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SCO auf Kopfgeldjagd!
Veröffentlicht durch Ventilator am Mittwoch 28. Januar, 04:20
Aus der tot-oder-lebendig Abteilung
SCO Mankiw schreibt "Wie ja schon bekannt ist, versucht der neue My.Doom Wurm eine DDoS-Attacke auf SCO zu starten. SCO mag dies natürlich nicht und offeriert ein Kopfgeld von bis zu 250'000 $ für Hinweise, die zur Ergreifung des Autors führen. Hier gibt's die Pressemitteilung."

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  • Pressemitteilung
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    Verwendungen für das Geld (Score:2)
    Von bones am Wednesday 28. January, 09:48 MET (#1)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Ich sähe ja keinen Grund, den Kerl zu schonen und das Geld liesse sich z.B. in die Linux-Entwicklung stecken - oder in einen Fonds zur Unterstützung von SCO-Klage-Opfern.

    Grüsse vom Knochen

    PS: Hurd fertig zu entwickeln wäre natürlich auch eine Idee... aber reicht die Kohle dazu aus? :->
    Re: Verwendungen für das Geld (Score:2, Lustig)
    Von boomi (symlinkleser@number.ch) am Wednesday 28. January, 09:57 MET (#2)
    (User #1126 Info) http://www.number.ch
    ja, jetzt moecht ich nur noch wissen, ob man hier in .ch fuer das freisetzen von Wuermern bestraft wird. Sonst ist der Fall klar: Ich war's! Ich war's! (haette naemlich Verwendung fuer das Geld, Hurd wuerde auch was abkriegen :)
    Re: Verwendungen für das Geld (Score:2, Informativ)
    Von Pseudonymer Teigring (pseudonymer_teigring bei goblin-embassy.net) am Wednesday 28. January, 11:54 MET (#3)
    (User #1083 Info) http://www.goblin-embassy.net/
    Ja ist es.

    Strafgesetzbuch. Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis).

    Hier. Schau.

    Wobei "gegen seinen Zugriff besonders gesichertes" wohl so interpretiert wird, dass Du verloren hast wenn Du einen Bug ausnutzt.
    Re: Verwendungen für das Geld (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 28. January, 13:50 MET (#4)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Nope. Der lange Arm des Gesetzes schnappt schon früher zu: In dem Moment, wo etwas ohne Einwilligung auf dem Computer geändert wird, ist dies eine Datenbeschädigung (Art. 144). Dort steht der Teilsatz "gegen seinen Zugriff besonders gesichertes" nicht, d.h. es ist in jedem Fall strafbar.

    Und bevor jemand mit "aber Microsoft fragt mich ja künftig auch nicht mehr um meine Einwilligung": So dumm sind die natürlich nicht. ;-) Mit dem Lizenzvertrag hat der Benutzer dieser Praxis bereits zugestimmt. :-(


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: Verwendungen für das Geld (Score:2)
    Von bones am Wednesday 28. January, 15:54 MET (#5)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    "Mit dem Lizenzvertrag hat der Benutzer dieser Praxis bereits zugestimmt. :-("

    Ist zwar off-topic aber... gilt das auch für alte Windows-Lizenzen wie Win98 o.ä., wo zum Zeitpunkt des Kaufs nichts derartiges im Vertrag stand? Ich habe schon gehört, diese nachträglich eingeblendeten Zusatz-Lizenzverträge seien in der Schweiz ungültig; mindestens insofern als dass Microsoft das Recht, auf diesen Rechner zuzugreifen, nicht erzwingen kann, wenn z.B. eine Firewall den Zugang abklemmt.

    Grüsse vom Knochen
    Re: Verwendungen für das Geld (Score:1)
    Von duke am Wednesday 28. January, 15:58 MET (#6)
    (User #490 Info)
    hmmm.... viren mit lizenzbestimmungen ?

    wäre eine interessante möglichkeit....

    Re: Verwendungen für das Geld (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 29. January, 10:43 MET (#9)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Da bin ich jetzt nicht sicher. Die ganze Sache mit den unterschriftslosen Lizenzen ist juristisch sowieso ein Murks. Vermutlich wird man den bestehenden Nutzern alter Systeme solche Zusatzbedingungen nicht aufdoktrinieren können. Aber die sind von der geänderten Praxis AFAIK auch nicht betroffen.


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: Verwendungen für das Geld (Score:2)
    Von bones am Thursday 29. January, 13:46 MET (#11)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Auch auf meinem Win98SE wollte Microsoft beim Installieren von Security-Patches erweiterte Rechte, um alle Netzwerkkomponenten und damit verwandten Dienste automatisch und ohne Rückfrage verändern zu können.

    Grüsse vom Knochen
    Re: Verwendungen für das Geld (Score:1)
    Von greybeard am Wednesday 28. January, 21:45 MET (#8)
    (User #412 Info)
    Mit dem Freisetzen von Viren verstoesst man normalerweise auch gegen die AGBs der ISPs.
    Re: Verwendungen für das Geld (Score:1)
    Von boomi (symlinkleser@number.ch) am Wednesday 28. January, 16:29 MET (#7)
    (User #1126 Info) http://www.number.ch
    Danke fuer die Info, war wohl nix.

    Jetzt aber nur so zum spitzfindig sein:
    Wenn ich den Worm.SCO.A geschrieben haette, und mit detaillerter Beschreibung seiner Funktion an ein paar 10k Leute geschickt haette.... dann waere doch sicher mindestens ein Windows-User so bloed, das Ding trotzdem zu oeffnen.
    Das waere dann weder unbefugtes Eindringen, noch Datenschaedigung, ich bin doch nicht fuer die Taten anderer verantwortlich, oder? :))
    Re: Verwendungen für das Geld (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 29. January, 10:46 MET (#10)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Wieder falsch. Die Gesetze hierzulande sind ganz schön streng. Es reicht, wenn du eine Virenbauanleitung so verteilst, dass du damit rechnen musst, dass jemand das Ding auch einsetzt.

    So. Um das Ritual zu verfollständigen müsste jetzt Seegrass über besagten Gesetzesartikel schimpfen. ;-)


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

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