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Von termcap
(termcap---AT---linuxmail----dot----organisation)
am Wednesday 25. February, 19:34 MEW (#1)
(User #1481 Info)
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ich weiss jetzt nicht welches Feature gemeint ist... gibts das bei GNOME? klar was workspaces sind weiss ich. ähnlich wie Macs exposé? sonst fällt mir immer wieder der Spruch eines Symlink leser ein "Keine Angst for M$ Software, ungeladen ist es ungefährlich"
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Nene, Flameware ist das doch nicht, sei nicht so streng mit dir capy. Du tust ja nur deine Meinung kund. Ich gebe dir sogar recht, KDE dürfte für kleine Kinder m.E. die geeigneteste Desktopumgebung sein (Gute Bedienbarkeit, alle notwendigen Tools an ihrem Platz, Kleinkinder die von Windows migrieren dürften sich erst recht gut zurecht finden). Ein nicht unwichtiger Punkt, wenn man bedenkt, dass auch die ganz kleinen immer mehr vor den Bildschirm drängen. Gruss von einem junggebliebenen KDE-Nutzer.
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Du bist fuer mich unter aller Sau.
Da sind auf der einen Seite die Leute die Linux "verachten" und als Benutzerunfreundlich verpoehnen, auf der anderen Seite die KDE-Entwickler die ihren Job wirklich gut machen. Sie bauen einen Kleister fuer ein extrem flexibles System. Und obwohl der Kleister hin und wieder nicht richtig haelt, ist das Produkt beeindruckend.
KDE hat nichts mit unelitaer zu tun. Ich selbst arbeite mit vielen (>150) und grossen (E10K) Sun-Domains. Dort habe ich auch kein "KDE" oder CDE oder sonstige grafische Oberflaeche die ich benutze. Mir reicht ein Shell Login. Jedoch macht mir die Administration mittels einer KDE-Workstation die Arbeit um einiges leichter. Auch wenn ich dies mit einem Blackbox/Fluxbox (.. whatever, gibt ja genug Auswahl) erledigen _koennte_, KDE macht einfach gute Software und daran laesst sich nicht viel ruetteln. Wenn du genug Zeit hast deine "elitaere" Maschine zu administrieren, dann faellst du wohl unter die Rubrik "Student" (also ein typisches Windows-Troll-Angriffsziel). Damit will ich dich nicht plonken, nur dich darauf hinweisen, dass du dich mit solchen Statements nicht wirklich schlau dastehen laesst.
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Wer gegen ein Minimum
Aluminium immun ist, besitzt
Aluminiumminimumimmunität
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Damit ihr mich nicht falsch versteht, hab mich ein wenig ungluecklich ausgedrueckt: Termcap's Einstellung ist fuer mich unter aller Sau.
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die wollen wirklich patentieren, was fuer viele Systeme bereits Standard oder wenigstens moeglich ist:
- pager
- sticky windows
- holen von Fenstern von anderen Desktops durch klicken auf Preview im Pager
- Animation beim Uebergang von einem zum naechsten Desktop
- Tastaturkuerzel um den Desktop zu wechseln
Einigermassen neu scheinen mir diese Sachen zu sein, aber vielleicht kennt ja jemand eine bereits vorhandene Implementation:
- eine Fullscreen-Preview aller Desktops gekachelt (tiled) und verkleinert als "Thumbnails".
- Die Darstellung der virt. Desktops als "Thumbnails", jedes Thumbnail ist das verkleinerte Hintergrundbild mit daruebergelegten Schatten fuer die geoeffneten Fenster (wow, cooool)
- Drag'n'drop im Pager, zum verschieben von Fenstern auf einen andern Desktop
Dieser Satz kommt etwa zehn mal vor:
"Computer-readable medium having computer-executable instructions of performing a method for sharing applications across multiple virtual desktops in a graphical user interface being presented on a display of a computer system, the method comprising:"
argh, yadda yadda
Es scheint als wuerde sich alles um den Preview-Knopf drehen, der "am besten in der Taskbar platziert wird". Knoepfe zum direkten springen zu verschiedenen Desktops werden auch erwaehnt, aber die Fullscreen-Preview mit Thumbnails scheint das (magere) Fleisch am Knochen zu sein.
Sollen sie doch das Patent haben, ich wills nicht.
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 25. February, 21:53 MEW (#10)
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Einigermassen neu scheinen mir diese Sachen zu sein, aber vielleicht kennt ja jemand eine bereits vorhandene Implementation:
...
Abgesehen vom Fullscreen-Preview (FP) hat dies schon vor Jahren der Pager von Enlightenment (und später kpager) implementiert. Und die FP Funktion kann man als Abfall vom Pager betrachten.
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olvm und fvwm haben beide die wichtigsten oben aufgezaehlten Features schon lange (die Animation vielleicht nicht...)
