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Ende des Bankgeheimnisses in Deutschland
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 18. November 2004, 13:13
Aus der Staat-ick-hör-Dir-trapsen Abteilung
Datenschutz NoSuchGuy schreibt: "Wie der Spiegel berichtet, tritt ab 1. April 2005 das »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« in Kraft, das kein Aprilscherz ist. Dieses Gesetz gewährt normalen Sachbearbeitern im Finanzamt ohne begründeten Verdacht den vollständigen und schrankenlosen Zugriff auf Konto- und Depotinformationen aller deutschen Steuerzahler!"

NoSuchGuy zitiert aus dem Artikel: "Einen konkreten Verdacht oder eine Begründung braucht der Fiskus nicht vorzuweisen. Der Bespitzelte muss zu keinem Zeitpunkt über die Schnüffelaktion informiert werden. Auch die Bank erfährt nichts. Denn alle Institute werden online von der BaFin [Anm. d. Red.: Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht] angezapft, die in einem Datenpool namens Konten-Evidenz-Zentrale (KEZ) tagesaktuell alle deutschen Kontodaten bereithält.[]Das ist ungefähr so, als wenn die Polizei einen Zweitschlüssel zu sämtlichen Wohnungen erhielte - mit der Begründung, jedermann sei mutmaßlich Besitzer von Diebesgut, illegalen Drogen oder Raubkopien. Nirgendwo im westlichen Europa hat der Staat vergleichbare Kompetenzen."

NoSuchGuy weiter: "Der Bankkunde soll zu keinem Zeitpunkt von der Ausspäh-Aktion erfahren. Dies verstoße laut einiger Gutachter gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die von Karlsruhe etwa im Rahmen eines Urteils zur Volkszählung von 1983 aufgestellten Anforderungen für eine Datenerhebung derartigen Umfangs würden "nicht im Ansatz erfüllt". Damals hatte das Gericht entschieden, dass der Staat nicht unverhältnismäßig viele Daten über seine Bürger sammeln darf.

Das ist für mich ein heißer Kandidat für den nächsten BigBrother Award!"

Auch nett ausgedacht: Die Kosten für die Schnittstelle zwischen Banken und KEZ tragen die Banken — und damit die Bankkunden.

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  • NoSuchGuy
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  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    Das ist kein Anwärter für einen Award, sondern für (Score:1, Tiefsinnig)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 18. November 2004, 14:16 MEW (#1)
    das BVG.
    Re: Das ist kein Anwärter für einen Award, sondern (Score:2)
    Von XTaran (symlink /at/ deux chevaux /dot/ org) am Thursday 18. November 2004, 16:59 MEW (#6)
    (User #129 Info) http://abe.home.pages.de/
    Nein, für beides. Den Award können sie auch bekommen, wenn sie schon gescheitert sind. Allein der Wille zählt. (Oder hieß das "Dabeisein ist alles"? ;-)

    --
    There is no place like $HOME
    pervers (Score:1)
    Von stamp am Thursday 18. November 2004, 14:42 MEW (#2)
    (User #501 Info)
    also zu dem gesetz soll mal einer sagen, er habe ja nichts zu verbergen...
    ich kanns kaum fassen, dass so ein gesetz in deutschland durchgedrueckt werden konnte - und es macht mir angst, weil deutschland ein naher nachbar ist, und zwar nicht nur geographisch.


    ihr seid alles kranke kinder --- www.zooomclan.org
    Re: pervers (Score:2)
    Von Seegras am Thursday 18. November 2004, 15:26 MEW (#3)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Schlimm.
    --
    "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    Hoffnung: Klage vor dem Bundesverfassungsgesetz (Score:3, Informativ)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 18. November 2004, 16:00 MEW (#5)
    Gegen das Gsetz ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsggericht in Karlsruhe vorständig. Mit grosser Sicherheit wird das Gesetz gekippt, weil es einen Teil der Punkte umfasst, die bei der versuchten Volkszählung in den 80ern enthalten waren. Das wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt. Die Bundesregierung handelt leider nach dem Prinzip "Wo kein Kläger da kein Richter" .. aber da ist glücklicherweise ein Kläger. Rechtsprechung haben etwas mit Recht zu tun, Gesetze müssen nicht Recht sein. Sie sind eben Gesetze.
    Re: Hoffnung: Klage vor dem Bundesverfassungsgeset (Score:2)
    Von tL (sümlink bei frozenbrain punkt com) am Thursday 18. November 2004, 21:18 MEW (#8)
    (User #981 Info) http://www.frozenbrain.com
    Neenee, gekippt wird hier nichts. Höchstens ein Bisschen angepasst. Spätestens in zehn Jahren wird so'n Gesetz (möglicherweise in einer noch schlimmeren Ausführung) wieder irgendwo geschmiedet...


    tL

    --
    Spammers, look at this fake Mail archive
    Re: pervers (Score:1)
    Von Ventilator (ventilator auf netz-warm punkt nett) am Friday 19. November 2004, 08:29 MEW (#12)
    (User #22 Info) gopher://ventilator.netswarm.net
    Wie ist das in D? In CH kann ich mir mein Gehalt auch bar ausbezahlen lassen. In meiner Matratze schnüffelt ja niemand rum.
    --
    Sterben kannst Du nicht, wenn du in aller Leute Köpfe bist!
    Schweizer Nummernkonten... (Score:2)
    Von Frank-Schmitt am Thursday 18. November 2004, 15:45 MEW (#4)
    (User #1302 Info)
    Niemals waren sie so wertvoll wie heute(?)
    Re: Schweizer Nummernkonten... (Score:1)
    Von Sensemann am Thursday 18. November 2004, 17:07 MEW (#7)
    (User #798 Info)
    nur gibts die berühmten "schweizer nummernkonti" in der form wie sie berühmt wurden nicht mehr.
    Re: Schweizer Nummernkonten... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 18. November 2004, 21:31 MEW (#9)
    Ab CHF 100000 schon...
    Re: Schweizer Nummernkonten... (Score:1)
    Von NoSuchGuy (symlink@barney.ebuzz.de) am Thursday 18. November 2004, 23:02 MEW (#10)
    (User #97 Info)
    Fehlen nur noch CHF 99993...
    --
    eat my .sig!
    Nicht ganz (Score:2)
    Von xilef (felix+symlink@nice.ch) am Friday 19. November 2004, 03:32 MEW (#11)
    (User #354 Info) http://www.nice.ch/~felix/
    Gemäss dem dazu gehörenden Heise-Artikel ist es nicht ganz so dramatisch: Der direkte Online-Zugriff gibt keine Auskunft über Kontostände — es können lediglich Stammdaten zu Konten abgefragt werden (d.h. im wesentlichen Kontoinhaber und Kontoart). Falls dabei ein verdächtiges Konto auftaucht, kann dessen Stand bei der Bank angefragt werden (das war aber schon immer so).

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