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"Die Antwort auf ein Postulat enthält als Begründung die Aussage, die Arbeitnehmenden in der Schweiz seien gegen Missbräuche ausreichend geschützt. Jegliche Ueberwachung des Personales oder des Verhaltens ist verboten,..."
Gesetzesseite ist eines, aber wieviele Beschwerden von Arbeitnehmern werden wirklich ernst genommen (u.a auch wegen mobbing...)?
Und wenn ein Ch. von und zu Blocher weniger Polizei und mehr Militär-Einsätze fordert, dann ist ja sowieso Verfassung und Gesetz unterwandert.
Neue und altbekannte Namen hier.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 26. February, 12:32 MEW (#2)
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Ich habe mich beim lesen des Titels eigentlich grad gefragt "ist das nicht sowieso verboten?"
Also es ist ja Unsinn, Meldepflicht für etwas einzuführen, dass sowieso verboten ist. Könnte dazu führen, dass es von den Arbeitgebern doch noch als legitim angesehen wird.
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