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Zweite Runde des (norwegischen) DeCSS-Prozess beendet
Veröffentlicht durch Raffzahn am Montag 29. Dezember, 16:19
Aus der will-aba-recht-haben Abteilung
Gesetze P2501 schreibt "Beinahe wäre es mir entgangen, aber der Tages-Anzeiger (Printausgabe) hat mich noch drauf hingewiesen: Am 22. Dezember ist das eigentlich erst für Januar erwartete Urteil des norwegischen Berufungsgerichts zum Fall DeCSS gefallen. Der Freispruch der Vorinstanz wurde bestätigt" Heise dazu

P2501 weiter: "Die MPAA sei enttäuscht über das Urteil, und überlege sich, das Verfahren an das hohe Gericht weiter zu ziehen. Andernfalls hoffe sie darauf, dass die neuen WIPO-Richtlinien raschmöglichst umgesetzt werden, um "diese scheinbare Gesetzeslücke zu stopfen". Im Vorfeld des Prozesses wurden allerdings verschiedentlich Zweifel geäussert, ob Jon Johansen nach den neuen Gesetzen haftbar gemacht werden könnte. Dazu müsste ihm (so wie man die Gesetze dort erwartet) nachgewiesen werden, dass er DeCSS vorsätzlich in erster Linie zum Erstellen von Kopien entworfen hat, und nicht nur zum blossen Betrachten von DVDs, wie er behauptet.

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    Beweislast... (Score:2)
    Von bones am Monday 29. December, 17:59 MET (#1)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    "...ihm ... nachgewiesen werden..."

    Wenn ich es auch aus gewissen niederen Instinkten begrüsse, wenn die eine dieser xyAAs mal jemandem etwas nachweisen muss sehe ich doch auch das Problem, dass es oft extrem schwer sein dürfte, herauszufinden, aus welchen Beweggründen jemand ein Programm entwickelt hat.

    IMHO sind es Beweisprobleme dieser Art, die gewieften Gaunern ermöglichen, jeden Prozess ins Unendliche zu verschleppen, astronomische Kosten zu verursachen und gleichzeitig die Schäfchen ins Trockene zu holen. Wie man das allerdings anders lösen sollte weiss ich leider auch nicht.

    Grüsse vom Knochen
    Re: Beweislast... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 29. December, 20:01 MET (#2)
    Wie man das allerdings anders lösen sollte weiss ich leider auch nicht.

    In dem man nicht das Herstellen eines Werkzeuges illegal macht, sondern jene verfolgt, welche tatsächlich eine illegale Tätigkeit ausüben. Also nicht Küchenmesserhersteller sondern Küchenmessermassakrierer verfolgen.
    Re: Beweislast... (Score:1)
    Von Seegras am Tuesday 30. December, 01:00 MET (#3)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Ay. Wer den Besitz und die Herstellung von Küchenmessern strafbar macht gehört selber ins Gefängnis -- wegen Verschwörung gegen die Demokratie. Ganz offensichtlich kann man mit beliebigen instrumenten ein Verbrechen begehen, und das Verbieten von solchen Instrumenten hilft genau gar nichts zur Verhütung von Verbrechen. Was ein solches Verbot aber bewirkt sind diverse andere Dinge:
    • Entmündigung von Bürgern
    • Verhindert Forschung
    • Ermöglicht Monopole
    Ultimativ halte ich derartige Verbote für zutiefst undemokratisch, und jeder diesbezügliche Eingriff in die Freiheit der Bürger (Dürfen Bürger Massenvernichtungswaffen besitzen?) muss sehr genau überdacht werden, bevor er in einen "Gesellschaftsvertrag" aufgenommen wird.

    Wer oben bei der Auflistung genau aufgepasst hat, hat bemerkt dass die Liste für eine ganze Menge gilt, unter anderem für Drogen, Kopierschutzmechanismen, Kryptografie, Schliesstechnik...

    Und natürlich hat es einige ganz heikle darunter, wie zum Beispiel Massenvernichtungswaffen, Viren und Gentechnik, wo man wirklich sehr gut überlegen muss wie man was handhaben will. Wiegt der Vorteil dass vielleicht Gegenmittel zu Krankheiten gefunden werden den Nachteil auf dass jemand stattdessen Biologische Waffen entwickeln könnte?

    Nicht so einfach zu beantworten wie bei Drogen, Kopierschutz und Küchenmessern.
    --
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