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USA: Grokster kann belangt werden |
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Veröffentlicht durch maradong am Dienstag 28. Juni 2005, 10:13
Aus der wird-brauchen-mehr-anwälte Abteilung
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chickenshit schreibt: "Wie die NZZ berichtet, hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika entschieden, dass 'die Betreiber von Tauschbörsen unter bestimmten Umständen für Verstösse ihrer Kunden gegen das Urheberrecht haftbar gemacht werden' können. Nach der einstimmige Entscheidung der Richter geht der Fall nun an eine tiefere Instanz zurück, die für die Ausformulierung der 'bestimmten Umständen' verantwortlich sein wird. Mehr dazu in einem Spezialreport von News.com."
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< Entscheidung über Fusionsreaktor | Druckausgabe | Qt4 fertig > | |
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 29. June 2005, 09:57 MEW (#2)
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die demokratie ist tot.
die machtgieriegen haben die kontrolle übernommen.
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 29. June 2005, 19:57 MEW (#4)
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Und einige Beobachter schauen zu und warten ab, zur Wende oder für das Ende - - .
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Sie werden angeklagt, weil sie angeblich direkt Werbung für illegales Filesharig betrieben haben sollen und nicht, weil sie die P2P-Software gecoded haben, oder verteilen.
Zitat aus einem heise Artikel:
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Es gebe genügend Hinweise darauf, dass die Filesharing-Software der Beklagten für illegale Zwecke gedacht gewesen sei beziehungsweise dafür, dass die Nutzer zu illegalen Handlungen angestiftet werden sollten.
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...das sollte glaube ich auch mal erwähnt werden, da der Text auch fehlinterpretiert werden könnte.
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