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JAP gewinnt Rechtsstreit gegen BKA |
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Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 18. September, 10:42
Aus der Richter-mit-Ahnung Abteilung
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Wie Heise berichtet, hat der Anonymisierungsdienst AN.ON den Rechtsstreit mit dem BKA gewonnen. Es hätte "keine Rechtsgrundlagen" für die vom BKA per richterlichen Beschluß erwirkte Protokollierungsfunktion gegeben. Eine Massenüberwachung aller Nutzer sei rechtlich ausgeschlossen, da der Dienst weder protokolliert noch zsur Abrechnung speichert, da er kostenlos ist. Und der §100, auf den sich der richterliche Beschluß stützte, würde nur für sowieso vom Dienstanbieter erhobene Daten gelten. Selbst die Überwachung einzelner Nutzer sei nur in schweren Fällen wie Mord oder Entführung zulässig. Ob nun Kinderpornographie darunter fällt, ist eine andere Diskussion.
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Das einzige was jetzt bleibt, ist der Image-Schaden für das JAP-Projekt, auch wenn Vorfälle dieser Art vorerst gebannt scheinen und das JAP-Team anscheinend solchen Protokollierungsansinnen auch einen technischen Riegel vorschieben will...
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