| |
|
Überwachungsdruck ist Ruhestörung |
|
|
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 01. September 2005, 11:23
Aus der Überwachungskameras-- Abteilung
|
|
|
|
|
Das Landgericht Bonn hat laut einer Kurznachricht in der taz von heute eine interessante Entscheidung gefällt: "Überwachungskameras müssen abgebaut werden, wenn sie die Ruhe der Anwohner stören." Überwachungskameras sind bzw. genauer der davon ausgehende Überwachungsdruck ist Ruhestörung. Dies beinhaltet inbesondere auch Kamera-Attrappe. "Eigentum dürfe nicht auf Kosten hochrangiger Rechte anderer geschützt werden."
|
|
|
|
|
|
Auch in Biel wurde kürzlich ein Projekt mit Überwachungskameras im öffentlichen Raum zurückgezogen. Dort wurden Verkehrsüberwachungskameras zu weiteren Zwecken mit einem Zoom ausgestattet. Diese Modifikation soll nun nach einem juristischen Gutachten wieder rückgängig gemacht werden, berichtet die BAZ.
|
|
|
|
< Microsoft kontert gegen Google und Skype | Druckausgabe | Die Lange Nacht der Museen in ZH > | |
|