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Von Anonymer Feigling am Saturday 06. September, 18:56 MES (#1)
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Sowas sollte man sich nämlich fragen, bevor man danach ruft. Weil dann geht nämlich wieder das Theater mit dem Datenschutz los...
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Auch in der Schweiz gibt es ein Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz, URG, 231.1)
Dies ist voll kompatibel mit dem internationalen Recht gemaess der Berner (jaaa!) Konvention, und besagt u.a. in Art. 10, Verwendung des Werks das:
Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und
wie das Werk verwendet wird.
Dazu gehoert auch (Absatz 2b):
Werkexemplare anzubieten, zu veräussern oder sonstwie zu verbreiten;
Kann einer erklaeren, welche Rechtsgrundlage da nicht vorhanden sein soll, um jede nicht genehmigte P2P Verbreitung illegal erklaeren zu lassen?
Mir scheint da hat ein Journalist mal wieder nicht recherchiert. Und nur irgendwelchem seine Propaganda Aussage wiedergeben. --
hardware runs the world, software controls the hardware,
code generates the software, have you coded today
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Von Anonymer Feigling am Sunday 07. September, 16:27 MES (#4)
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rotfl. ja, das problem ist nicht das urheberrecht, sondern die überwachung von fernmeldeanschlüssen. da hätte der kommentator vielleicht erst mal besser recherchieren (oder auch nur schon lesen) müssen, bevor er das maul zu weit aufreisst.
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Von Anonymer Feigling am Sunday 07. September, 22:29 MES (#5)
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Trotzdem waers angemessen, den Ton zu wahren. Der 'Kommentator' hat das fertiggebracht, andere nicht...
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Von Anonymer Feigling am Monday 08. September, 09:25 MES (#6)
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Ich bitte dich...
>Mir scheint da hat ein Journalist mal wieder nicht recherchiert. Und nur irgendwelchem seine Propaganda Aussage wiedergeben. Wer den Artikel nicht mal ganz gelesen hat, sollte den nicht-recherchiert Vorwurf wirklich nicht auspacken.
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Nein, die Strafverfolgung bleibt gewährleistet. Aber zuerst muss ein Verfahren eröffnet werden, und ein Richter muss eine Verfügung erlassen dass der ISP die Kundendaten des Betreffenden herausgibt. Und das ist auch richtig so; alles andere wäre einem Rechtsstaat unwürdig.
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"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
-- Lao Tse
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Von Anonymer Feigling am Monday 08. September, 11:47 MES (#8)
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Kundendaten schon, aber es kann keine Bewilligung zum Abhören des Anschlusses erteilt werden, was einem Rechtsstaat auch gut ansteht (Verhältnismässigkeit). Und die Verbindungsdaten sagen nun ja wirklich nicht viel über allfällige Urheberrechtsverstösse aus.
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Von Anonymer Feigling am Monday 08. September, 16:17 MES (#9)
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Das Downloaden zum Eigengebrauch ist hier ja eh legal. Nur das Bereitstellen zum (öffentlichen) Download ist verboten. Also bei euren P2P-Clients immer schön das "don't share any files"-Kästchen ankreuzen.
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