Passt auch wunderbar zum Entwurf zum TKG vom Donnerstag, das zusätzliche Druckmittel zur 'unverzüglichen Auskunft' bereithält. Genau das Richtige um auch eigentlich unrechtmäßige Auskunftswünsche erstmal durchzupeitschen - und wenn die Daten erstmal da sind kann man sich ja gerne Entschuldigen und sie trotzdem verwenden.
Und nicht nur die Staatsanwaltschaft darf, nein auch alles vom BND über Arbeitsämter, Ordnungsämter und natürlich auch die Kirchensteuerabteilung des Finanzamts (Was, Sie haben Leistungen der Telephonseelsorge erschlichen?) bis zu Privatfirmen dürfen ...
Und natürlich sollen die Herren auch die Möglichkeit von wit gefassten Suchanfragen haben, möglichst einfach und Ad Hoc. Und das schöne ist, daß die Details dann einfach per Verordnung geregelt werden. Schnell mal rausfinden wen jemand angerufen hat welcher von der eigentlich überwachten Person angerufen wurde? Kein Problem, alles nur eine Frage des richtigen Abfragekommandos - rupzuck ist ein Beziehungsbaum ausgespuckt. Das dann noch graphisch fär Laien und OiOS aufzubereiten ist eine Aufgabe fuer einen Erstemester.
Rechtsstaat? Wen kümmert das noch, Der Bürger ist ja schliesslich schon durch seine Existenz ein Problemfall und muß transparent gemacht werden.
Schoenes Wochenende allerseits
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