Breitband (jeglicher Art) ist explizit ausgeschlossen
Und was bedeutet dieser Satz, wenn man ihn *genau* liest, und nicht vergisst dass die Kupferleitung selber ja frei werden soll?
Genau das was Vampire schriebt: Wer die DSLAM Geraete der Swisscom und die Verkabelung zu den Providern (das it wohl die Swisscom Investition die geschuetzt werden soll) nutzen will, hat nur 2 Jahre Zugriff. Wer nur die Kupferkabel zum Endkunden will und seine eigene DSLAM etc aufbaut, der kann das beliebig lange.
Fazit: Swisscom nutzen anfangen und in spaetestens 2 Jahren eigene DSLAM aufgebaut haben mit der recht einfach zu machenden nicht-letzte-Meile Verkabelung dahinter. Voraussetzung fuer solche Plaene ist, dass man an die letzte-Meile Kupferkabel zu den Kunden kommt. Und darum geht es in dieser Gesetzesaenderung.
Das sieht mir nach einem recht brauchbaren Kompromiss aus. Auch wenn ich immer noch der Meinung bin, dass die letzte Meile Verkabelung mit Quartierstrassen zu vergleichen ist, und damit eigentlich in Gemeindebesitz sein sollte. Das wuerde auch Gemeinde-Konkurrenz (Steuerzahler anzulocken) ausnutzen. Aber die Gemeinden haben wohl kein Interesse (Lobby haetten sie ja). --
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