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Bundesrat gegen Meldepflicht von Überwachungssoftware
Veröffentlicht durch xilef am Donnerstag 26. Februar, 11:51
Aus der nicht-melden-was-eh-verboten-ist Abteilung
Datenschutz Der Schweizer Bundesrat hat sich in einer Antwort auf ein Postulat gegen eine gesetzliche Meldepflicht von Überwachungssoftware am Arbeitsplatz ausgesprochen. Als Begründung gibt er an, dass die Überwachung des Personals oder des Verhaltens ohnehin schon verboten sei. Dies berichtet ein Artikel bei newsBYTE.

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    Schutz? (Score:1)
    Von mr.survearchive (forrudi_van@tiscali.ch) am Thursday 26. February, 12:03 MEW (#1)
    (User #1149 Info) http://www.survearchive.ch
    "Die Antwort auf ein Postulat enthält als Begründung die Aussage, die Arbeitnehmenden in der Schweiz seien gegen Missbräuche ausreichend geschützt. Jegliche Ueberwachung des Personales oder des Verhaltens ist verboten,..."
    Gesetzesseite ist eines, aber wieviele Beschwerden von Arbeitnehmern werden wirklich ernst genommen (u.a auch wegen mobbing...)?
    Und wenn ein Ch. von und zu Blocher weniger Polizei und mehr Militär-Einsätze fordert, dann ist ja sowieso Verfassung und Gesetz unterwandert.

    Neue und altbekannte Namen hier.
    Re: Schutz? (Score:1)
    Von mr.survearchive (forrudi_van@tiscali.ch) am Sunday 18. April, 21:20 MEW (#4)
    (User #1149 Info) http://www.survearchive.ch
    Ha, wikipedia: "mobbing, Schikane".

    Neue und altbekannte Namen hier.
    Thema (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 26. February, 12:32 MEW (#2)
    Solte der Artikel nicht etwa beim Thema Gesetz stehen?, vielleicht sogar gleich bei braindump...
    Scheint plausibel (Score:1)
    Von Pseudonymer Teigring (pseudonymer_teigring bei goblin-embassy.net) am Thursday 26. February, 13:37 MEW (#3)
    (User #1083 Info) http://www.goblin-embassy.net/
    Ich habe mich beim lesen des Titels eigentlich grad gefragt "ist das nicht sowieso verboten?"

    Also es ist ja Unsinn, Meldepflicht für etwas einzuführen, dass sowieso verboten ist. Könnte dazu führen, dass es von den Arbeitgebern doch noch als legitim angesehen wird.

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