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Ist Saddams Buch 'ZABIBH und der König' Frei?
Veröffentlicht durch Ventilator am Montag 10. Mai 2004, 16:27
Aus der vogelfreien Abteilung
Gesetze Anonymer Feigling schreibt: "Im Artikel der Onlineausgabe der Sächsischen Zeitung schreibt der Autor 'Die Rechte an Saddams Roman musste Bauer nicht erwerben, da der Irak einem internationalen Urheberrechtsabkommen bisher nicht beigetreten ist.' Ob diese Vorgehensweise möglicherweise verwerflich ist, sei dahingestellt; ist das eine hinreichende Voraussetzung dafür, daß jeder dieses Buch drucken darf? Wenn ja, dann will ich mir dieses Buch ganz legal mit Bittorrent aus dem Netz ziehen können. Regards, chvt."

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    Sollte gehen (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 11. May 2004, 08:35 MEW (#1)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    IANAL, aber...

    In Staaten, die nicht den Urheberrechtsabkommen beigetreten sind, können kein Urheberrechtsansprüche ausserhalb der Landesgrenzen geltend gemacht werden. Ähnliches gilt zum Beispiel auch für Literatur aus China (wobei China ohnehin kein Urheberrecht in unserem Sinne kennt).

    Die Autoren haben aber unter Umständen die Möglichkeit, ihr Werk dem Urheberrecht eines anderen Landes zu unterstellen, welches so ein Abkommen geschlossen hat. Dann sieht die Sache natürlich anders aus.


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: Sollte gehen (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 11. May 2004, 09:20 MEW (#2)
    IAANAL: Fast richtig. Jeder Mensch hat ein Urheberrecht/Copyright pro Land der Erde, daß entsprechend in diesem gilt. In Kontinentaleuropa ist dieses Urheberrecht sogar als Menschenrecht angesetzt. Das Land des Autors spielt dabei zunächst keine Rolle. Insofern kannst Du gerne in den Irak gehen und im Irak das Buch frei verteilen. Willst Du das außerhalb des Irak machen, mußt Du Dich nach den Gesetzen des Landes richten, in denen Du Dich befindest.
    Re: Sollte gehen (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 11. May 2004, 13:28 MEW (#3)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Hmmm... Da bin ich mir ziemlich sicher, dass sich das nicht mit der realen Rechtssprechung deckt. Macht irgendwie auch nicht viel Sinn... Warum hat die Schweiz denn z.B. ein Urheberrechtsabkommen mit Deutschland, wenn ohnehin alle schweizerischen und deutschen Werke automatisch in beiden Staaten geschützt sind?

    Und übrigens: Irak hat ein Urheberrecht, wenn auch ein relativ liberales.


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: Sollte gehen (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Wednesday 12. May 2004, 12:58 MEW (#4)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Aeh, nur, wenn Du der Autor bist... wenn Du nicht der
    Autor bist, gilt das Urheberrechte bzw.
    (hauptsaechlich bei Commonwealthstaaten und USA)
    Copyright-Gesetz des Landes, dem der Autor zum
    Zeitpunkt des Schaffens des Werkes primaer
    angehoerte. IANAL


    -- 
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