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Einstweilige Verfügung wegen GPL-Verstoss |
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Veröffentlicht durch tuxedo am Freitag 15. April 2005, 11:13
Aus der Ladendetektiv Abteilung
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Wie Netfilter-Entwickler Harald Welte in seinem Blog und auf gpl-violations.org mitteilt, ist es ihm gelungen, gegen die Softwarefirma Fortinet eine einstweilige Verfügung wegen Verstoss gegen die GNU General Public License zu erwirken. Diese hatte in ihren Produkten widerrechtlich GPL-Software verwendet und dies sogar mit Hilfe von Kryptographie zu verschleiern versucht. Das Münchener Landgericht verbietet dem Hersteller nun den weiteren Vertrieb seiner Produkte, bis er den modifizierten Sourcecode unter den Bestimmungen der GPL ebenfalls freigibt.
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Weiter so! Mehr kann man da echt nicht sagen.
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Von Anonymer Feigling am Friday 15. April 2005, 13:45 MEW (#2)
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Zweil Punkte geben mit doch ein bisschen zu denken:
1. Die einstweilige Verfügung wurde möglich, weil initrd-Entwickler Werner Almesberger Harald Welte seine Rechte am initrd-Code übertragen hatte.
- Muss man nun inzwischen Rechte am Code "rumschieben"? Damit man ein Klage einreichen kann - ist es nicht deswegen sinnvoll die Rechte an die SFS zu übergeben, damit die aktiv werden können?
2. Mit Hilfe von Reverse Engineering konnte dieser dann unter anderem die Verwendung dieses Codes nachweisen.
- Für Schweizer IMHO ja kein Problem, aber "Reverse Engineering" ist in manchen Ländern illegal - wie soll man da einen Verstoss noch beweisen können, ohne selber illegal gemacht zu werden?
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Ich weiss zwar nicht was die Überschrift bedeutet (hab kein Latrinum), möchte aber trotzdem meinen Senf sazugeben:
... Muss man nun inzwischen Rechte am Code "rumschieben"? ...
Muss man nicht, Harald ist darauf auch in seinem Vortrag über GPL-Violiations (z.B. bei den Chemnitzer Linuxtagen) eingegangen. Es gibt viele Leute, die sich einfach nicht den Stress eine ausser-/gerichtlichen Auseinandersetzung antun wollen. Harald springt dann Teilweise in diese Bresche und hilft somit allen Autoren freier Software.
... "Reverse Engineering" ist in manchen Ländern illegal...
Ich bin kein Rechtsexperte, aber IMHO gibt es da sicher Möglichkeiten, dieses auch auf legalem Wege zu tun (z.B. bei begründetem Verdacht).
Was mich nun aber an dieser Geschichte hier brennend interessiert ist, ob das Gericht, bei einer eventuellen Hauptverhandlung, der Tatsache Rechnung trägt, daß hier versucht wurde, das Vergehen mittels Verschlüsselung zu "Verheimlichen". Dieses währe in meinen Augen nämlich ein Beweis für eine vorsätzliche Tat.
retti
"Isch 'abe gar keinen Computer"
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Von Anonymer Feigling am Saturday 16. April 2005, 10:14 MEW (#5)
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Bedeutung der Überschrift: Unter den Waffen schweigen die Gesetze.
Das Problem bei GPL-Verstoss ist, dass nur der dagegen vorgehen kann, der das Copyright am Code hält. Wenn du dir also nicht selber den Stress mit Unterlassungserklärung und ggf. dem Gang vor Gericht geben willst, musst du dein Urheberrecht "abtreten", resp. auf die Person, die dich vertritt, ausweiten. Ein entsprechendes Angebot gibt es auch von der FSF, die dann als Treuhänder fungiert und deine Rechte verteidigt. Ob nicht auch eine Vollmacht ausreichen würde, kann ich nicht beurteilen. Bin kein Anwalt ;)
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