Von den Gegnern der neuen XFree86-Lizenz kam das Argument, diese sei inkompatibel zur GPL, d.h. man könne keine GPL-Anwendungen gegen diese Bibliotheken linken. Begründung: Die GPL verbiete das Hinzulinken von Bibliotheken, deren Lizenz zusätzliche Einschränkungen der Verbreitung enthält. Der Advertising Clause wird als solche Einschränkung gesehen.
Bloß: Wie baut man dann ein X-Programm auf einer proprietären Plattform? Wenn ich ein GPL-Programm gegen, sagen wir mal, die Sun OpenWindows Libraries linke, habe ich in deren Lizenz ganz sicher zusätzliche Einschränkungen -- und die sind sicherlich härter als ein bloßer Advertising Clause. Trotzdem wird so etwas praktiziert.
Wie passt das zusammen? Habe ich da jetzt was falsch verstanden oder was?
Ich meine, Software mit Four Clause BSD-Lizenz gibt es schon ewig und wird es auch weiter geben. Das ist doch nichts, weswegen man sich aufregen müsste.
--Benny.
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