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E-Signatur ab 2005 wie eigenhändige Unterschrift |
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Veröffentlicht durch Ventilator am Freitag 03. Dezember 2004, 13:53
Aus der digitales-gekritzelt Abteilung
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mtthu schreibt: "Soeben habe ich auf NZZ Online einen Artikel gelesen, wonach der Bundesrat ab 2005 die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichstellen will. Das zugehörige Gesetz wurde bereits im Dezember 2003 vom Parlament verabschiedet und kann nun in Kraft treten. Dieses Gesetz macht es möglich, dass künftig Verträge elektronisch abgeschlossen werden können. Bundesrat und Parlament wollen mit dieser Massnahme E-Commerce in der Schweiz fördern."
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Von Anonymer Feigling am Saturday 04. December 2004, 12:45 MEW (#4)
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Es ist auch richtig, keine Software zu nennen. Das letzte was ich in einem Gesetz moechte, waere etwas in der Art:
Um die Signatur zu Verifizieren, starten Sie "MS VeriSig" .....
Das Gesetz geht aber doch ein wenig in Krypto-Verfahren ein, indem es Zertifikate mit bestimmten Eigenschaften nennt. Dies geht (zumindest Stand von heute) nur mit X509 Zertifikaten und asymetrischen Krypto Verfahren.
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Gemäss Art. 1 Abs. 1 OR ist in CH eine übereinstimmende Willensäusserung der Parteien zum Vertragsabschluss erforderlich. Diese Willensäusserung kann durchaus schon heute per Email gegeben werden. Was neu dazukommt, ist dass Verträge die der Schriftlichkeit bedürfen per email abgeschlossen werden können. Dies ist insofern problematisch, als dass Verträge die zum Schutz einer Partei schriftlich geschlossen werden müssen nun mit einem geeigneten Programm per Mausklick geschlossen werden können.
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"Digitale Unterschrift" klingt wahnsinnig toll, aber was steckt dahinter, wie ist sie spezifiziert und wie wird sie implementiert? Wie ist der Austausch gewaehrt? PGP?
- Hubert
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PGP sollte gehen ja, sofern eine Zertifikatsstelle deinen Schlüssel unterschreibt.
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"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
-- Lao Tse
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