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Schweiz, Traumland der P2P-Benutzer?
Veröffentlicht durch Momo_102 am Samstag 06. September, 18:32
Aus der share-i-share-i-baby Abteilung
Internet Nach einem Artikel von InfoWeek ist die Rechtsgrundlage zum Thema Filesharing von urheberrechlich geschütztem Material nichz existent. Aus diesem Grund haben auch Rechtsbegehren aus dem Ausland keinen Sinn. Da musste erst ne Gesetzesänderung her.

USA stellt Swiss Frist für Passdaten | Druckausgabe | Linux Waschmittel, gar nicht einfach zu kriegen  >

 

 
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    Wollen wir das überhaupt? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Saturday 06. September, 18:56 MES (#1)
    Sowas sollte man sich nämlich fragen, bevor man danach ruft. Weil dann geht nämlich wieder das Theater mit dem Datenschutz los...
    Was fuer fehlende Rechtsgrundlage? (Score:2, Interessant)
    Von dino (neil@franklin.ch.remove) am Saturday 06. September, 19:51 MES (#2)
    (User #32 Info) http://neil.franklin.ch/
    Auch in der Schweiz gibt es ein Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz, URG, 231.1)

    Dies ist voll kompatibel mit dem internationalen Recht gemaess der Berner (jaaa!) Konvention, und besagt u.a. in Art. 10, Verwendung des Werks das:

    Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird.

    Dazu gehoert auch (Absatz 2b):

    Werkexemplare anzubieten, zu veräussern oder sonstwie zu verbreiten;

    Kann einer erklaeren, welche Rechtsgrundlage da nicht vorhanden sein soll, um jede nicht genehmigte P2P Verbreitung illegal erklaeren zu lassen?

    Mir scheint da hat ein Journalist mal wieder nicht recherchiert. Und nur irgendwelchem seine Propaganda Aussage wiedergeben.
    --
    hardware runs the world, software controls the hardware,
    code generates the software, have you coded today

    Re:Was fuer fehlende Rechtsgrundlage? (Score:1, Informativ)
    Von Anonymer Feigling am Saturday 06. September, 21:44 MES (#3)
    Ja die Gesetze haben wir. Aber im BÜPF Artikel 13 Absatz 1 steht das das nur bei Überwachung des Fernmeldeverkehr nur für die in Artikel 3 Absätze 2 oder 3 (ohne Absatz 1) aufgelisteten Strafbestände zulässig sind, dort steht aber nichts vom Urheberrecht (der passende Artikel wäre URG Artikel 69).

    Folge: Urheberrechtsverletzungen sind (auch im Internet) Strafbar. Aber die ISPs dürfen Kundendaten nur auf verlangen der zuständigen Behörden weitergeben, und diesen Behörden sind wegen BÜPF Artikel 13 Absatz 1 die Hände gebunden. Falls ein ISP ohne Anordung der zuständigen Behörden die Daten weiter gibt, begeht er eine strafbare Handlung. So wird die Strafverfolgung faktisch verunmöglicht.

    Re:Was fuer fehlende Rechtsgrundlage? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 07. September, 16:27 MES (#4)
    rotfl. ja, das problem ist nicht das urheberrecht, sondern die überwachung von fernmeldeanschlüssen. da hätte der kommentator vielleicht erst mal besser recherchieren (oder auch nur schon lesen) müssen, bevor er das maul zu weit aufreisst.
    Re:Was fuer fehlende Rechtsgrundlage? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 07. September, 22:29 MES (#5)
    Trotzdem waers angemessen, den Ton zu wahren. Der 'Kommentator' hat das fertiggebracht, andere nicht...
    Re:Was fuer fehlende Rechtsgrundlage? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 08. September, 09:25 MES (#6)
    Ich bitte dich... >Mir scheint da hat ein Journalist mal wieder nicht recherchiert. Und nur irgendwelchem seine Propaganda Aussage wiedergeben. Wer den Artikel nicht mal ganz gelesen hat, sollte den nicht-recherchiert Vorwurf wirklich nicht auspacken.
    Re:Was fuer fehlende Rechtsgrundlage? (Score:1)
    Von Seegras am Monday 08. September, 10:43 MES (#7)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Nein, die Strafverfolgung bleibt gewährleistet. Aber zuerst muss ein Verfahren eröffnet werden, und ein Richter muss eine Verfügung erlassen dass der ISP die Kundendaten des Betreffenden herausgibt. Und das ist auch richtig so; alles andere wäre einem Rechtsstaat unwürdig.
    --
    "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    Re:Was fuer fehlende Rechtsgrundlage? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 08. September, 11:47 MES (#8)
    Kundendaten schon, aber es kann keine Bewilligung zum Abhören des Anschlusses erteilt werden, was einem Rechtsstaat auch gut ansteht (Verhältnismässigkeit). Und die Verbindungsdaten sagen nun ja wirklich nicht viel über allfällige Urheberrechtsverstösse aus.
    Re:Was fuer fehlende Rechtsgrundlage? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 08. September, 16:17 MES (#9)
    Das Downloaden zum Eigengebrauch ist hier ja eh legal. Nur das Bereitstellen zum (öffentlichen) Download ist verboten. Also bei euren P2P-Clients immer schön das "don't share any files"-Kästchen ankreuzen.

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