"Gemäss dem Vorschlag soll die Verantwortung primär beim Content-Provider, also dem Webautor, liegen. Der Hosting-Provider soll nur zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn er den Content-Provider wissentlich deckt. Access-Provider hingegen sollen von jeder Verantwortung entbunden werden. Somit wären auch Seitensperrungen durch den Access-Provider nicht mehr möglich.
Der zweite Bericht schlägt vor, bei interkantonalen und internationalen Fällen dem Bund mehr Kompetenzen zuzuschanzen. Die Fälle verblieben aber weiterhin in der Jurisdirektion der Kantone.
Das EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) arbeitet nun entsprechende Gesetzesvorschläge aus. Diese werden 2004 in die Vernehmlassung geschickt. Allerdings ist noch nicht aller Tage Abend, denn das Parlament hat Gesetzesvorschläge auch schon stark verändert, bevor sie verabschiedet wurden."
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