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Berichte zur Verantwortlichkeit für Web-Inhalte
Veröffentlicht durch XTaran am Freitag 28. November, 05:13
Aus der Sinnvolle-Ideen Abteilung
Gesetze P2501 schreibt "Gemäss einer EJPD-Medienmitteilung hat der Bundesrat zwei Berichte zur Internetkriminalität abgenommen. Der erste Bericht schlägt einen zusätzlichen Paragraphen im Strafgesetzbuch vor, um die Verantwortlichkeit der Provider an illegalen Inhalten klar zu regeln."

"Gemäss dem Vorschlag soll die Verantwortung primär beim Content-Provider, also dem Webautor, liegen. Der Hosting-Provider soll nur zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn er den Content-Provider wissentlich deckt. Access-Provider hingegen sollen von jeder Verantwortung entbunden werden. Somit wären auch Seitensperrungen durch den Access-Provider nicht mehr möglich.

Der zweite Bericht schlägt vor, bei interkantonalen und internationalen Fällen dem Bund mehr Kompetenzen zuzuschanzen. Die Fälle verblieben aber weiterhin in der Jurisdirektion der Kantone.

Das EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) arbeitet nun entsprechende Gesetzesvorschläge aus. Diese werden 2004 in die Vernehmlassung geschickt. Allerdings ist noch nicht aller Tage Abend, denn das Parlament hat Gesetzesvorschläge auch schon stark verändert, bevor sie verabschiedet wurden."

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  • P2501
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  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    gut! (Score:1)
    Von Allo am Friday 28. November, 07:59 MET (#1)
    (User #1379 Info)
    Gute Sache
    EJPD (Score:3, Lustig)
    Von maol (maol@symlink.ch) am Friday 28. November, 08:34 MET (#2)
    (User #1 Info) http://maol.ch/
    Enterprise Java Police Department ;-)

    --
    CRUX: LfS für faule Profis.

    Na endlich (Score:2, Tiefsinnig)
    Von ia97lies am Friday 28. November, 08:42 MET (#3)
    (User #890 Info)
    Ja so wäre das eine gute Sache.

    Weil, den Hosting Provider verantwortlich für das zu machen was die einzelen Webauthoren mit ihrem Webplatz machen, ist ja ungefähr so wie einen Hausbesitzer verantwortlich für das kriminelle Handlen seiner Mieter in ihren gemieteten vier Wänden zu machen - Natürlich darf der Hausbesitzer seine Mieter bei kriminellen Handlungen nicht decken ...

    Beim Access-Provider ist das dann wohl mit dem Strassenbesitzer zu vergleichen, ein Auto zu schnell und der Strassenbesitzer wird mitverantwortlich gemacht oder was?

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