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Ich bin ja nicht juristisch gebildet, daher die Frage: Muss Microsoft das Feature selbst erfunden haben um es patentieren zu können oder können die frisch von der Leber wegpatentieren was andere Leute ausgetüftelt haben, solange sie nur die ersten sind? Letztlich ist ja das sicher nicht nur eine Patentfrage sondern eine Urheberrechtsfrage und das Urheberrecht am Desktop-Pager haben die wohl kaum. Aber eben, ist bekanntlich eine komplizierte Geschichte. Zufälligerweise ein Jurist im Forum? *duck*
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 25. February, 21:35 MEW (#8)
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Das kommt drauf an. In den meisten Staaten ist es so, dass nur das patentiert werden kann, was zum Zeitpunkt der Patentanmeldung noch nicht bekannt und gemäss dem Stand der Technik "nicht naheliegend" ist, d.h. dass nicht jede Fachperson ohne weiteres darauf kommt (die Vorstellung, was die imaginäre Fachperson alles kann, schwankt natürlich in grossen Bandbreiten). Dabei spielt es keine Rolle, ob irgendein Tüftler das ganze schon erfunden, es aber nicht bekannt gemacht hat, denn das, was nicht öffentlich bekannt ist, zählt nicht zum Stand der Technik.
In den USA ist die Regelung etwas anders. Da ist der Zeitpunkt der Erfindung massgebend. Wenn jemand nachweisen kann, dass er schon vor der Patentanmeldung eines anderen dasselbe bereits erfunden hat, steht ihm das Patent zu.
Viele stellen sich zu Unrecht unter einer patentierten Erfindung einen gewaltigen Schritt für die Wissenschaft vor und reagieren dementsprechend, wenn in irgendeinem Newsticker wieder mal steht, welche Kleinigkeit von jemandem patentiert worden ist. Heutzutage betreffen mehr als 99% der Patente sogenannte Verbesserungserfindungen, d.h. kleine Details, wie man etwas effizienter, schneller, weniger fehleranfällig oder sonstwie besser machen kann.
Das Urheberrecht funktioniert anders. Im Unterschied zum Patentrecht ist nicht die Erfindung an sich geschützt, sondern bloss eine Ausführung davon. Wenn ein anderer eine eigene Implementation herstellt, hat der Erfinder gemäss Urheberrecht keinerlei Ansprüche (aber vielleicht gemäss Patentrecht, wenn die Erfindung patentiert ist).
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Danke für die detaillierten Infos...
Für mich klingt das nach Grund zur Beruhigung. So sollte es für Microsoft ja nicht möglich sein, die angesprochenen Features patentieren zu können, da sie sie schlicht nicht erfunden haben.
In der Praxis kann die ganze Sache vermutlich dennoch schiefgehen :-(
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 25. February, 22:03 MEW (#11)
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Sie müssen die Sache auch nicht komplett neu erfunden haben. Damit etwas als Erfindung gilt, genügt es, wenn bereits bekannte Elemente in einer neuen, "nicht naheliegenden" Kombination verwendet werden. Wenn es "Thumbnails" und "Minidesktops" (das, was viele Windowmanager unter Unix haben) schon gibt, ist ein Programm, das Thumbnails der anderen Desktops als Minidektop anzeigt eine neue Kombination, die vielleicht bei einem Patentamt als "nicht naheliegend" durchgeht.
Grundsätzlich ist es nicht schwer, neue Sachen zu "erfinden", die patentfähig wären. Angeblich soll es schon Firmen geben, die mit Computern automatisiert bekannte Erfindungen zusammenkombinieren und so mögliche neue Erfindungen erzeugen wollen (Japan ist auf diesem Gebiet der "künstlichen Intelligenz" scheinbar führend). In der Regel ist es aber so, dass die Kosten zum Erwerb eines Patents viel höher sind als der zu erwartende Nutzen, so dass dann doch nicht ganz alles patentiert wird. Für eine Firma wie MS, die ihre Programme zig-millionenfach verkauft, lohnt sich halt schon jedes Detail als Stein im Weg der Konkurrenz.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 26. February, 01:12 MEW (#14)
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/Zitat
vielleicht bei einem Patentamt als "nicht naheliegend" durchgeht... /Zitat Ende
Ist eine interessante Aussage. Ich kann mich an den Rechtskunde-Unterricht erinnern, und weiss daher, dass das Patentamt (in der Schweiz) keine inhaltliche Kontrolle eines neuen Patents durchführen muss.
Falls jemand mit dem Patent unzufrieden ist, so muss es nach der Erteilung bei einem Gericht eingeklagt werden. Gewinnt die Klägerin, so wird das Patent als nichtig erklärt (in anderen Worten: ist nicht mehr gültig).
So wie ich das mitbekommen habe, gilt eine reine Kombination bestehender Elemente bei der schweizerischen Rechtssprechung nicht als neuwertige Erfindung, sondern wird als naheliegend eingestuft.
PS: Ich bin kein Jurist, verstehe aber spätenstens bei solchen Diskussionen, wieso man heutzutage im Informatik-Studium mit den Themen "Urheberrecht" und "Patentrecht" konfrontiert wird.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 26. February, 07:58 MEW (#16)
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Die reine Kombination bestehender Elemente kann durchaus eine Erfindung sein. Wichtig ist, dass die Kombination sich nicht "in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik" ergibt. Der Patentschutz erstreckt sich dann aber nur auf die Kombination und nicht auf die einzelnen Teilelemente (bzw. nur auf die, die ebenfalls neu sind).
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