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Ich sähe ja keinen Grund, den Kerl zu schonen und das Geld liesse sich z.B. in die Linux-Entwicklung stecken - oder in einen Fonds zur Unterstützung von SCO-Klage-Opfern.
Grüsse vom Knochen
PS: Hurd fertig zu entwickeln wäre natürlich auch eine Idee... aber reicht die Kohle dazu aus? :->
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ja, jetzt moecht ich nur noch wissen, ob man hier in .ch fuer das freisetzen von Wuermern bestraft wird. Sonst ist der Fall klar: Ich war's! Ich war's! (haette naemlich Verwendung fuer das Geld, Hurd wuerde auch was abkriegen :)
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Ja ist es.
Strafgesetzbuch. Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis).
Hier. Schau.
Wobei "gegen seinen Zugriff besonders gesichertes" wohl so interpretiert wird, dass Du verloren hast wenn Du einen Bug ausnutzt.
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"Mit dem Lizenzvertrag hat der Benutzer dieser Praxis bereits zugestimmt. :-("
Ist zwar off-topic aber... gilt das auch für alte Windows-Lizenzen wie Win98 o.ä., wo zum Zeitpunkt des Kaufs nichts derartiges im Vertrag stand? Ich habe schon gehört, diese nachträglich eingeblendeten Zusatz-Lizenzverträge seien in der Schweiz ungültig; mindestens insofern als dass Microsoft das Recht, auf diesen Rechner zuzugreifen, nicht erzwingen kann, wenn z.B. eine Firewall den Zugang abklemmt.
Grüsse vom Knochen
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Auch auf meinem Win98SE wollte Microsoft beim Installieren von Security-Patches erweiterte Rechte, um alle Netzwerkkomponenten und damit verwandten Dienste automatisch und ohne Rückfrage verändern zu können.
Grüsse vom Knochen
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Mit dem Freisetzen von Viren verstoesst man normalerweise auch gegen die AGBs der ISPs.
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Danke fuer die Info, war wohl nix.
Jetzt aber nur so zum spitzfindig sein:
Wenn ich den Worm.SCO.A geschrieben haette, und mit detaillerter Beschreibung seiner Funktion an ein paar 10k Leute geschickt haette.... dann waere doch sicher mindestens ein Windows-User so bloed, das Ding trotzdem zu oeffnen.
Das waere dann weder unbefugtes Eindringen, noch Datenschaedigung, ich bin doch nicht fuer die Taten anderer verantwortlich, oder? :))
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