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Elektronisch signierte Rechnungen in Österreich
Veröffentlicht durch XTaran am Mittwoch 21. Januar, 21:42
Aus der PGP-vs-S/MIME Abteilung
Gesetze Daniel K. Gebhart schreibt "Ab sofort sind laut WKÖ" (Wirtschaftskammer Österreich) "signierte, elektronische Rechnungslegungen rechtgültig und sollten dabei helfen, Papier zu sparen. Ausserdem sollte dieser Prozess Vorteile für den Unternehmer als auch für den Empfänger garantieren." Auch vorher waren schon elektronisch signierte Rechnungen rechtsgültig. Allerdings nur, wenn sie von einer Person signiert wurden und nicht von einer Firma.

Die entsprechenden Gesetze wurden nun dahingehend geändert, sodaß jetzt auch der Massenversand von elektronisch signierten Rechnungen möglich ist. Allerdings wird aus dem verlinkten Artikel nicht klar, auf welche Weise bzw. mit welchem System oder Standard die Rechnungen dazu signiert werden müssen. Die Signatur-FAQ der österreichischen Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen erklärt dazu:

[...] Für die Signatur selbst benötigen Sie bloß eine geeignete Software, die beispielsweise schon in viele Mailprogramme integriert ist. Zum wichtigsten Standard für elektronisch signierte E-Mails entwickelt sich S/MIME. Ein weiterer de-facto-Standard im Internet sind die Datenformate der Software Pretty Good Privacy (PGP). [...]

Etwas konkreter und insbesondere detailierter wird dann Anhang 2 ("Technische Verfahren und Formate") der österr. Signaturverordnung (SigV). Diese unterliegt übrigens genauso wie die dt. Signaturverordnung der europäische Richtlinie 1999/93/EG für elektronische Signaturen. (1999/93/EG als PDF)

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    Gueltigkeitsdauer einer Signatur? (Score:1, Interessant)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 22. January, 10:08 MET (#1)
    Ich erinnere mich dunkel an einen Artikel in der c't zur Gueltigkeit von elektronischen Signaturen bei Gerichtsverfahren. Da stand etwas von Problemen mit der Gueltigkeitsdauer einer Signatur. Ein Zertifikat wuerde nach 5(?) Jahren verfallen und damit muesste dann alles damit signierte, was weiterhin gueltig sein soll, neu signiert werden.

    Solange Rechnungen schnell bezahlt und nie angefochten oder von der Steuer geprueft werden, ist das ja egal, aber wenn doch?

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