nicht verwenden darf, eine Mobilfunkmarke jedoch schon.
Leider ist die Rechtsprechung keine Wissenschaft die exakte Ergebnisse liefert.
Wir erinnern uns, beim Prozess Asterix gegen Mobilix (Mobil Unix) wurde in erster Instanz die Klage abgeweisen, die zweite Instanz entschied aber genau in die andere Richtung.
Das neueste Mobilix-Urteil kommt von einem ganz anderen Gericht. Die Richter sind auch nur Menschen und die Gesetze müssen von unterschiedlichen Menschen interpretiert werden. Dass da unterschiedliche Urteile gefällt werden ist demnach sehr wahrscheinlich.
Juristen legen sich auch nicht gerne fest:
Ja -> Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit... usw.
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