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Von termcap
(termcap---AT---linuxmail----dot----organisation)
am Tuesday 23. March 2004, 16:53 MEW (#1)
(User #1481 Info)
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die deutschen privaten sender sind sowas von lowlevel!! das tue ich mir nicht an, da verblödet man einfach! ich kann dafür erfogreich von mir behaupten manchmal das niveau bei ln-s zu drücken *GG*
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Ich schaue TV mit der TV-Karte; die ist mit dem normalen Antennenkabel angeschlossen. Somit zahle ich die Kabel-Verbindung zum TV-Empfang der Billag wie ein separates TV-Gerät (habe keines).
Mit Internet selbst hat der Teil nichts zu tun. Ich find's dann überrissen, wenn Billag für Internet etwas verlangen will.
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Neue und bekannte Namen hier.
(BE - CH)
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 23. March 2004, 17:42 MEW (#4)
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Und denkt daran eure Autoradios auszubauen und Radiowecker zu entsorgen
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 23. March 2004, 22:07 MEW (#6)
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Und hei auch die Handys mit eingebauten Radio nicht kaufen.
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Damit gehen ja die Probleme schon los. Ich suche schon lange nach einem Autoradio ohne Radio -- also nur Kasette und / oder CD.
Aber sowas gibt es anscheinend nicht. Im Auto höre ich eigentlich nie Radio (Außer den paar Sekunden, bis ich die Kasette eingelegt habe. ;-)
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Das löst jedoch mein Problem nicht.
Zudem, wenn die Meldung kommt, steht man meist schon drin...
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Wie berechnen die das bei Internet via TV-Kabel? ;)
Naja, irgend ein Unfug wird ihnen dazu wohl schon einfallen.
Grüsse vom Knochen
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TV-Kabel, Also Kabelmodem? In SH macht die Kabelnetz-Betreiberin die
Verträge zum web-Anschluss mit Pauschalpreisen.
Für den TV und das Radio... ? Hierzumal das:
Als ich meinen früheren Fernseher weggegeben hatte, meldete ich die Konzession ab. Nach ein paar Monaten kam ein Vertreter der Billag und fragte nach dem Ferseher. "Habe keinen, kommen Sie herein." War i.O.
Ich wollte wissen, ob der Antennen-Anschluss mit TV-Karte mit Prüfgeräten (Antennen-Empfang lässt sich prüfen) messbar sei. ".Nein".
So müsste jemand mal nachfragen, ob es jetzt Prüfgeräte für Kabelanschlüsse gibt.
Ich setze mit diesen Gedanken den Vergleich zu Kabelmodem für web. ___
Neue und bekannte Namen hier.
(BE - CH)
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"Antennen-Empfang lässt sich prüfen
sorry hier meine ich eine Dachantenne - und Tv-Karte hat Kabel-Anschluss. Komplizierte Welt!! ___
Neue und bekannte Namen hier.
(BE - CH)
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Wär ja auch noch schöner wenn Jemand hergeht, in einem bestehenden Medium etwas bereitstellt, und dann von allen Geld wollte, ob das sie das Angebot nutzen wollen oder nicht [...] Wo es einen Provider gibt gibt es auch Radio/Fernsehempfang, und für ausserhalb Deutschlands gibt es keinen Auftrag, oder soll die GEZ jetzt auch anfangen international gebühren zu erheben?
Das gleiche Argument wurde seinerzeit gebracht, als die öffentlich rechtlichen auf Astra & Co gingen. Vorher konnte man sich mit dem Abbau einer Antenne und Aufbau einer Schüssel von der GEZ befreien. Ist jetzt auch nicht mehr - und auch da kann man die Sender zumindest Europaweit empfangen. --
ok> boot net - install
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Laut der Website der GEZ werden bis zum 31.12.2004 keine Gebuehren fuer "Internet-PCs" erhoben. Ist der PC mit einem Tuner ausgestattet, so ist das natuerlich was anderes. Die Frage ist nur, was ist ab dem 1.1.2005? Der Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag
wird dann wahrscheinlich geaendert.
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 24. March 2004, 07:52 MEW (#8)
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Ich habe eine entsprechende Frage vor einiger Zeit im Forum von speeddoesmatter.ch gestellt. Leider ist dieses Forum nicht mehr in Betrieb. Dort gab es eine offizielle Antwort von einem Billag Mitarbeiter. Der Empfang von Radio- oder TV-Sendungen via Internet ist demnach *nicht* gebührenpflichtig, weil der Empfang verzögert stattfindet.
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 24. March 2004, 08:02 MEW (#9)
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URL: http://www.cablemodem.ch/cgi-bin/ikonboard/topic.cgi?forum=1&topic=10http://www.cablemodem.ch/cgi-bin/ikonboard/topic.cgi?forum=1&topic=10
Wortlaut:
Gerne teilen wir Ihnen folgendes mit:
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen besteht für Radio- und Fernsehgeräte, die zum Empfang vorbereitet sind, eine Meldpflicht. "Empfang" bedeutet zeitgleich mit Aussendung - nur dieser ist gebührenpflichtig. Das bedeutet, dass zeitverzögertes Hören und Sehen nicht der Gebührenpflicht unterliegt. Werden Programme ab dem Internet via Modem und einem Computer gehört, so unterliegt dieser Empfang nicht der Meldepflicht. Hingegen ist der Empfang von Radio- und/oder Fernsehprogrammen ab Kabelnetz (mit der entsprechenden Sound-/Graphic-Card) melde- und somit gebührenpflichtig.
Wir bitten um Kenntnisnahme und stehen für allfällige weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
_________________________
Fritz Aemmer
Billag AG
Av. de Tivoli 3
CH-1701 Fribourg
Tel: + 41-26-351 28 62
Fax: + 41-26-351 28 70
e-mail: fritz.aemmer@billag.com
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> Das bedeutet, dass zeitverzögertes Hören und
> Sehen nicht der Gebührenpflicht unterliegt.
Und wo liegt da die Schwelle? Schliesslich erreicht
mich das Radio-Signal auch nicht im gleichen Moment,
wie es gesendet wurde. ;-)
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 24. March 2004, 14:10 MEW (#16)
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Ich hab mal in meinen alten Mails gegraben. Offensichtlich ist das noch nicht so lange ganz klar:
X-OriginalArrivalTime: 07 Jun 2002 15:07:29.0020 (UTC)
Sehr geehrter Herr Biondi
Bitte entschuldigen Sie die Verwechslung, bei meiner Beantwortung
betreffend Ihrem Mail vom 24. mai 2002, zwischen dem Empfang von
Programmen per Internet via Modem (ADSL im geschilderten Fall) und dem
Empfang per Kabel (Higspeed).
Richtigstellung:
1. Werden Programme nur ab Internet via Modem und einem Computer
gehört, so unterliegt dieser Empfang nicht der Meldepflicht. (Es
dürfen keine anderen Geräte wie Hifi, TV, Autoradio etc. im Haushalt
sein.)
2. Hingegen ist der Empfang von Radio- und TV-Programmen ab Kabelnetz
mit der entsprechenden Sound- /Graphic-Card melde- und
gebührenpflichtig.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen unter der Tel.-Nr.
026.351.29.66 zur Verfügung.
MfG
____________________________________
Waeber Reto
Billag AG
Avenue de Tivoli 3
CH- 1701 Fribourg
Tel.: 0844.834.834
Fax: 026.351.28.70
E-Mail: reto.waeber@billag.com
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